Hallo Dagglasson,
meine unverbindliche Meinung:
Der Vermieter muss sich an kleinerei Kosten beteiligen.
Ihr hättet -nach meinem Rechtsverständnis- einfach keine nagelneue Tür einbauen brauchen, sondern nur eine ähnlich alte Tür wie die, die ihr kaputt gemacht habt (also mit ähnlichem Zeitwert).
Darin liegt hier euer "Fehler im System".
Ihr könnt nun doch nicht - und das sollte eigentlich völlig einleuchten - ernsthaft vom Vermieter verlangen, dass er euch den Rest der Kosten (oder auch nur 1 Cent) bezahlt, nachdem ihr SEIN Eigentum mutwillig zerstört habt.
Gruß,
anonym
Hallo,
genau so ist es, dem schließe ich mich gerne an.
Der Geschädigte ist nach einem Schadensfall genau so zu stellen als ob der Schaden nie passiert wäre.
Nun ist es mietrechtlich gesehen ein wenig anders, zudem wird wohl eine Türe oder Türrahmen nicht in selber Art und Güte gebraucht zu haben sein, fakto, muss sich der Vermieter einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen.
Um diesen Anspruch nun durchzusetzen, denn der Vermieter verweigert sich ja nun, bedarf es höchstwahrscheinlich wieder mal die Bemühung von Gerichten.
Gruß
BHShuber