Hallo,
Das reicht auf keinen Fall.
Du musst die persönliche und wirtschaftliche Eignung der Kandidaten nachweisen und entsprechende Unterlagen besorgen (vom Interessenten; z.B.Gehaltsabrechnung, Schufa-Auskunft).
Wenn die Kandidaten wirtschaftlich mindestens so gut "dastehn" wie du, hast du gute Karten, aus dem Mietvertrag rauszukommen.
Viele Grüße,
anonym2
Laut meinem Anwalt reicht das. Die Prüfung obliegt dem VM, so seine Aussage dazu.
Wir alle hier sind Laien was das Thema angeht und berufen uns besten Falls auf Erfahrungen, da finde ich Aussagen wie "Das reicht auf keinen Fall" schon sehr gewagt.
Wir werden sehen, wie das Ganze ausgeht. Ich bin guter Dinge, denn aus der Klausel geht hervor, dass es ein akzeptabler Nachmieter sein muss und spätestens hier ist der Maßstab nach Treu und Glauben anzulegen.