Kündigungsverzicht, Nachmieterklausel und Verkauf der Wohnung

  • Hallo,


    Das reicht auf keinen Fall.

    Du musst die persönliche und wirtschaftliche Eignung der Kandidaten nachweisen und entsprechende Unterlagen besorgen (vom Interessenten; z.B.Gehaltsabrechnung, Schufa-Auskunft).

    Wenn die Kandidaten wirtschaftlich mindestens so gut "dastehn" wie du, hast du gute Karten, aus dem Mietvertrag rauszukommen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Laut meinem Anwalt reicht das. Die Prüfung obliegt dem VM, so seine Aussage dazu.

    Wir alle hier sind Laien was das Thema angeht und berufen uns besten Falls auf Erfahrungen, da finde ich Aussagen wie "Das reicht auf keinen Fall" schon sehr gewagt.

    Wir werden sehen, wie das Ganze ausgeht. Ich bin guter Dinge, denn aus der Klausel geht hervor, dass es ein akzeptabler Nachmieter sein muss und spätestens hier ist der Maßstab nach Treu und Glauben anzulegen.

  • Guten Morgen, neospin,

    ich bin mir ziemlich sicher, dass ein einfacher Zettel (= "Selbstauskunft") nicht reicht.

    Es gibt einige Urteile zum Thema "Nachmietersuche" und immer wieder wird darauf hingewiesen, dass der Nachmieter wirtschaftlich und persönlich geeignet sein muss. Auch wenn die Fälle immer etwas anders gelagert sind - mir geht es hier nur darum aufzuzeigen, was vom Nachmieter bekannt sein muss:

    Beispiel: BGH, Urteil v. 07.10.2015, Az.: VIII ZR 247/14

    Hast du z.B. auch auf die "Kleinigkeit" geachtet, ob die Interessenten z.B. einen Hund haben - deren Haltung vom Vermieter jedoch nicht gewollt ist. Mieter mit Hund (nichts gegen die Hunde - ich habe selber einen) nehmen nämlich gerne fast jede Wohnung, da es sehr schwer ist, eine Wohnung zu finden, in der Hundehaltung erwünscht ist.

    Letztendlich hast du ja Hilfe von einem Anwalt. Es wäre schön, wenn du am Ende über den Ausgang der Angelegenheit berichtest.

    Viele Grüße,
    anonym2

    (Meine Ausführungen sind wie immer (!) nur meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.)

  • Laut meinem Anwalt reicht das. Die Prüfung obliegt dem VM, so seine Aussage dazu.

    Wir alle hier sind Laien was das Thema angeht und berufen uns besten Falls auf Erfahrungen, da finde ich Aussagen wie "Das reicht auf keinen Fall" schon sehr gewagt.

    Wir werden sehen, wie das Ganze ausgeht. Ich bin guter Dinge, denn aus der Klausel geht hervor, dass es ein akzeptabler Nachmieter sein muss und spätestens hier ist der Maßstab nach Treu und Glauben anzulegen.

    Hallo,

    gewagt ist doch lediglich die Zuversicht deines Anwalts.

    Ich schließe mich den anderen an. So einen Mietvertrag, mit dem sicheren Wissen, dass er demnächst gekündigt wird, schließt doch nur jemand ab, der nichts anderes findet, weil irgendetwas nicht stimmt. Solche Interessenten verschweigen in der Selbstauskunft gerne das eine oder andere Detail.


    Grundsätzlich hast du aber recht, dass es seitens des Vermieters völlig unverständlich ist, dass er dich nicht ziehen lässt. Es ist für ihn doch ein großer Glückfall, dass es die Wohnung leer verkaufen könnte.

    Unabhängig davon könntest du über eine Untervermietung bis zum Vertragsende nachdenken (mit allen Vor-und Nachteilen).

    Gruß
    H H

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