Sichtschutz Balkon

  • Hallo,

    warum fragst Du dies ein öffentliches Forum? Die Frage kann Dir nur dein Vermieter beantworten.

    Es gibt kein Gesetz, dass die grundsätzliche Anbringung eines Sichtschutzes untersagt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort,
    Ja ich hatte nur im Netz gelesen das es wohlmöglich verboten sein könnte wenn der Schutz höher als das Geländer ist deswegen hatte ich diese Frage hier mal reingesetzt um sicher zu gehen das ist meine erste eigene Wohnung habe vorher bei meinen Eltern gelebt bin noch recht unerfahren

  • Über das optische Erscheinungsbild entscheidet der Vermieter, so dass er dich zum Rückbau auffordern kann. Ich würde hier aber keine schlafenden Hunde wecken und erst einmal gar nichts machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe vorhin erst einen Sichtschutz bzw eine reihe von Bambus Stöcken an meinem Balkon befestigt, diese sind 1.40m hoch und das Geländer nur knapp 1 m. Meine Frage ist das so erlaubt oder müsste ich den Schutz wieder abnehmen?


    Toll, so, wie viele Leerpfosten es machen: Erst handeln, dann fragen bzw. abwarten und hoffen, dass nichts kommt.:(

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