Anteilige Meite bei vorzeitigem Auszug

  • Hallo, ich habe ab dem 01.01.2011 eine neue Wohnung gemietet. Mein Vormieter übergibt die Wohnung am 20.12. an den Vermieter (er zeiht dann in sein neues Haus), ich übernehme die Wohnung am 27.12. vom Vermieter. Um vor dem 27.12. noch einmal Abmessungen etc. vormehmen zu können, habe ich den Vormieter gebeten, mir bereits am 18.12. einen Schlüssel zu geben. diesem hat er zugestimmt. Nun möchte mein Vormieter, dass wir bereits ab dem 20.12. die Miete zahlen, da er ja die wohnung dann schon übergeben hat und wir zu diesem Zeitpunkt auch schon einen Schlüssel haben. Meine Frage: Hat er hierzu ein Recht? Wie wäre die Sachlage, wenn wir die Schlüssel ganz normal am Tag der Übergabe an uns (am 27.12.) in Empfang nehmen. Hat der Vormieter ein Recht auf eine anteiige Mietzahlung durch uns? Vielen dank für eine Info.

  • Der Vormieter hat das Recht, seinen Wohnungsschlüssel laut Mietvertrag am 31.12. an den Vermieter (nicht an den Nachmieter) zu übergeben. Aus dieser Antwort sollten Sie ableiten können welche Rechte Sie haben, bzw. nicht haben.

  • Da Sie die Wohnung erst zum 01.01.2011 gemietet haben, dürfen Sie diese aus rechtlicher Sicht erst ab diesem Zeitpunkt nutzen.
    Ihr Vormieter hat das Recht die Wohnung bis zum 31.12.2010 zu nutzen. Auf eine vorzeitige Wohnungs- und Schlüsselübergabe besteht Ihrerseits also kein Anspruch.

    Wenn Ihnen die Wohnung vorzeitig übergeben wird, sollte es auch nur fair sein, dass Sie sich mit dem Vormieter ggfls. über die Erstattung der anteiligen Miete einigen. Zu welchem Datum nun die Übergabe erfolgt (20. oder 27.12.) ist Bestandteil dieser Einigung.

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