Beiträge von *Gast*

    also bei der mietminderung ging es um ca 300 euro und die unterbringung hat nochmal ca. 200 gekostet wenn ich mich recht erinnere..naja bräuchte halt ein paar paragraphen an denen ich mich fest halten könnte weil ich glaube es ist keine pflicht eine haftpflichtversicherung abzuschließen und wenn es pflicht ist, müsst mich darüber der vermieter nicht informieren? bin jedoch der meinung das es keine pflicht ist..


    lg gast

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage und zwar möchte mein Vermieter das ich für die Unterbringungskosten von einem Wasserrohrbruch aufkomme. Der Rohrbruch lag nicht in meinem Verschulden und ich konnte meine Wohnung über einen Monat nicht beziehen, somit bin ich wo anders untergekommen und habe die Miete gemindert. Die Mietminderung habe ich bekommen und auch die Unterbringungskosten, nur jetzt möchte mein Vermieter, (da die Versicherung sich gemeldet hat und gesagt hat das sie nicht für die Unterbringungskosten aufkommen wird)das ich für diese Unterbringungskosten aufkomme weil es die Versicherung nicht zahlt. Da ich mich leider in dem Paragraphenjungle nicht auskenne wollte ich wissen ob ihr mir vielleicht weiter helfen könnt? Ich sehe es nicht ein das Geld zurück zu bezahlen weil ich meine Wohnung ewig nicht nutzen konnte und schließlich irgendwo wohnen musste. Da ich auch keine Hausratversicherung habe weiß ich jetzt erst recht nicht wie die Gesetzeslage ist.. Ich hoffe ihr könnt mir helfen


    glg Gast

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!