Stellplatz Terror vom Nachbarn

  • hallo!

    wer hat einen rat oder ähnliches schon erlebt.

    ich bin single und bewohne eine kleine wohnung in einem 25 parteien mehrfamilienhaus.
    die wohnungen dort sind teils vermietet teils von den eigentümern selber bewohnt.

    mein problem ist nun folgendes ich wohne bereits 14 jahre in dem haus. zu meiner wohnung gehört ein stellplatz.

    seit einigen wochen nun wird mir von meiner nachbarin/nachtbarn welche den stellplatz neben mir nutzen, der rechte ausenspiegel immer wieder eingeklappt, weil sie der meinung sind ich würde auf meinem stellplatz zu weit rechts parken.

    bisher habe ich mich nicht provozieren lassen und gedenke es auch weiterhin nicht zu tun, aber ärgern tut´s mich natür lich schon.

    wer hat das auch schon erlebt und weiß was zu tun ist.
    muss ich mir das gefallen lassen?

    Einmal editiert, zuletzt von mieterinratlos (17. April 2016 um 21:12)

  • ok! noch mal anders!

    ich zahle miete für den Stellplatz, defakto ist er vorrübergehend, als sei Eigentum anzusehen.
    besteht eine gesetzesgrundlage, wie ich zu parken habe! ich denke doch mal nicht.

  • ich zahle miete für den Stellplatz, defakto ist er vorrübergehend, als sei Eigentum anzusehen.
    besteht eine gesetzesgrundlage, wie ich zu parken habe!


    Hast Du schon den Nachbar-KFZ-Halter nach seinen Beweggründen gefragt?

  • musste ich nicht....hat sie mir entgegen gebrühlt. zu wenig platz zum einsteigen.
    dazu sei noch gesagt ich parke seit14 jahren so und sie stehen seit ca 10 jahren neben mir. kurzfristig hatten sie den platz mal mit einer anderen mieterin getauscht, weil sie sich ein wohnmobiel gekauft haben. aber die wollte jetzt ihren platz wieder haben, also wurde zurück getauscht. und mit der anderen hatte ich keine probleme. und seitcdem ruecktausch ham's an rappel.

    aber das wmb haben sie wo untergestellt und es parkt nur der pkw da. ich fahre einen skoda fabia. zugegeben ein kl. auto, aber wenn ich ein grösseres hätte, sollte ich es dann halbieren.

  • Wenn Sie den Parkplatz mitgemietet haben gehört er Ihnen.
    Wenn ein anderer Sie behindert, dann reichen Sie Zivilklage ein. Mit Mietrecht hat das nichts zu tun. Dieses regelt nur die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter.
    Wenn fremde Personen sich Ihre Mietsache widerechtlich zu eigen machen, dann unternehmen Sie vor Ort die entsprechenden Schritte.
    Hier nur rumnerven, wird den Zustand nicht ändern.

  • hat sie mir entgegen gebrühlt. zu wenig platz zum einsteigen.


    Dann soll sie abnehmen - oder, wie es geschicktere Zeitgenossen machen - rückwärts einparken, dann kann sie auch vorwärts leichter 'rausfahren. Du kannst auch zum AG gehen und eine Einstweilige Verfügung beantragen, wonach ihr die Zugriffe auf Deinen PKW bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 € untersagt werden.:o
    Ich würde diesen Sachverhalt auch ihrem Vermieter schriftlich mitteilen, damit er dagegen vorgehen kann bspw. in Form einer Abmahnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. April 2016 um 11:22)

  • ok! noch mal anders!

    ich zahle miete für den Stellplatz, defakto ist er vorrübergehend, als sei Eigentum anzusehen.
    besteht eine gesetzesgrundlage, wie ich zu parken habe! ich denke doch mal nicht.

    Ein PKW-Parkplatz ist i.d.R. so groß,- auch Außenspiegel mit einberechnet- dass ein Auto geparkt werden kann,
    ohne den Nachbarparker zu stören.

  • Ein PKW-Parkplatz ist i.d.R. so groß,- auch Außenspiegel mit einberechnet- dass ein Auto geparkt werden kann,
    ohne den Nachbarparker zu stören.


    Wenn zwei PKWs nebeneinander stehen, dürfte beim Öffnen einer der Türen eigentlich der Nachbar-PKW nicht tangiert werden.

  • @ Berny..würde es auch nicht, aber naja.....
    Berny ich danke dir herzlich für deine wohlwollenden Worte und Beiträge.
    machs gut.
    lg


    Danke, mache ich...
    Musste letzten Freitag auch einen Aussenspiegel 'ranklappen, weil die Müllmänner die Tonnen dazwischen gerollt hatten.
    Spass beiseite: Mach' bloss NICHTS am anderen PKW. Wenn das auffällt, könnte eine Eskalation beginnen (===> RTL2 wartet...).
    Ignorieren (und schei...-freundlich sein) hiesse für mich das Mittel der Wahl.

  • Ein PKW-Parkplatz ist i.d.R. so groß,- auch Außenspiegel mit einberechnet- dass ein Auto geparkt werden kann,
    ohne den Nachbarparker zu stören.


    Falsch.
    Richtig: Ein PKW-Parkplatz sollte i.d.R. so groß sein,- auch Außenspiegel mit einberechnet- dass ein PKW geparkt werden kann,
    ohne den Nachbarparker zu stören.

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