Nebenkosten aufteilen bei unterjährigem Auszug

  • Hallo,

    wir sind Mitte letzten Jahres umgezogen und haben derzeit die Nebenkostenabrechnung vorliegen.
    Bei den Posten, die nach Personen aufgeteilt werden, scheint der Vermieter ein für uns besonders ungünstiges Verfahren angewendet zu haben, in dem er die "Mittlere Personenzahl" berücksichtigt hat:

    Beispiel
    - 3 Personen in Wohnung
    - Auszug zum 31.08.
    - Andere Mieter im Haus: 3
    - den Rest des Jahres stand unsere alte Wohnung leer

    Angenommen die Gesamtkosten für einen Posten wären 1000€ hätte ich gerechnet:
    1000€ * 8Monate/12 Monate * 3Personen in Wohnung / 6 Personen Gesamt = 333,33€

    Unser Vermieter hat gerechnet:
    1000€ * 8/12 *3 Personen / ( 8/12*6Personen + 4/12* 3 Personen) = 400,00€

    Ist dies zulässig? Ich habe bei Leerstand leider nur Urteile bei Aufeilung nach Quadratmetern gefunden.

    Danke!

    *edit* Typo & rechnung korrigiert

    Einmal editiert, zuletzt von Nebenkoster (23. April 2016 um 22:14)

  • Vorausgesetzt für bestimmte Betriebskostenarten ist vertraglich (bitte prüfen) die Umlage nach Personen vereinbart, ist bei Leerstand 1 fiktive Person anzusetzen.

    Aber Deine Rechnung ist aus meiner Sicht richtig. Der Vermieter hätte also für die Monate September - Dezember Leerstand mit 4 Personen rechnen müssen. Denn er muß die Kosten dafür tragen, nicht die Mieter.

    Muß aber gestehen das ich mit der Umlage nach Personen nicht wirklich auskenne.

    Zum Thema Umlage nach Personen und Leerstand hier mehr Infos

    http://www.mietrecht.org/nebenkosten/pe…lageschluessel/

    http://www.mietrecht.org/nebenkosten/ne…zahl-leerstand/

  • Hallo Nebenkoster,

    wie bereits geschrieben, so ist bei den Posten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Umlage nach Mietflächenanteilen oder, falls vorhanden, nach geeichten Messinstrumenten vorgeschrieben. Also bitte nochmal im MVnachschauen.

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