6 Monate nach Einzug keinen Abschlag an Heizkosten bezahlt

  • Guten morgen,

    ich bin vor 6 Monaten in meine Wohnung gezogen.
    Ich habe bis Dato keine Abschläge an den Wasserversorger bezahlt .

    Vor ein paar tagen setzte ich mich telefonisch mit meinem Vermieter in Verbindung und sagte Ihm das ich nichts für Wasser, Abwasser und heizung bezahle .

    Wie sieht nun die Lage aus ? Ich gehe mal von aus das ich jetzt 6 Monate rückwirkend zurück zahlen darf sowie eine Abschlagsberechnung für laufende Monate erhalte ?!

    Beim Übergabeprotokoll wurden nur die Stände für : Warmwasser, Kaltwasser für Küche, Bad und Stromzähler notiert.
    Der Zählerstand für die Heizung wurde wohl vergessen abzulesen . Scheint aber ein elektronischer zu sein und bedarf keiner ablesung?

    MfG

  • Hast Du einen Hauptwasserzähler in der Wohnung?

    Denn nur dann hättest Du Dich beim Wasserversorger anmelden und einen Vertrag abschließen müssen.

    Hast Du nur einen Zwischenzähler sind die Kosten für Frisch- und Abwasser in den Betriebskosten die Du an den Vermieter zahlst enthalten.

    Die Abrechnung erfolgt dann 1 x jährlich durch den Vermieter.

    Gleiches, in den BK enthalten und 1x jährliche Abrechnung, gilt auch für die Heizkosten.

    Schau noch mal in den Mietvertrag was genau zu Betriebskosten vereinbart ist. Besonders welche Betriebskostenarten.

    Du zahlst doch einen monatlichen Betrag für Betriebskosten an den Vermieter?

    Zitat

    Der Zählerstand für die Heizung wurde wohl vergessen abzulesen . Scheint aber ein elektronischer zu sein und bedarf keiner ablesung?

    Elektronische müssen auch abgelesen werden. Nur bei funkgesteuerten Heizkostenverteilern entfällt die Ablesung an den Heizkörpern direkt.

  • diesen hier habe ich für Fernwärme :
    https://www.netrion.de/netze/web/medi…g_T550_UH50.pdf

    Habe nur die Zähler in Bad und Küche für KW und WW und den Wärmezähler im Flur .

    Betriebskosten: 52€
    TG Stellplatz : 26€
    Grundmiete : 410€

    alles extra da es nicht im Mietvertrag steht:
    Strom: extra
    Wasser: extra
    Heizung extra


    Hätte ich mich jetzt selbst anmelden müssen beim Wasserversorger ? Laut gespräch übers telefon , waren die selbst verwundert.

    Und wie erfahre ich nun wie der stand der heizung war ab Übergabe der Wohnung ? Die wurde ja nicht abgelesen . Sieht man das noch ? ist ja sicher im Speicher des Zählers ?

    danke

    grüße

  • Zitat

    Habe nur die Zähler in Bad und Küche für KW und WW und den Wärmezähler im Flur .

    Das sind vermutlich alles Zwischenzähler. Die sehen in etwa so wie auf dem Bild aus. Auf Warmwasserzählern steht dann bis 90 °C

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    Trifft das zu sind die Wasserkosten in den BK die Du an den Vermieter zahlst enthalten.

    Stell mal noch ein Bild mit dem § 16 des Vertrages ein.

    Funkesteuerte Messeinrichtungen speichern an jedem Monats letzten den Zählerstand. Da sollte es kein Problem sein Deinen Stand zu Mietbeginn zu ermitteln.

    Bei elektronischen ist das schon schwieriger. Wurde hier auch noch bei Auszug der Vormieters die Ablesung verpennt kann später nur noch geschätzt werden.

    Strom hast Du aber angemeldet?

    Sollte es wirklich so sein das Du Wasser und Gas selbst anmelden mußt, glaub mir, da hätte nach etwa 3 Monaten schon jemand vom jeweiligen Versorger auf der Matte gestanden.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (2. April 2016 um 12:39)

  • hi,

    wie ich heute erfahren habe , ist mein Wasserversorger bezüglich Abschlag nicht für mich zuständig !
    Der Versorger ( Abrechnungsstelle ) konnte mit meinen Zählernummern nichts anfangen, da Zwischenzähler !

    Ich solle mich an den Eigentümer wenden, da dieser mit mir abrechnet. Ich warte noch auf Rückruf.
    Die Anmeldung zu Wasser erfolgt laut Versorger über den Eigentümer, da dieser auch den Mietvertrag aufsetzt und für die in Rechnungstellung des Abschlages verantwortlich ist. Irgendjemand hat es also verschlafen .
    Der komplette Wohnblock, da Eigentum ist auch Besitzer der Heizung und bei Eigentümergesellschaften läuft das wohl etwas anders ab ?! Naja keine ahnung, lasse mich überraschen. Ich bleib dran .

    Gruß

  • Da hat keiner was verschlafen. Die Abrechnung erfolgt, zusammen mit den anderen Betriebskosten, über den Vermieter.

    Dann mußt Du nur noch prüfen ob die Umlage für Wasser vertraglich vereinbart ist.

  • servus,

    es hat geklappt ! endlich!
    Kalkuliert wurde leider mit dem Verbrauch eines 2 Personen Haushalts bis zur Endjahresabrechnung zahle ich jetzt mehr ! Dann wird neu berechnet ! aktuell 75€/ Monat ! ich denke ich falle dann ca. auf die Hälfte


    grüße

  • Hallo vipbaby,
    bei Deinem ersten Bild fehlen leider oben entscheidende zwei Zentimeter.
    Falls auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird, zahlst Du sämtliche BK an den VM, lediglich Dein Wohnungsstromzähler ist Berechnungsgrundlage für Deine Zahlungen an das EVU.
    Ich würde mal kalkulieren, wv. BK Dich monatlich treffen, evtl. selbst noch etwas beiseite legen, damit die Jahresabrechnung Dich nicht umhaut...

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