Vermieter verkauft Wohnungen. Kündigung?

  • Guten Tag,

    Meine Vermieter (eine GBR aus 3 Leuten) verkaufen 2-3 Wohnungen in einem Mietshaus mit mehreren Wohnungen. Nach einigen Besichtigungen meiner Wohnung wurde klar einige Interessenten möchten die Wohnung selbst nutzen oder für Familienmitglied kaufen und nutzen, entgegen der Aussagen meiner Vermieter ("der Vertrag bleibt auf jeden Fall bestehen, für sie ändert sich nur der Besitzer")Ich wohne seit 07/14 in der Wohnung und möchte vorerst auch dort bleiben. Zu meiner Frage(n):
    Gilt ein Sonderkündigungsrecht für mich? Hab da etwas von 3 Jahren gehört wenn die Wohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
    Ansonsten hab ich falls ein neuer Besitzer kommt und selbst einziehen will 3 Monate Zeit?
    Kann ich durch ein Vorkaufsrecht, das laut Internet 2 Monate Bedenkzeit für mich mitbringt vielleicht zu der Kündigungsfrist von 3 Monaten im schlechtesten Fall noch 2 Monate rausschlagen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, bin echt verunsichert. Hoffe meine Ausführungen sind verständlich, bin leider ein absolut unwissender im Mietrecht und allem was dazugehört. Mit freundlichen Grüßen Frank

  • Guten Tag,

    Meine Vermieter (eine GBR aus 3 Leuten) verkaufen 2-3 Wohnungen in einem Mietshaus mit mehreren Wohnungen. Nach einigen Besichtigungen meiner Wohnung wurde klar einige Interessenten möchten die Wohnung selbst nutzen oder für Familienmitglied kaufen und nutzen, entgegen der Aussagen meiner Vermieter ("der Vertrag bleibt auf jeden Fall bestehen, für sie ändert sich nur der Besitzer")Ich wohne seit 07/14 in der Wohnung und möchte vorerst auch dort bleiben.

    Hallo,

    ihr Mietvertrag bleibt so lange bestehen, bis dieser wegen begründeten Eigenbedarf gekündigt wird, insofern hat ihr jetztiger Vermieter kein Märchen erzählt. Ob dies nun der alte oder neue Vermieter sprich Käufer sein wird, wissen wir nicht.

    Zitat

    Zu meiner Frage(n):
    Gilt ein Sonderkündigungsrecht für mich? Hab da etwas von 3 Jahren gehört wenn die Wohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
    Ansonsten hab ich falls ein neuer Besitzer kommt und selbst einziehen will 3 Monate Zeit?
    Kann ich durch ein Vorkaufsrecht, das laut Internet 2 Monate Bedenkzeit für mich mitbringt vielleicht zu der Kündigungsfrist von 3 Monaten im schlechtesten Fall noch 2 Monate rausschlagen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, bin echt verunsichert.

    Dies träfe nur zu, wenn die GbR das komplette Haus gehört als Institutioneller Eigentümer und es in der Tat um eine Umwandlung in Eigentumswohnungen geht.

    Rausschlagen ist schon mal wieder Anspruchsdenken, entweder, oder!

    Es ist nicht so, dass die Wohnung verkauft ist und der Mieter muss binnen 3 Monaten raus, ich würde nun erstmal abwarten ob die Wohnung verkauft wird, an wen die Wohnung verkauft wird und ob man das Vorkaufsrecht in Anspruch nimmt, könnte man ebenfalls in die Überlegungen der nächsten Zeit mit einbeziehen.

    Gruß
    BHShuber

  • Zitat

    Gilt ein Sonderkündigungsrecht für mich? Hab da etwas von 3 Jahren gehört wenn die Wohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

    Das nennt sich Kündigungsbeschränkung oder Kündigungssperrfrist. Diese gilt für Eigenbedarfskündigungen wenn die Wohnung während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt und erstmals verkauft wird. Mindestens 3 Jahre.

    Zitat

    Kann ich durch ein Vorkaufsrecht, das laut Internet 2 Monate Bedenkzeit für mich mitbringt vielleicht zu der Kündigungsfrist von 3 Monaten im schlechtesten Fall noch 2 Monate rausschlagen?

    Ein gesetzliches (automatisches) Vorkaufsrecht hättest Du nur wenn, wie oben geschrieben, die Wohnung während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt wird und dann verkauft werden soll.

    An der Kündigungsfrist ändert das nichts.

    Zitat

    Ansonsten hab ich falls ein neuer Besitzer kommt und selbst einziehen will 3 Monate Zeit?

    Mindestens 3 Monate. Denn die Kündigungsfrist für Vermieter verlängert sich nach 5 und 8 Jahren Wohndauer um jeweils 3 Monate.

    Nach Ende möglichen Kündigungssperrfrist natürlich.

    Waren die Wohnungen aber schon bei Anmietung ETWs, vergiß das ganze.

    Dann kann Dir der neue Eigentümer/Vermieter, sobald er im Grundbuch eingetragen ist, ganz "normal" wegen Eigenbedarf kündigen.

    Zitat

    entgegen der Aussagen meiner Vermieter ("der Vertrag bleibt auf jeden Fall bestehen, für sie ändert sich nur der Besitzer")

    Da hat der Vermieter recht. Denn erst mal muß der neue Eigentümer, nicht Besitzer, den Mietvertrag so wie er ist übernehmen.

    Kauf bricht nicht Miete ist keine bloße Redensart, sondern Gesetz.

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