Vermieter verschweigt WBS.

  • Hallo zusammen,

    Ich stehe da vor einem riesen Schlamassel.

    Ich bin im Dezember 2015 in eine neue Wohnung gezogen. Die miete ist sehr günstig, Lage toll, einfach alles perfekt. Die Wohnung ist von Privat, läuft aber über eine Hausverwaltung.

    Vier Monate sind vergangen und die Hausverwaltung schickt mir eine Email in der steht, dass sie kurzfristig erfahren hätten, dass die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde und ob ich einen WBS besorgen könnte.

    Die Wohnung ist 60m2 groß und ich bin alleinstehend, Teilzeit mit alg2 aufstockend. Mir stehen als alleinstehende nur knapp 50m2 zu.

    Ich war nie die rede von einem WBS. Ich bin aus allen Socken gefallen als ich das gelesen habe. Ich hab natürlich jetzt meine Wohnung zu verlieren.

    Dem Vermieter sowie der Hausverwaltung ist bekannt ,dass ich alleine diese Wohnung bewohne.

    Ich hab jetzt auch große Angst, dass ich mehr Miete zahlen muss geschweige ich die Kündigung bekomme. Denn das kann ich mir nicht leisten.

    Was mach ich jetzt?

    Gruß Bernd

  • Genau das, was die HV Ihnen empfohlen hat.
    Wenn Sie den Versuch zur Beschaffung einer WBS getätigt haben, melden Sie sich hier wieder. Oder sollen wir das für Sir tun?

  • Genau das, was die HV Ihnen empfohlen hat.
    Wenn Sie den Versuch zur Beschaffung einer WBS getätigt haben, melden Sie sich hier wieder. Oder sollen wir das für Sir tun?

    ja genau das habe ich. Mir stehen nur 50m2 zu. Ich bekomme keinen.

  • Deinen Mietvertrag rausholen, nachlesen ob das was von WBs als vorraussetung steht, schließfach bei der Sparkasse vor Ort eröffnen und MV da einschließen

    Im Mietvertrag steht nichts von einem WBS drin. War auch nie die Rede von.

  • Hallo Namensvetter,
    ist der im Vertrag angegebene Vermieter auch der Vertragsunterzeichner?

    Hallo ;)

    nein. Der Vertrag würde von der Hausverwaltung unterschrieben.
    Aber im Bewerbungsbogen, wo die Entscheidung gefallen ist, da hat der Vermieter schon gesehen, dass ich alleinstehend bin.

    gruß Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd3 (29. März 2016 um 23:54)

  • nein. Der Vertrag würde von der Hausverwaltung unterschrieben.
    Aber im Bewerbungsbogen, wo die Entscheidung gefallen ist, da hat der Vermieter schon gesehen, dass ich alleinstehend bin.


    Dann versuchst Du, den Wunsch der HV zu erfüllen. Auf jeden Fall: Vertrach is Vertrach. Die Wohnung wirst Du nicht verlieren können.

  • Dann versuchst Du, den Wunsch der HV zu erfüllen. Auf jeden Fall: Vertrach is Vertrach. Die Wohnung wirst Du nicht verlieren können.

    Hallo Berny,

    ich war heute beim Wohnungsamt und habe einen WBS beantragen wollen.

    Mir steht einer zu. Aber leider nur bis zu 50m2. Meine Wohnung ist 60m2. :-/

    Vertrag ist natürlich Vertrag. Aber da ist auch noch die Salvatorische Klausel enthalten. in der steht:

    Durch etwaige ungültigkeit einer Bestimmung oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages, wird die Gültigkeit der Übrigen bestimmungen nicht berührt. Falls einer dieser Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte,tritt an dieser Stelle die gesetzliche Regelung.

  • Wenn ich die Wohnung nicht verliere, dann kann er mir doch die Miete erhöhen?

    Die Tatsache, dass nunmehr ein WBS benötigt wird, ändert absolut nichts an den vertraglichen Vereinbarungen. Folglich könnte der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Miete erhöhen.
    Das geht aber nicht sofort. Ein Mieterhöhungsverlangen kann erstmalig nach 12 Monaten nach Mietbeginn zugestellt werden.

    Zum Thema WBS: Der Vermieter kann hier eine Befreiung nach § 30 WoFG bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn Du den "Schein" nicht bekommst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wenn der WBS im Mietvertrag nicht erwähnt wurde, ist es nicht dein Problem, sondern das des Vermieters.

    Kündigen kann er dir deshalb nicht und auch eine Mieterhöhung scheidet aus, da hier die Berechnungsverordnung gilt. Die hat nichts mit der Anzahl der Personen zu tun.

    Mach dir also keine Sorgen, weder der Vermieter, noch das Amt kann dir Schwierigkeiten machen, schließlich kannst du nichts für das Problem. Deinem Vermieter/ der Verwaltung würde ich empfehlen, dem Wohnungsamt den vorhandenen WBS zu schicken und zu erklären, dass es ein Missverständnis gab. Was die dann daraus machen, muss man sehen. I.A. passiert aber nicht viel. Schließlich ist die Wohnung ja nicht viel zu groß und an einen Berechtigten vermietet worden.

    Gruß
    H H

  • Die Tatsache, dass nunmehr ein WBS benötigt wird, ändert absolut nichts an den vertraglichen Vereinbarungen. Folglich könnte der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Miete erhöhen.
    Das geht aber nicht sofort. Ein Mieterhöhungsverlangen kann erstmalig nach 12 Monaten nach Mietbeginn zugestellt werden.

    Zum Thema WBS: Der Vermieter kann hier eine Befreiung nach § 30 WoFG bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn Du den "Schein" nicht bekommst.

    Ich bekomme den WBS leider nicht, weil die Wohnung zu groß ist. Eine Befreiung?
    Aber er kann doch die Miete nicht einfach erhöhen? Also Fehlbelegung müsste ich laut Tabelle nicht zahlen.

    LG Bernd

  • Hallo,

    wenn der WBS im Mietvertrag nicht erwähnt wurde, ist es nicht dein Problem, sondern das des Vermieters.

    Kündigen kann er dir deshalb nicht und auch eine Mieterhöhung scheidet aus, da hier die Berechnungsverordnung gilt. Die hat nichts mit der Anzahl der Personen zu tun.

    Mach dir also keine Sorgen, weder der Vermieter, noch das Amt kann dir Schwierigkeiten machen, schließlich kannst du nichts für das Problem. Deinem Vermieter/ der Verwaltung würde ich empfehlen, dem Wohnungsamt den vorhandenen WBS zu schicken und zu erklären, dass es ein Missverständnis gab. Was die dann daraus machen, muss man sehen. I.A. passiert aber nicht viel. Schließlich ist die Wohnung ja nicht viel zu groß und an einen Berechtigten vermietet worden.

    Gruß
    H H

    Hallo Hamburg,

    Nein es steht definitiv nichts im Mietvertrag von einem Wohnberechtigungsschein. Auch auf dem Bewerberbogen, dass an die Eigentümer ging, stand nichts davon drin.

    gruß Bernd

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