Wer kommt für die Unterbringungskosten bei einem Wasserrohrbruch auf?

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage und zwar möchte mein Vermieter das ich für die Unterbringungskosten von einem Wasserrohrbruch aufkomme. Der Rohrbruch lag nicht in meinem Verschulden und ich konnte meine Wohnung über einen Monat nicht beziehen, somit bin ich wo anders untergekommen und habe die Miete gemindert. Die Mietminderung habe ich bekommen und auch die Unterbringungskosten, nur jetzt möchte mein Vermieter, (da die Versicherung sich gemeldet hat und gesagt hat das sie nicht für die Unterbringungskosten aufkommen wird)das ich für diese Unterbringungskosten aufkomme weil es die Versicherung nicht zahlt. Da ich mich leider in dem Paragraphenjungle nicht auskenne wollte ich wissen ob ihr mir vielleicht weiter helfen könnt? Ich sehe es nicht ein das Geld zurück zu bezahlen weil ich meine Wohnung ewig nicht nutzen konnte und schließlich irgendwo wohnen musste. Da ich auch keine Hausratversicherung habe weiß ich jetzt erst recht nicht wie die Gesetzeslage ist.. Ich hoffe ihr könnt mir helfen


    glg Gast

  • Ich sehe keine Handhabe, dass Du für auswärtige Unterbringungskosten bei einem Rohrbruch, den Du nicht verursacht hast, aufkommen sollst.
    Wie hoch waren denn Mietminderung und Unterbringungskosten?

  • also bei der mietminderung ging es um ca 300 euro und die unterbringung hat nochmal ca. 200 gekostet wenn ich mich recht erinnere..naja bräuchte halt ein paar paragraphen an denen ich mich fest halten könnte weil ich glaube es ist keine pflicht eine haftpflichtversicherung abzuschließen und wenn es pflicht ist, müsst mich darüber der vermieter nicht informieren? bin jedoch der meinung das es keine pflicht ist..


    lg gast

  • also bei der mietminderung ging es um ca 300 euro und die unterbringung hat nochmal ca. 200 gekostet wenn ich mich recht erinnere..naja bräuchte halt ein paar paragraphen an denen ich mich fest halten könnte weil ich glaube es ist keine pflicht eine haftpflichtversicherung abzuschließen und wenn es pflicht ist, müsst mich darüber der vermieter nicht informieren? bin jedoch der meinung das es keine pflicht ist..
    lg gast


    Da Du nichts verschuldet hast, benötigst Du auch keine Haftpflichtversicherung - eher der Vermieter (welche die meisten VM eigentlich auch haben)...
    Ich fragte nach den Summen, um anzuregen (wenn der VM zugängig ist), ihm einen Betrag von bspw. (wie der Jurist sagt: Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!) 100€ anzubieten, weil er ja auch einen finanziellen Verlust hatte.

  • hallo nochmal..habe jetzt im BGB einen paragraphen gefunden der sich auf so etwas bezieht. 536 BGB und 536a. Da mir ja eine Aufwendung entstanden ist, in dem Fall die Unterbringungskosten könnte ich mich doch darauf berufen oder?


    glg gast

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