Kündigung wegen ungültigem Vertrag

  • Hallo,

    ich benötige fachlichen Rat, was ich gegen die Kündigung tun kann.

    ich bin im Februar in ein Haus gezogen und habe die oberen Etagen gemietet. Der "Vermieter" hat unter mir gewohnt und mit mir den Vertrag für ein Mietverhältnis aufgesetzt, ohne im Wissen, dass er nicht der eigentliche Eigentümer dieses Hauses ist. Ich bin davon ausgegangen er wäre dies durch Hörensagen von Bekannten und vorherige Mieterin.

    Nun zur Sachlage:
    dieser eigentliche fälschliche Vermieter ist verstorben und es wurde der Nachlass geregelt. Dabei stellte sich heraus, dass dieser Vermieter gar nicht der Eigentümer des Hauses ist und mit mir einen ungültigen Vertrag sufgesetzt hat.

    nun wurde mir von der Liegenschaft bzw. dem Eigentümer der Mietvertrag gekündigt, Frist von 3 Monaten.
    ich bin nicht gewillt wieder auszuziehen, da ich erst aktuell eingezogen bin und gerade erst mit den Renovierungen fertig geworden bin.

    was kann ich tun?
    über jede Antwort dankbar.

    liebe Grüße

  • Zitat

    nun wurde mir von der Liegenschaft bzw. dem Eigentümer der Mietvertrag gekündigt, Frist von 3 Monaten.

    Mit welcher Begründung?

    Zur Sachlage:

    Ob der Vermieter Eigentümer ist oder nicht, ist egal. Der Mietvertrag ist wirksam.

  • nchm,
    Deine Ansprech-/Vertrags-partner sind die Erben des "Vermieters", sie müssten Dir den Erbschein des AG vorlegen.

    Du schreibst: "keine Kenntnisnahme des Untermietverhältnis zwischen mir und dem Unterzeichner."
    Es gibt keine Untermietverhältnisse, der Verstorbene war also Dein Vermieter.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (28. April 2016 um 19:36)

  • Wie gehe ich jetzt am besten gegen das Schreiben vor? Antwortschreiben mit Belegen der Paragrafen was mein Recht diesbezüglich ist? da könnte ich Hilfe gebrauchen. ich weiss ja nicht mal welche wo stehe und zur Anwendung kommen.

  • nchm:

    "Wie gehe ich jetzt am besten gegen das Schreiben vor?"
    - Ich würde garnichts tun.

    "Antwortschreiben mit Belegen der Paragrafen was mein Recht diesbezüglich ist?"
    - DU hast garnichts zu beweisen, sondern der Vermieter bzw. dessen Nachfolger.

    "da könnte ich Hilfe gebrauchen. ich weiss ja nicht mal welche wo stehe und zur Anwendung kommen."
    - Hier bei Notwendigkeit melden.

  • Die Erben des Vermieters treten für Sie als neuer Vermieter und lassen Sie den Eigentümer aus dem Spiel.

    Abwarten, Tee trinken und bei Notfall Anwalt einschalten.

  • die Erben sind die neuen Vermieter und haben mir gekündigt. Ist es daher kündbar weil der Vertrag unbefristet ist?
    wie sieht es mit Eigenbedarf aus, da sind doch die Fristen länger.
    wieso soll ich abwarten, wenn die Entscheidung steht, dass ich zum 31.07. raus muss und somit ja dann unberechtigt hier wohne, wenn ich dies nicht tue.
    tut mir leid, es ist verwirrend, ich versuche dies nur nachzuvollziehen was da auf mich zukommt bzw. zu gekommen ist.

  • nchm:

    "die Erben sind die neuen Vermieter und haben mir gekündigt."
    - Welches sie bspw. durch eine Aktivlegitimation des AG zu beweisen hätten.

    "Ist es daher kündbar weil der Vertrag unbefristet ist?"
    - So ohne weiteres nicht.

    "wie sieht es mit Eigenbedarf aus, da sind doch die Fristen länger."
    - Warte doch erstmal eine evtl. Kdg ab.

    "wieso soll ich abwarten, wenn die Entscheidung steht, dass ich zum 31.07. raus muss und ..."
    - Die Entscheidung fällt letztendlich ein Amtsrichter - und sowas kann dauern...

  • Grundsätzlich musst Du nicht bei jeder Vertragsunterzeichnung prüfen, ob der Vermieter überhaupt berechtigt ist, bzw. der Eigentümer korrekt ist.
    Hier können die Regelungen des § 932 BGB (gutgläubiger Erwerb) sicher auch auf deinen Fall übertragen werden.

    Der tatsächliche Eigentümer kann sich nun mit den Erben deines Vermieter streiten. Der Mietvertrag dürfte weiterhin bestand haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • die Erben sind die neuen Vermieter und haben mir gekündigt. Ist es daher kündbar weil der Vertrag unbefristet ist?
    wie sieht es mit Eigenbedarf aus, da sind doch die Fristen länger.
    wieso soll ich abwarten, wenn die Entscheidung steht, dass ich zum 31.07. raus muss und somit ja dann unberechtigt hier wohne, wenn ich dies nicht tue.
    tut mir leid, es ist verwirrend, ich versuche dies nur nachzuvollziehen was da auf mich zukommt bzw. zu gekommen ist.

    Hallo,

    vielleicht kann dir das ein wenig helfen.

    Du, bzw. deine Person hat einen Mietvertrag (Untermietvertrag) mit einer Person geschlossen, die nicht Eigentümer des Hauses ist. Das hat dich nun erst mal nicht zu interessieren.

    Nun ist der Untervermieter verstorben und die Erben den Nichteigentümers versuchen dich aus der Wohnung zu werfen, das geht so nicht, wenn der Vertrag ein unbefristeter ist.

    Nicht mehr und nicht weniger!

    Zudem, fehlt wohl noch jegliche Berechtigung der Erben, überhaupt einen Vertrag kündigen zu können, denn auch die sind nicht Eigentümer und haben höchstwahrscheinlich noch keinerlei Handhabe für irgendetwas was den verstorbenen betrifft.

    Einzig möchten sie die Mietsache loswerden und somit auch dich!

    Das geht aber nicht so einfach, maßgeblich werden die Vereinbarungen im Mietvertrag (Untermietvertrag) sein, die wir noch nicht kennen.

    Ich rate dir, hier einen Juristen zu konsultieren um nicht in rechtlichen Hintergrund zu geraten, da du selber ja offensichtlich damit überfordert bist.

    Das kostet nicht die Welt und wenn du im Recht bist, dann muss ohnehin die Gegenseite löhnen.

    Gruß

    BHShuber

  • Angenommen der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf, dann sind die 3 Monate ja fristgerecht bei der kurze Mietdauer. Sowie müsste der Vermieter den Eigenbedarf nachweisen, oder?
    Sofern alle Punkte vorliegen, ist es denn möglich eine Renovierungserstattung zu fordern? Da die Wohndauer bei Auszug zum Kündigungszeitpunkt keine 6 Monate andauerte.

  • Zitat

    Sowie müsste der Vermieter den Eigenbedarf nachweisen, oder?

    Genau.

    Zitat

    Sofern alle Punkte vorliegen, ist es denn möglich eine Renovierungserstattung zu fordern?

    Vermutlich nicht. Derartige Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber hier nicht vor.

    Aber wie ein Vorredner schon schrieb, ist hier der Gang zum Fachanwalt für Mietrecht unumgänglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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