gewerbliche räume streichen bei auszug

  • HALLO zusammen
    ich ziehe aus gemieteten gewerblich genutzten räumen aus, im mietvertrag ist nicht geregelt, wer zu streichen hat. die räume wurden frisch gestrichen bezogen.
    bin ich bei auszug zum streichen verpflichtet?
    der vermieter meint ja, weil gewerblich genutzt, stimmt das?
    danke für die infos
    frau holle

  • Wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, dann muss auch nichts gemacht werden. Gewerbemiete unterliegt auch nicht dem Mietrecht für Mietwohnungen, aber seblst da muss nur renoviert werden, wenn mietvertraglich vereinbart.

  • Zitat

    der vermieter meint ja, weil gewerblich genutzt

    Es ist schon eigenartig, welche Ausreden manchen einfallen. Sicherlich: Bei gewerblichen Mietverträgen gibt es viele Freiheiten. Allerdings kann der Vermieter auch dort nur das fordern, was vertraglich bzw. schriftlich vereinbart wurde. Wenn im Mietvertrag keine Renovierung bei Beendigung des Mietverhältnisses vorgesehen ist, brauchen Sie diese auch nicht durchführen.

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