Wir wohnen seit 6Jahren in einem Haus zur Miete , nun soll es verkauft werden die ersten kommen am Freitag um das Haus anzuschauen . Nicht nur das wir uns nach dem Markler wegen Termine richten sollen und er dann grantig wird wenn wir sagen wir können nicht von der Arbeit weg . Der Markler kann immer nur ab 17 uhr . Aber unser Problem ist wenn das Haus nun verkauft wird wie lange dürfen wir noch im Haus bleiben wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet.Wir hätten was aber da können wir erst im Februar 2017 einziehen ( dies ist sicher ). , Können wir solange im Haus bleiben oder müssen wir ausziehen ?? Das wäre schlecht mit Kind und Hund . Es gibt hier für eine Zwischenlösung nichts zu mieten .
Wer kann uns da Tipps und Rat geben .
Vielen Dank
Hilfe unser Haus in Miete wird verkauft.
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Merlin2009 -
30. März 2016 um 19:08 -
Erledigt
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Hallo,
Kauf bricht zwar nicht Miete, aber gegen die Eigenbedarfskuendigung werdet ihr euch nicht wehren können. Allerdings kann ein neuer Eigentümer erst nach seiner Eintragung ins Grundbuch kündigen. Und er muss euch eine angemessene Ziehfrist gewähren.
Zu den Besichtigungen: 3 Termine pro Monat a 45 Minuten musst ihr dulden. Werktags zwischen 19 und 20 Uhr.
Der VM muss die Termine vorher ankündigen. Ihr habt mit dem Makler keinen Vertrag. Wenn der Stress macht oder nervt.. Kann man dem auch mal klar machen, dass er dann draußen bleiben muss.Mehr nachzulesen hier http://www.arag.de/service/infos-…nd-garten/2913/
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Und er muss euch eine angemessene Ziehfrist gewähren.
Ziehfrist? Was soll das denn sein?
Ich kenne nur die Kündigungsfrist. Und die beträgt in diesem Fall 6 Monate.
Erst mal ganz ruhig bleiben.
Zunächst mal muß das Haus verkauft sein und der Käufer als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch stehen.
Dann kann er Euch wegen Eigenbedarf kündigen. Kündigungsfrist, da Ihr schon mehr als 5 Jahre dort wohnt, 6 Monate.
Der Kündigung könnt Ihr, weil sie eine besondere Härte für Euch bedeutet, widersprechen.
Als besondere Härte gilt wenn der gekündigte Mieter binnen kurzer Zeit 2 x umziehen müßte.
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Wir wohnen seit 6Jahren in einem Haus zur Miete , nun soll es verkauft werden die ersten kommen am Freitag um das Haus anzuschauen . Nicht nur das wir uns nach dem Markler wegen Termine richten sollen und er dann grantig wird wenn wir sagen wir können nicht von der Arbeit weg . Der Markler kann immer nur ab 17 uhr . Aber unser Problem ist wenn das Haus nun verkauft wird wie lange dürfen wir noch im Haus bleiben wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet.Wir hätten was aber da können wir erst im Februar 2017 einziehen ( dies ist sicher ). , Können wir solange im Haus bleiben oder müssen wir ausziehen ?? Das wäre schlecht mit Kind und Hund . Es gibt hier für eine Zwischenlösung nichts zu mieten .
Wer kann uns da Tipps und Rat geben .
Vielen DankHallo,
zunächst, gibt es keine Markler und dann, hat dieser Besichtigungstermine nicht vorzugeben, hier ist er maßgeblich auf euer Wohlwollen angewiesen. Wie die Zeiten sind, hat man hier schon erwähnt.
Dann, um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, gäbe es die Möglichkeit das Haus selbst zu kaufen, damit hat sich das Thema Eigenbedarfskündigung für immer erledigt.
Ansonsten muss jeder der in Miete wohnt zu jedem Zeitpunkt damit rechnen, dass er wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann, das ist halt mal so.
Von allem einmal abgesehen, du weist nicht im geringsten ob der neue Eigentümer das Haus selber bewohnen will, drum jetzt einmal Ruhe bewahren und sich nicht schon über ungelegte Eier aufregen.
Gruß
BHShuber -
Ziehfrist? Was soll das denn sein?
Ich kenne nur die Kündigungsfrist. Und die beträgt in diesem Fall 6 Monate.
Hallo,
mit Ziehfrist ist die Zeit zwischen Ende des MVs und dem tatsächlichen Auszug gemeint.
Bei einer fristlosen Kündigung fallen die beiden immer aussereinander, bei Eigenbedarf entsteht leicht die Stuation:Neuer Eigentümer kündigt nach Eintragung wegen Eigenbedarf zum 30.09.2016. Mieter macht sich auf die Suche nach einer neuen Bleibe und teilt im Juli dem Vermieter mit, dass er was gefunden hat, das aber erst zum 01.12.2016 frei wird. Er bittet daher um Verlängerung.
Die Räumungsklage zum 01.10. kann man sich sparen.
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Zitat
Er bittet daher um Verlängerung.
Das ist der springende Punkt: Er kann eine Ziehfrist erbitten, aber nicht verlangen.
Ansonsten wäre hier eher die Verwendung des § 574 BGB sinnvoll. -
Zitat
Der Kündigung könnt Ihr, weil sie eine besondere Härte für Euch bedeutet, widersprechen
Wie wäre es, wenn dem neuen Eigentümer die gleiche Härte treffen würde, wie z.B. erwartet Kind, wohnt im Moment in einer 1-Zi-Wo.Widerspruch wäre wohl nur vorsorglich sinnvoll.
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Hallo Merlin2009,
lasst Euch nicht verrückt machen, v.a. nicht von Maklern (ohne r inder Mitte). Wenn ich von dieser Berufsspezies höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an. Wenn der immer nur nach 17.00 kann, wird der diese Tätigkeit wohl auch erst nach seinem Feierabend ausüben.
Euer Vertragspartner ist einzig und allein Euer Vermieter. Wenn der Makler anruft, legste sinnvollerweise den Telefonhörer unter ein Kopfkissen und lässt ihn schmoren...:o -
Hallo Berny,
bitte nicht immer das Klischee vom "bösen Makler" bedienen.
Der Makler macht -mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit- die Termine erst so spät, weil die INTERSSENTEN eben auch berufstätig sind und daher erst nach der Arbeit überhaupt besichtigen können. (Alternativ wäre hier samstags die bessere Variante für Besichtigungen.)
Wenn er könnte, würde der Makler ganz sicher auch lieber tagsüber Besichtigugen durchführen und am Abend dann bei seiner Familie sitzen.
Ich würde dem Makler alle 14 Tage eine Zeitfenster von ca. 2 Stunden anbieten (mal Samstag, mal abends). Ein guter Makler richtet sich übrigens immer am meisten nach dem jetzigen Mieter, da Besichtigungen für diesen die größte Belastung darstellen (Einsicht in Privatsphäre usw.). Ein "positiv gestimmter Mieter" ist aber für einen erfolgreichen Verkauf extrem wichtig -nicht zuletzt auch für das künftige Verhältnis zwischen Mieter und neuem Vermieter.
Gruß,
anonym2
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