. Z.B. der M.stellt nach Einzug fest, in einigen Steckdosen fließt kein Strom. Das wäre ein Mangel und man könnte ihm nicht anlasten, er habe die Wohnung ja so angemietet.
Ein nicht vorhandene Duschwand ist auch nicht gerade eine versteckter Mangel, oder? Das Geräte die vorhanden sind auch zu funktionieren haben, mindestens wenn nicht anders vereinbart, ist konsens denke ich.
Das etwas was aber nicht vorhanden ist, wie z.Bsp. eine Duschwand, nachgerüstet werden muß, halte ich für gewagt? Mal abgesehen davon wie sinnvoll das wäre.