Steuern nachzahlen falls die Wohnung nicht mehr steuerfrei vermietet werden kann?

  • Hallo zusammen,

    Meine Freundin und ich ziehen zum 16.05 in eine 2011 erbaute Wohnung in Düsseldorf. Und macht diese Aussage im Mietvertrag etwas stutzig:

    "Entfällt für den Vermieter die gesetzliche Möglichkeit der steuerfreien Vermietung des Mietge- genstandes, erhöhen sich der Mietzins und evtl. die Betriebskostenvorauszahlungen um die hierauf zu erhebende Steuer, und zwar von dem Tage an, ab dem die Vermietung der Steuer- pflicht unterliegt und die gesetzlichen Regelungen solche Erhöhungen vorsehen."

    Ist dies rechtens und was muss passieren, damit diese Wohnung evtl. irgendwann nicht mehr steuerfrei vermietet werden kann? Warum ist es überhaupt möglich eine Wohnung steuerfrei zu vermieten?
    Wie steht ihr zu dieser Klausel?

    Über Antworten freuen wir uns.

  • Von welcher Steuer ist hier die Rede?

    Märchensteuer fällt bei Vermietung von Wohnraum nicht an.

    Die Einkommenssteuer auf Einkommen aus Vermietung ist das Problem des Vermieters, nicht des Mieters.

    Nicht ganz unwichtig, Vermietung in Deutschland?

  • Meinst du ob der Vermieter in Deutschland sitzt? Ja, Sitz in Düsseldorf.

    Um welche Steuer es sich genau handelt kann ich leider auch nicht entnehmen. Für mich stellt sich nur die Frage, ob durch diese Klausel evtl. irgendwann unvorhergesehene Nachzahlungen bzw. kosten auf uns zukommen.

  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung unterliegen sowieso der Steuerpflicht. Betriebskosten werden i.d.R. incl. evtl. Steuern und Gebühren auf die Mieter umgelegt. Also für den Mieter: no change.

  • Okay danke für deine Antwort. Mit anderen Worten ist es soweit unproblematisch?

  • Okay danke für deine Antwort. Mit anderen Worten ist es soweit unproblematisch?


    Ich meine Ja, denn die vom VM zu zahlenden Steuern gehen den M nichts an. In vielen Gerichtsurteilen und auch BGB-§§ verlautet, dass Regelungen zum Nachteil des M unwirksam sind.
    Sowas wie in Deinem "Fall" habe ich bis jetzt hier auch noch nie gelesen, btw.
    Ausserdem müsste mir der VM ja seine Einkommensteuer offenlegen...:o

  • Ich halte die Klausel auch für unwirksam, weil die alle typischen Merkmale enthält, die 307 nicht mag. Kommt völlig überraschend daher und lässt offen, wie teuer es werden koennete. Ich tippe zwar dass der VM die Ust meint, aber es wäre nett von euch, wenn ihr den VM mal fragt, was er gemeint hat und hier berichtet.

    Allerdings solltet ihr generell den MV noch mal kritisch lesen. Der scheint originell zu sein, wer weiß was da sonst noch drin steht?

  • Also ich habe heute nochmal mit der Vermieter telefoniert. Er hat es mir ungefähr so erklärt: diese Klausel ist im Allgemeinen sehr hypothetisch und zwar greift sie nur, falls irgendwann mal Umsatzsteuer bei der Vermietung anfällt. Denn es falle zur Zeit keine Umsatzsteuer bei der Vermietung an. Und es ist auch nicht in Planung dies zu ändern. Falls es sich jedoch mal ändert fällt diese erst ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung an und nicht rückwirkend.

  • Also eine völlig überflüssige Juristenkacke.


    Ich hoffe. Im Endeffekt ist es schon schwer genug in Düsseldorf eine passende Wohnung zu finden. Wenn man dann noch nach dem passenden Mietvertrag sucht, wird man wahrscheinlich gar nicht mehr fündig.

  • Ich hoffe. Im Endeffekt ist es schon schwer genug in Düsseldorf eine passende Wohnung zu finden. Wenn man dann noch nach dem passenden Mietvertrag sucht, wird man wahrscheinlich gar nicht mehr fündig.


    In der Nachbarstadt MG kann ich Dir leidergottseidank z.Zt. keine Wohnung anbieten...

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