Kündigung

  • Guten tag,
    Und zwar habe ich vor ca 3-4 wochen die künrigung( ohne manung oder sonstiges) erhalten.
    aber mal von anfang an.

    wir hatten einen vermieter wechsel woraufhin auch die wohnung saniert wurde.
    Jetzt ist es so das sie mehr miete verlangen wir hatten bisher eine miete von 265 kalt und 80 neben.
    Die neue Miete soll kosten 355 kalt und 80 neben.
    Wir sind zurzeit von jobcenter abhängig und die neue miete übersteigt dem regelsatz für 3 personen und 60 qm.
    Wir sind so oder so auf der suche nach einer neuen wohnung da uns 60 qm zu klein sind.
    Das problem ist das wir seid november suchen und nichts bekommen.
    und wir angst haben bis zum 30.6 keine zu finden dann endet die kündigungsfrist und wir müssten eig raus.
    Das jobcenter möchte die mehrkosten nicht zahlen da sie über den regelsatz liegen.
    Vermutlich erhöht der vermieter auch zu viel (über gesetzlichen angaben).

    Die kündigung lautete einfach: hiermit kündigen wir sie frau..... in der .... str fristgemäß zum 30.6.15.


    Mehr nicht keine angaben von gründen usw. unser anwalt sagte das das nicht rechtens is aus anderen quellen genau so wie vom vermieter höre ich das kein grund angegeben sein muss.

    Was aber noch schlimmer ist wir haben nach ablauf der frist evtl keine neue wohnung und würden quasi auf der straße sitzen.Laut anwanlt wird dies nicht passieren aber wir sind uns sehr unsicher was nun richtig ist.
    Uns wurde vom vermieter auch schon gedroht das wenn wir bis dahin nicht raus sind es stress geben würde.
    unser anwalt kann ja so viel schreiben wie er will der vermieter sei wohl im rechtsschutz und würde eh keinen cent zahlen.
    Und das er auch keine lust hat briefe vom rechtsanwalt hin und her zu schreiben.

    Achso laut vermieter ist unsere wohnung auch schon neu zum 1.7 vermietet.

    Hat da jemand erfahrung bzw kann uns ratschläge geben.?

    Wäre sehr nett

  • Da dieses Kündigungsschreiben schon formal unrichtig ist, können Sie sich erstmal etwas zurücklehnen.

    § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
    (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,

    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder

    3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben........

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • ja das dachte ich mir auch und so sagt es auch der anwalt und google.

    ich habe mir erst heute den schein für die kostenübername geholt da meinte der typ der es mir ausgehändigt hat das man auch ohne angabe von gründen kündigen kann.

    Ich bin auch der meinung das es so nicht richtig ist aber dennoch habe ich eben angst am 1.7 falls wir nichts neues haben auf der straße zu sitzen.

    evtl sollte ich noch dazu sagen das es sich um eine ug&co kg handelt.
    da meinte unser anwalt eben auch das beide unterschreiben müssen weil 2 namen angebenen sind.
    Vermieter meint da es eine ug ist reicht eine unterschrift des geschäftsführers.
    Der vermieter wirft uns auch vor die wohnung zu verdrecken hat er net angegeben sonder nur ins gesicht gesagt da unsere andere wohnung dreckig war.
    Das lag aber an unseren vormietern und nicht uns wir haben den dreck nicht sauber bekommen. und das wird uns jetzt vorgeworfen.
    der vermieter war 1x hier wegen dem übergabe protololl und beschwerte sich jetzt das man ja net mal den zettel auf dem tisch unterschreiben konnte weil er voll war. das lag aber allein daran das wir inerhalbvon 3 tagen die wohnung wechseln mussten und einfach noch nichts eingeräumt hatten.

  • Eine Kündigung ohne Begründung ist nur ein Stück Papier fürs Klo. Einzige Ausnahme wäre, wenn ihr mit dem Vermieter zusammen in einem Haus wohnt und es keine weitere Wohnung gäbe. Dann könnt ihr ohne Angabe von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist gekündigt werden.

    Warum ihr aber einem Forum mit lauter Laien mehr zutraut als eurem Anwalt, wundert mich. Darum frage ich mich, ob du uns alles erzählt hast und euer Vermieter zurecht gekündigt hat.

  • aus anderen quellen genau so wie vom vermieter höre ich das kein grund angegeben sein muss.

    Da haben die anderen Quellen und der Vermieter keine Ahnung.

    Eine Kündigung durch den Vermieter bedarf immer eines wichtigen, rechtlich zulässigen Grundes der im Kündigungsschreiben zu nennen ist.

    BGB § 573
    Ordentliche Kündigung des Vermieters

    (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Zitat

    Die kündigung lautete einfach: hiermit kündigen wir sie frau..... in der .... str fristgemäß zum 30.6.15.

    Werden alle Personen die als Mieter im Vertrag stehen angesprochen?


    Zitat

    Vermutlich erhöht der vermieter auch zu viel (über gesetzlichen angaben).

    Was evtl. zu prüfen wäre.

    Zitat

    Wir sind zurzeit von jobcenter abhängig und die neue miete übersteigt dem regelsatz für 3 personen und 60 qm.

    In welchem Landkreis bzw. Ort wohnt Ihr denn?

    3 Personen stehen eine Wohnfläche von 75 m² zu. Die Höhe der Kaltmiete und der Nebenkosten richte sich nach den örtlichen Richtlinien.

    Also entweder erzählt Euch das Jobcenter einen vom Pferd oder Du uns.

  • ja ich habe alles erzählt.

    neuer vermieter.
    vermieter hat renoviert.
    vermieter will die miete von 265+80 auf 355+80 erhöhen für eine 60 qm wohnung.
    jobcenter will die erhöhung nicht zahlen.
    vermieter kündigtigt uns.
    die kündigung kann ich auch gern hier mal hochladen.
    genau so möchte der vermieter bei uns keine rauchmelder anbringen weil wir ja eh in paar wochen raus sollen.
    aber gesagt ist alles.

  • wir wohnen in niedersachen bückeburg ja du hast recht 75qm können wir aber wir wohnen momentan in 60 qm ich bin dazugezogen und seidher leben wir in in der 60 qm wohnung. bei 60 qm sind es 380 euro warm+ heizkosten.Und ja ich habe mit dem jc gesprochen die sagten mir das es eig kein prob ist es wird höchstes gesagt wir sollen uns was neues suchen Der vermieter hatte mit dem jc gesprochen und ihm wurd gesagt das es in bückeburg so ist.

    problem ist einfach der vermieter will uns nicht haben aus welchem grund auch immer er meinte nur weil die das net zahlen deswegen haben wir die kündigung wir hatten nicht mal die zeit mit dem jc zu reden ob es machbar ist oder nicht wir hatten nur aufeinmal diese kündigung hier. die uns abens um 8 von dem vermieter überreicht wurde.

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    habe nur die namen und straße entfernt.

    Das wurde uns gegeben mit den wortenzeuigt das dem jobcenter dann müssten die es zahlen wenn nicht habt ihr pech.
    anbei aber kein neuen mietvertrag oder irgendwelche angaben von den kosten die haben wir später erst aus der wohnungsbeschreibung im internet entnommen.

  • Ich wuerde tatsächlich darüber nachdenken zur Polizei zu gehen und Anzeige wegen Nötigung erstatten. Die Kündigung selbst berechtigt lediglich zum popo abputzen.

  • Die Mieterhöhung ist auch illegal von 260 auf 355. maximal waeren 52 möglich, wenn ueberhaut. Und dem Vermieter klipp und klar sagen, wenn er dir droht, rufst du die Polizei.

  • Jap werd ich auch! Ich mein dem Anwalt liegt alles vor, der kümmert sich drum. Habe ich dem vermieter auch gesagt. Seine aussage war dazu nur: ´´soll er doch Briefe Schreiben für 4-500 euro ich bin Rechtsschutz versichert ich zahle kein cent.
    Ich habe auch kein bock Briefe hin und her zu Schreiben mit dem Rechtsanwalt wir können das ganze in Frieden machen ihr geht zur beendigung der frist raus und bekommt eure kaution. Wenn nicht gibt es richtig stress´´. Wie er das gesagt hat was passiert wenn nicht kann ich net zu 100% sagen aufjedenfall hörte es sich an wie ne drohung wenn nicht dann....

    Einmal editiert, zuletzt von explosiv19 (25. April 2016 um 21:14)

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    habe nur die namen und straße entfernt.

    Das wurde uns gegeben mit den wortenzeuigt das dem jobcenter dann müssten die es zahlen wenn nicht habt ihr pech.
    anbei aber kein neuen mietvertrag oder irgendwelche angaben von den kosten die haben wir später erst aus der wohnungsbeschreibung im internet entnommen.

    Ist der Vermieter wirklich diese Immobilien UG & Co. KG oder hat der Vermieter nur deren "Briefpapier" benutzt?

    Aber eigentlich egal. Die ist unwirksam.

    2 Möglichkeiten

    1. Ihr widersprechen weil formell falsch

    oder

    2. schweigen

    Ich empfehle 2.

  • vor dem Immobilien UG & Co. KG steht noch der name unseres vermieters und laut seiner aussage wie er immer schön sagt wir sind eine ug wir können so kündigen nehmen ich es an das er es ist ;)

  • vor dem Immobilien UG & Co. KG steht noch der name unseres vermieters und laut seiner aussage wie er immer schön sagt wir sind eine ug wir können so kündigen nehmen ich es an das er es ist ;)

    Nein, ist er nicht. Ob der Vermieter eine UG & Co. KG, eine AG oder sonst was ist, ist völlig wurscht. Das Mietrecht gilt für alle Vermieter.

    Lass Dir kein U für ein X vormachen.

    Im E-Fall berufe Dich auch BGB § 573, vor allem Abs. 3

    Ordentliche Kündigung des Vermieters

    (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • ich habe mir erst heute den schein für die kostenübername geholt da meinte der typ der es mir ausgehändigt hat das man auch ohne angabe von gründen kündigen kann.


    Der "Typ" war sicherlich ein Mensch, Mitarbeiter oder Angestellter. Dir würde eine gepflegtere Ausdrucksweise (trotz Deiner Rechtschreibschwäche) gut anstehen.
    Das "Kündigungs"schreiben (egal, ob zum 30.06.2015 oder 2016) ist jedenfalls rechtsunwirksam.
    Sollte der Vermieter oder ein möglicher Nachmieter Euch Stress (bspw.) an der Wohnungstür machen, Tel. 110 anrufen.

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