Nebenkostenforderung 2014 im Untermietverhältnis

  • Hallo Leute,

    ich hoffe ihr könnt mir mit meinem Problem helfen.
    Im Zeitraum 01.10.13 - 30.04.14 habe ich zusammen mit 3 Freunden in einer WG zur Untermiete gewohnt. Die 4 Hauptmieter waren in diesem Zeitraum alle nicht in dieser Wohnung. Im Untermietvertrag wurde eine Kaltmiete vereinbart und die Nebenkosten auf 200€ pauschal festgesetzt. Mit dem Zusatz, dass die Kosten für das Ablesen der Zählerstände der Untermieter zu tragen hat. Wenn die verbrauchten Mengen die Pauschale übersteigen hätten wie den Mehrverbrauch zu zahlen.
    Am 20.04.2016 erhielt ich nun eine SMS vom Hauptmieter, dass er September 2015 die NK-Abrechnung für 2014 erhalten hat und nun eine Nachzahlung von mir fordert.
    Allerdings hatte beim Ende der Untermiete 2014 keine Übergabe stattgefunden und keine Zählerstände wurde abgelesen, da niemand von denen kommen wollte.
    Nun habe ich inbesondere der §556 BGB gelesen und frage mich nun, ob seine Forderungen an mich berechtigt sind und ob ich die Nachzahlung leisten muss.
    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Viele Grüße

    Ronnie


  • Im Untermietvertrag wurde eine Kaltmiete vereinbart und die Nebenkosten auf 200€ pauschal festgesetzt. Mit dem Zusatz, dass die Kosten für das Ablesen der Zählerstände der Untermieter zu tragen hat. Wenn die verbrauchten Mengen die Pauschale übersteigen hätten wie den Mehrverbrauch zu zahlen.


    Damit gilt die Pauschale. Egal ob die tatsächlichen Kosten über- oder unterschritten werden. Eine zum Nachteil des Mieters geltente Regelung ist unzulässig.
    Eine weitere Nebenkostenabrechnung ist deshalb überflüssig und für Sie uninteressant.

    Zitat

    Allerdings hatte beim Ende der Untermiete 2014 keine Übergabe stattgefunden und keine Zählerstände wurde abgelesen, da niemand von denen kommen wollte.


    Das braucht es auch hierzu nicht, da bereits alles abgegolten ist.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Nun stellt sich mir aber die Frage worin im folgenden der Link der Unterschied zwischen Punkt b. und c. liegt.
    http://www.mietrecht.org/untervermietun…Raeumlichkeiten
    Denn im Vertrag wurde nach meinem Verständnis eine individuelle Abrechnung vereinbart.
    Dazu noch die Frage, nach welcher Frist sich so etwas richten würde

    Viele Grüße

    Ronnie

  • Die individuelle Abrechnung bezieht sich auf die vereinbarte monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Dann wäre eine jähliche Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten Pflicht.

  • Danke ich glaube ich hab es jetzt etwas besser verstanden.
    Demnach gibt es nach Beendigung des Untermietverhältnisses keinen Anspruch mir gegenüber Nebenkosten abzurechnen?
    Das bedeutet auch, dass es keine Fristen gibt, da alles im monatlichen Mietzins bereits von mir gezahlt wurde?

  • Im Zeitraum 01.10.13 - 30.04.14 habe ich zusammen mit 3 Freunden in einer WG zur Untermiete gewohnt


    Der VM hat die BK-Abrechnung (sowieso) innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechningszeitzaums dem M vorzulegen. Wenn bspw. der Abrechnungszeitraum dieser Immobilie das Kalenderjahr war, hätte Dir die BK-Abr bis zum 31.12.2015 zugegangen sein müssen. Danach sind Forderuneg des VM ausgeschlossen, Guthaben hat der VM jedoch zu erstatten.
    Somit muss ich zu dieser komischen BK-Regelung im MV garnicht mehr Stellung nehmen.

  • Wie ist das mit Stromkosten? Diese zählen meines Wissens nicht zu den NK und es kann durchaus sein, dass der Hauptmieter der mich angeschrieben, sich auf Stromkosten bezieht

  • Wie ist das mit Stromkosten? Diese zählen meines Wissens nicht zu den NK und es kann durchaus sein, dass der Hauptmieter der mich angeschrieben, sich auf Stromkosten bezieht


    Kosten des Allgemeinstroms sind Betriebskosten. Kosten des Wohnungsstroms sind Mietersache. In WG's oder ähnlichen Konstellationen müsstet Ihr das unter Euch auseinanderklamüsern.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. April 2016 um 23:25)

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