Kündigung 1 Mieters bei 2 Mietparteien

  • Hallo,

    Ich habe folgendes Problem.
    Ich lebe zur Zeit mit einer anderen Person in einer Wohnung. Wir sind beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen.

    Ich möchte nun näher an meine Arbeitsstätte ziehen und daher die Wohnung kündigen. Allerdings stellt sich mein Mitbewohner quer und will die Kündigung nicht unterschreiben.
    Ich habe nun im Internet gelesen, dass ich alleine die Wohnung garnicht kündigen kann, wenn beide im Mietvertrag eingetragen sind.

    Welche Möglichkeiten habe ich nun, aus dem Mietvertrag raus zu kommen? Dort weiter wohnen möchte ich nicht und dies ist aus Wirtschaftlichen Gründen auch nicht mehr zumutbar.

    Gibt es da Möglichkeiten, außer vor Gericht zu ziehen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo,

    Ich habe folgendes Problem.
    Ich lebe zur Zeit mit einer anderen Person in einer Wohnung. Wir sind beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen.

    Sie sind also einen gesamtschuldnerischen Vertrag eingegangen

    Ich möchte nun näher an meine Arbeitsstätte ziehen und daher die Wohnung kündigen. Allerdings stellt sich mein Mitbewohner quer und will die Kündigung nicht unterschreiben.

    Das muss er auch freiwillig nicht.

    Ich habe nun im Internet gelesen, dass ich alleine die Wohnung garnicht kündigen kann, wenn beide im Mietvertrag eingetragen sind.

    Das ist richtig, s.o. "gesamtschuldnerisch"

    Welche Möglichkeiten habe ich nun, aus dem Mietvertrag raus zu kommen? Dort weiter wohnen möchte ich nicht und dies ist aus Wirtschaftlichen Gründen auch nicht mehr zumutbar.

    Gibt es da Möglichkeiten, außer vor Gericht zu ziehen?

    Nö, die gibt es nicht. Sie müssen Ihren Mitbewohner verklagen, dass er der Kündigung zustimmt.

    Vielen Dank für die Hilfe!

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  • Vielen Dank für die Infos!

    Wie stehen denn meine Chancen, dass ich dieses Unterfangen auch gewinne? Und falls ich das nicht tue, bin ich sozusagen gezwungen in dieser Wohnung zu bleiben?

    Und wie verhält es sich dann mit der Kündigungsfrist?
    Ab wann gilt denn dann die Kündigung? Beginnt die 3 Monatige Kündigungsfrist dann erst mit dem Urteilsspruch?

  • Zitat

    Und falls ich das nicht tue, bin ich sozusagen gezwungen in dieser Wohnung zu bleiben?

    Sagen wir es mal so, es kann Sie keiner zwingen in der Wohnung zu bleiben. Allerdings bleiben Sie in der gesamtschuldnerischen Haftung solange der Mietvertrag Bestand hat.

    Und: Die Kündigungsgfrist von drei Monaten beginnt erst dann, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, d. h. die Kündigung beider Mieter fristgemäß beim Vermieter eingegangen ist.

  • Hallo Toby,

    "Wie stehen denn meine Chancen, dass ich dieses Unterfangen auch gewinne?"
    Auf hoher See und vor Gericht bist Du allein in Gottes Hand.

    "Und wie verhält es sich dann mit der Kündigungsfrist?
    Ab wann gilt denn dann die Kündigung? Beginnt die 3 Monatige Kündigungsfrist dann erst mit dem Urteilsspruch?"
    Falls Du den Prozess gegen Deinen Mitmieter gewinnst (was ich bezweifele), kannst Du gesetzlich nach Rechtskraft des Urteils kündigen.

    "Ja das ist schon korrekt, es zwingt mich niemand in der Wohnung zu bleiben aber ich möchte ja nicht 2 Wohnungen gleichzeitig zahlen"
    Wen interessiert's...?

  • aber ich möchte ja nicht 2 Wohnungen gleichzeitig zahlen

    Und darum müssen Sie klagen. Und wenn Ihre Argumente stichhalter sind als die der Gegenseite, haben Sie ein für Sie positives Urteil.

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