Hallo zusammen,
wir haben unser Mietverhältnis zum 31.08.16 gekündigt. Jetzt möchte unser Vermieter noch schnell auf unsere Kosten die Wasserzähler erneuern. Müssen wir die Kosten in Form einer Umlagerung bei den Betriebskosten tragen? Obwohl wir die Wohnung bereits gekündigt haben?
LG Stefan
Wasserzähleraustausch nach Kündigung
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Stefan83 -
6. April 2016 um 23:27 -
Erledigt
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Ja, das müssen Sie leider. Sie haben ja bisher auch von den Kosten Ihrer Vormieter diese Zähler genutzt.
Ich hoffe, dieser hat sie bei Ihnen nicht in Rechnung gestellt.
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Aber bitte prüfen, ob der Zählertausch dieses Jahr überhaupt notwendig ist (Eicheintrag Jahr 2011).
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Ihr müßt, anteilig für Euren Nutzungszeitraum, alle Kosten tragen die im Abrechnungszeitraum anfallen.
Ob das nun während oder nach Eurem Nutzungszeitraum ist, ist völlig wurscht.
Wieso Wasserzähler auf Eure Kosten?
Sind die Eigentum des Vermieters, sprich gekauft, müßt Ihr nichts bezahlen.
Sind die Zähler gemietet zahlt Ihr anteilig für Euren Nutzungszeitraum die Miete dafür, fertig.
Vorausgesetzt die Umlage der Miete ist vertraglich vereinbart.
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Ja, das müssen Sie leider.
Warum ......?
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Warum ......?
Das haben Sie doch gerade erklärt! -
Das haben Sie doch gerade erklärt!
Ich habe erklärt des Fragesteller möglicherweise, anteilig für den Nutzungszeitraum, Miete für die Zähler zahlen muß, aber nicht, so kommt das in Ihrer Antwort rüber, die Kosten des Austausches inkl. Zähler.
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Eine Verteilung der Eichkosten (und ebenfalls einem Tausch statt Neueichung) über einen Eichservicevertrag wäre die faire Variante. Es ist dem Vermieter aber auch gestattet die Eichkosten im anfallenden Jahr komplett umzulegen.
Schön/nett ist das allerdings nicht, wenn der Mieter kurz danach auszieht. Deshalb auch die Frage, ob der Tausch dieses Jahr aufgrund der 5 Jahre notwendig ist oder ob dem Mieter mit einem vorzeitigen Tausch eins reingewürgt werden soll...
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Sollten die Eichkosten der Kaltwasserzähler im Wechsel 6 Jahre so hoch sein wie neue Zähler, darf der VM auch diese Kosten mit den BK umsetzen.
Im Übrigen ist man dazu übergegangen die Zähluhren zu erneuern, weil eichen nicht billiger kommt."Die Eichung lässt sich nicht vor Ort durchführen. Sie wird am kostengünstigsten dadurch vorgenommen, dass die vorhandenen Geräte durch neue ersetzt werden. Die hierfür aufgewandten Kosten sind umlegbar. (AG Bernkastel-Kues WuM 2000,437)"
Der VM kann die Kosten vom M. anteilmäßig mit den NK verrechnen, ob Du nun gekündigt hast oder nicht.
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