Schwester als Hauptmieterin möchte umziehen

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit 1 Jahr bei meiner Schwester. Vermieter wollte mich nicht in den Mietvertrag mitaufnehmen. Sie möchte jetzt aber ausziehen und mir die Wohnung überlassen. Da Vermieter etwas komisch ist, wollte ich vorerst fragen, ob ich irgendwelche Rechte an die Wohnung habe oder muss ich auch ausziehen, falls er die Wohnung an jemand anders vermieten möchte?

    Vielen Dank für die Antworten

  • ich wohne seit 1 Jahr bei meiner Schwester. Vermieter wollte mich nicht in den Mietvertrag mitaufnehmen. Sie möchte jetzt aber ausziehen und mir die Wohnung überlassen. Da Vermieter etwas komisch ist, wollte ich vorerst fragen, ob ich irgendwelche Rechte an die Wohnung habe oder muss ich auch ausziehen, falls er die Wohnung an jemand anders vermieten möchte? Antworten


    Hallo Natasa,
    leider hast Du diesbezüglich Pech. Etwas anderes wäre es bei Eltern oder Kindern oder Ehegatte Deiner Schwester.

  • Einen Anspruch auf Übernahme des Mietverhältnisses hast Du leider nicht, auch wenn Du die Schwester des Hauptmieters bist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Einen Anspruch auf Übernahme des Mietverhältnisses hast Du leider nicht, auch wenn Du die Schwester des Hauptmieters bist.


    Gerade DIESE Linie funktioniert NICHT.

  • Gerade DIESE Linie funktioniert NICHT.

    Welche Linie funktioniert? Gibt es allgemeine Regeln. Möchte ich einfach aus einem anderen Grund wissen, da ich im Bekanntenkreis ähnliche Situation habe (hier möchte Lebenspartner in der Wohnung bleiben und die Hauptmieterin ausziehen)

    Danke

  • Welche Linie funktioniert? Gibt es allgemeine Regeln. Möchte ich einfach aus einem anderen Grund wissen, da ich im Bekanntenkreis ähnliche Situation habe (hier möchte Lebenspartner in der Wohnung bleiben und die Hauptmieterin ausziehen)


    Also eine Anrecht darauf gibt es nicht. Kannst du dir denn die Wohnung alleine leisten? Und evtl. nicht in dem Sinne das dann noch 100€ zum leben übrig sind, sondern, so wie es gesund ist. Wenn das so ist, warum will die Vermieterin nicht an dich alleine vermieten, gibt es einen Grund?

  • natasa12345:

    "Welche Linie funktioniert?"
    - Wurde bereits beantwortet.

    "Gibt es allgemeine Regeln."
    - Dito.

    "Möchte ich einfach aus einem anderen Grund wissen, da ich im Bekanntenkreis ähnliche Situation habe (hier möchte Lebenspartner in der Wohnung bleiben und die Hauptmieterin ausziehen)"
    - Dürfte auch nicht funktionieren, jedoch Ehegatten können bleiben, evtl. (ernsthaft) Verlobte ebenso.

  • Gerade DIESE Linie funktioniert NICHT.

    Ich weiß gerade nicht, was Du damit meinst.

    Es ist völlig egal, welche Verwandtschaftsverhältnisse hier vorliegen. Egal ob Schwester, Mutter oder Tochter: Ein Anspruch auf einen Mietvertrag besteht grundsätzlich nicht, wenn der Hauptmieter ausziehen möchte.

    Woher hast Du die Info, dass Ehegatten einen Anspruch auf einen Mietvertrag haben? Mit ist hier nur der § 1568a BGB bekannt, aber hier geht es ja darum, dass der Fragesteller überhaupt kein Hauptmieter, ergo Untermieter ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du hast keinerlei Rechte an der Wohnung.

    Wenn das Mietverhältnis Deiner Schwester endet mußt auch Du die Wohnung räumen.

    Es sei denn der Vermieter möchte mit Dir einen neuen Vertrag abschließen.

    Dazu müßtest Du dich, wie jeder andere Mietinteressent, um die Wohnung bewerben.

    Ob Du sie bekommst entscheidet allein der Vermieter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!