Neuwertanspruch des Vermieters

  • Hallo Dagglasson,

    meine unverbindliche Meinung:

    Der Vermieter muss sich an kleinerei Kosten beteiligen.

    Ihr hättet -nach meinem Rechtsverständnis- einfach keine nagelneue Tür einbauen brauchen, sondern nur eine ähnlich alte Tür wie die, die ihr kaputt gemacht habt (also mit ähnlichem Zeitwert).

    Darin liegt hier euer "Fehler im System".

    Ihr könnt nun doch nicht - und das sollte eigentlich völlig einleuchten - ernsthaft vom Vermieter verlangen, dass er euch den Rest der Kosten (oder auch nur 1 Cent) bezahlt, nachdem ihr SEIN Eigentum mutwillig zerstört habt.

    Gruß,
    anonym

    Hallo,

    genau so ist es, dem schließe ich mich gerne an.

    Der Geschädigte ist nach einem Schadensfall genau so zu stellen als ob der Schaden nie passiert wäre.

    Nun ist es mietrechtlich gesehen ein wenig anders, zudem wird wohl eine Türe oder Türrahmen nicht in selber Art und Güte gebraucht zu haben sein, fakto, muss sich der Vermieter einen Abzug Neu für Alt gefallen lassen.

    Um diesen Anspruch nun durchzusetzen, denn der Vermieter verweigert sich ja nun, bedarf es höchstwahrscheinlich wieder mal die Bemühung von Gerichten.

    Gruß
    BHShuber

  • In dieser Konstellation macht dann alles wieder Sinn, was ihr schreibt. Was meint ihr?


    Na am sinnvollsten wäre es gewesen wenn man nicht fremde Türen eintritt. Ehrlich gesagt, halte ich die Story auch für recht dünn, und deshalb wohl auch die Sache mit der Kulanz usw.
    Das mit dem Zeitwert ist aber richtig, nur wird das faktisch wenige bedeuten. Denn wenn keine, oder eine kaputte Tür am Ende des MV. drin ist, wird der Vermieter eben nur diese Wert, verlangen können. Andererseits wird es auch wenig sinnvoll vom Mieter sein, sich einen minimalen Differenzbetrag einzuklagen, wenn er denn eine neue, teurere Klotür einbaut.
    Kurz gesagt, abgerechnet wird zum Schluß, und alles andere ist eh nur graue Theorie.

  • Tut mir leid, aber das kann nicht sein!

    Dann könnte ein Mieter ja auch eine prunkvolle GOLDTÜR einbauen lassen, 200 EUR bekommt er dann von der Versicherrung und den Rest muss der Vermieter zahlen....

    Mit Sicherheit nicht!

    Klar kann der Mieter das ( sollte er aber mit der Hausratsversicherung vorher klären, ob er sich die Police danach noch leisten kann).
    Und ja auch an der Goldtür könnte man den Vermieter beteiligen, aber nur mit dem Anteil, den der Vm bei einer normalen Tür hätte tragen müssen.

  • sollte er aber mit der Hausratsversicherung vorher klären, ob er sich die Police danach noch leisten kann.


    Hallo Akkarin
    Da hast du einen ganz schweren Denkfehler. Die Hausratversicherung versichert nur den Hausrat des Versicherungsnehmers (Mieters) gegen Wasser-, Sturm und Feuerschäden, für Türen & Co. wäre die Privathaftpflicht ganz allein zuständig.

  • Ich versteh, aber die Versicherung nicht. Wenn dein Freund die Tür eingetreten hat, kan seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlen, sonder muss für den Schaden haften.


    Quatsch!...

  • Hallo Akkarin
    Da hast du einen ganz schweren Denkfehler. Die Hausratversicherung versichert nur den Hausrat des Versicherungsnehmers (Mieters) gegen Wasser-, Sturm und Feuerschäden, für Türen & Co. wäre die Privathaftpflicht ganz allein zuständig.

    Hallo Mainschwimmer,

    ich meinte das so:

    1 Kilo Gold kostet zur Zeit ca.36.000 €
    Angenommen die Tür wiegt 10 Kilo, dann könnte eine solche Tür um die 380.000€ kosten.
    Die Hausrat des Mieters versichert ja auch das Hab und Gut des Mieters vor Einbruch/Diebstahl.

    Bevor ich also auf die Idee komme, mir eine Badezimmertür in meiner Wohnung aus purem Gold einzubauen, frage ich meine Hausratversicherung, was denn die Hausrat in Zukunft kosten würde?

  • Hallo Mainschwimmer,
    ich meinte das so:
    1 Kilo Gold kostet zur Zeit ca.36.000 €
    Angenommen die Tür wiegt 10 Kilo, dann könnte eine solche Tür um die 380.000€ kosten.
    Die Hausrat des Mieters versichert ja auch das Hab und Gut des Mieters vor Einbruch/Diebstahl.
    Bevor ich also auf die Idee komme, mir eine Badezimmertür in meiner Wohnung aus purem Gold einzubauen, frage ich meine Hausratversicherung, was denn die Hausrat in Zukunft kosten würde?


    Spinne mal ruhig weiter! Bei Wertsachen sind in der Hausratversicherung auch Höchstgrenzen vorgesehen, das mal so btw.

  • Hallo Dagglasson,

    ich bin zwar kein Richter, aber Versicherungsgesellschaft und Vermieter haben m.E. recht. Die Beschädigung wurde durch Euch verursacht.

    Haben bei entgegengesetzter Meinung beide Parteien recht. Seit wann?

  • Zitat

    Ich verstehe, aber die Versicherung nicht. Wenn dein Freund die Türe eingetreten hat, kan seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlen, sonder muss für den Schaden haften.


    Bei vorsätzlicher Beschädigung einer Sache kann es schon sein, dass die Versicherung nicht bezahlen müsste und das nun kulanterweise doch übernimmt.

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