Mietminderung: kein Wasser und Baustelle in der Küche

  • Hallo,

    folgende Situation: ich habe dem Vermieter mehrere Mängel angezeigt und eine Frist zur Beseitigung gesetzt, die er hat verstreichen lassen. Inzwischen ist ein bisschen was behoben, bei den anderen Mängeln sieht es so aus:

    In der Küche wurden vor Wochen der Fliesenspiegel und die Wand aufgeschlagen und die Wasserleitung repariert, ohne dass die Wasserversorgung wiederhergestellt wurde. Die Baustelle ruht nun so vor sich hin.

    Im Badezimmer sind nach der letzten Reparatur inzwischen drei unterschiedliche Sorten Wandfliesen verarbeitet. Dennoch gibt es wieder neue Schadstellen, davon mindestens eine mit scharfer Kante und entsprechender Verletzungsgefahr, insb. beim Saubermachen. Auf diese Mängelanzeige erfolgte keine Reaktion.

    Jetzt will ich die Miete mindern, hat jemand einen Tipp für mich, welcher Prozentsatz hier in Frage kommt?

    Viele Grüße, Begteigeuze

  • Jetzt will ich die Miete mindern, hat jemand einen Tipp für mich, welcher Prozentsatz hier in Frage kommt?

    Ein Fachanwalt für Mietrecht ist hier der beste Tip. Der kann sich vor Ort selbst davon ein Bild machen. Das können wir Laien hier nicht.

  • Hier mal was: "Optische Mängel im Badezimmer durch altersbedingte Abnutzungen an Fliesen und Waschbecken, 3 % Mietminderung. (AG Hamburg-Altona WuM 2008, 551)

    Es ändert sich ständig. Such mal "Mietminerung".

  • Ich hatte irrtümlich vermutet, es könnte hier eine Art Erfahrungsaustausch stattfinden.

    Das ist schon richtig. Aber Mietminderung ist ein ganz heißes Eisen. Ein falscher Tipp von Laien kann böse Folgen für den Fragesteller haben.

    Im Internet gibt es div. Tabellen und Urteile zu Mietminderung. Aber alle beruhen auf Einzelfallentscheidungen irgend eines Gerichtes. Also nichts was allgemein gültig ist.

    Zitat

    In der Küche wurden vor Wochen der Fliesenspiegel und die Wand aufgeschlagen und die Wasserleitung repariert, ohne dass die Wasserversorgung wiederhergestellt wurde.

    Die kann man doch meist selbst wieder her stellen. Haupthahn aufdrehen - fertig.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (24. April 2016 um 15:12)

  • Hier mal was: "Optische Mängel im Badezimmer durch altersbedingte Abnutzungen an Fliesen und Waschbecken, 3 % Mietminderung. (AG Hamburg-Altona WuM 2008, 551)

    Es ändert sich ständig. Such mal "Mietminerung".

    Und da haben wir schon so einen "Tipp" von einem Laien.

    1. Urteile von AGs sind nichts Wert.

    2. Erwecken diese Kurfassungen der Urteile immer den Eindruck man können pauschal die Miete des ganzen Monats mindern.

    3. Wie schon geschrieben, sind es Einzelfallentscheidungen und nicht allgemein gültig.

  • Und da haben wir schon so einen "Tipp" von einem Laien.

    1. Urteile von AGs sind nichts Wert.

    2. Erwecken diese Kurfassungen der Urteile immer den Eindruck man können pauschal die Miete des ganzen Monats mindern.

    3. Wie schon geschrieben, sind es Einzelfallentscheidungen und nicht allgemein gültig.

    Irrtum. "Tipp" nicht von mir, einem Laien, sondern vom AG Hamburg-Altona und AG Köln.

    1.Warum Urteile von AGs keinen Wert haben sollen entzieht sich meiner Kenntnis.
    2. Ist immer so zu verstehen, dass zB. 3 % der Monatsmiete zu kürzen ist. Von der ganzen
    Monatsmiete ist keine Rede.
    3. Es sind Einzelfallentscheidungen, was anderen behauptet niemand.

    Und weil es so ist habe ich auf die Suchmaschine "Mietminerung" hingewiesen.

    Anitari, Dein blödes Getue wundert mich, nicht die dumme Äußerung von Kolinum.


  • 1.Warum Urteile von AGs keinen Wert haben sollen entzieht sich meiner Kenntnis.


    Dann will ich mal deine Kenntnis etwas verbessern. Was irgendwo in Deutschland ein Amtsrichter entscheidet, gilt nur für diesen speziellen Fall an diesem Gericht für diese Kammer. Kein Anwalt wird an einem anderen Gericht im gleichen Fall Bezug nehmen auf dieses Urteil, wenn er sich nicht unmöglich machen will. Da aber Streitigkeiten wegen der Minderung einer Miete immer vor Amtsgerichten ausgetragen werden, gibt es keine hoch- bzw. höchstrichterliche Urteile, an die sich ein Amtsgericht orientieren müsste.

  • Hallo, Mainschwimmer

    da pflichte ich Dir bei. Das von mir zitierte Urteil ist ja nur ein Anhaltspunkt. Es ist durchaus möglich, dass am gleichen AG 2 Richter in ähnlicher Sache verschiedene Urteile fällen. Wie gesagt, nur Anhaltspunkt. Im Übrigen können wir hier in einem Forum keine rechtsgültigen Auskünfte geben. Das weiß jeder Fragesteller.
    Mein Hinweis auf die Suchmaschine "Mietminderung" hast Du wahrscheinlich überlesen.

  • Hallo Beteigeuze,
    ich würde dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken, die Mängel tabellarisch aufzählen, seit wann sie ihm bekannt sind und ihn unter Hinweis auf § 535 BGB bitten, die Mängel zeitnah zu beseitigen und den vertragsgemässen Zustand der Mietsache herzustellen, um Schäden an der Mietsache, Schadenersatzforderungen und Mietminderungen zu vermeiden.

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