Hallo, wir haben folgendes Problem :
In unserer Mietwohnung ( Dachgeschoss) ist unser Schlafzimmer zu 100% nicht nutzbar. Der Grund dafür ist starker Verwesungsgeruch. Offenbar ist ein Tier in einer Ständerwand ums Leben gekommen.
Dem Hausverwalter ist das Problem seit dem 04.04.2016 bekannt. Der Hausmeister wollte sich ein Bild verschaffen. Er stellte den Verwesungsgeruch ebenfalls fest. Daraufhin wurde angekündigt, dass eine Dachdeckerfirma beauftragt wird. Bis heute ist trotz Nachfragen nichts passiert. Bei der jetzt zunehmenden Außentemperatur steigt die Geruchsbelästigung.
In unserer Wohnung lebt neben uns unser 19 Monate altes Kind. Ich habe bedenken, daß seine Gesundheit beeinträchtigt werden kann.
Um unserem Problem Nachdruck zu verleihen, beabsichtigen wir eine Mietminderung.
Mit wie viel Prozent kann man die Minderung veranschlagen?
Kann die Mietminderung ab Feststellung (01.04.2016) des beschrieben Problems geltend gemacht werden?
Welche Frist sollte man zur Beseitigung des Problems setzen?
Mit freundlichen Grüßen
Claubert
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