Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar möchte mein Vermieter das ich für die Unterbringungskosten von einem Wasserrohrbruch aufkomme. Der Rohrbruch lag nicht in meinem Verschulden und ich konnte meine Wohnung über einen Monat nicht beziehen, somit bin ich wo anders untergekommen und habe die Miete gemindert. Die Mietminderung habe ich bekommen und auch die Unterbringungskosten, nur jetzt möchte mein Vermieter, (da die Versicherung sich gemeldet hat und gesagt hat das sie nicht für die Unterbringungskosten aufkommen wird)das ich für diese Unterbringungskosten aufkomme weil es die Versicherung nicht zahlt. Da ich mich leider in dem Paragraphenjungle nicht auskenne wollte ich wissen ob ihr mir vielleicht weiter helfen könnt? Ich sehe es nicht ein das Geld zurück zu bezahlen weil ich meine Wohnung ewig nicht nutzen konnte und schließlich irgendwo wohnen musste. Da ich auch keine Hausratversicherung habe weiß ich jetzt erst recht nicht wie die Gesetzeslage ist.. Ich hoffe ihr könnt mir helfen
glg Gast