Mietvertag - fälschlicher Weise Laminat - aber nicht im Eigentum des Vermieters

  • Guten Tag,

    mir wurde eine Wohnung angeboten mit Laminat. Bei der Besichtigung wurde vom Vormieter nur der Abkauf der Küche besprochen. Bei der Wohnungsübergabe stellte sich heraus, dass vom Vermieter fälschlicher Weise Laminat angeboten wurde anstatt dem unterliegenden Teppichboden.

    Der Vormieter hat den Laminat nicht fachgerecht eingebaut. Türen wurden abgesägt (krum), Schrammen über den Boden und der Teppichbodensockel wurde für die Leisten entfernt.

    Der Vermieter möchte jetzt den Vertrag auf Teppichboden ändern. Kann ich den Vermieter zwingen Laminat legen zu lassen?

    Danke & Gruß

  • Na am Ende gilt wohl eben der Bodenbelag der im MV. vereinbart wurde, falls den einer vereinbart war. Was hat das jetzt mit dem Abkauf einer Küche zu tun? Schäden an der Mietsache müsste sich dann der Vermieter vom Vormieter wiederholen.

  • Guten Tag,

    mir wurde eine Wohnung angeboten mit Laminat. Bei der Besichtigung wurde vom Vormieter nur der Abkauf der Küche besprochen. Bei der Wohnungsübergabe stellte sich heraus, dass vom Vermieter fälschlicher Weise Laminat angeboten wurde anstatt dem unterliegenden Teppichboden.

    Der Vormieter hat den Laminat nicht fachgerecht eingebaut. Türen wurden abgesägt (krum), Schrammen über den Boden und der Teppichbodensockel wurde für die Leisten entfernt.

    Der Vermieter möchte jetzt den Vertrag auf Teppichboden ändern. Kann ich den Vermieter zwingen Laminat legen zu lassen?

    Danke & Gruß

    Hallo,

    zunächst sollte daran gedacht werden, sich Schadenfrei zu halten, in dem man die Schäden des Vormieters genauestens protokolliert und den Vermieter wenn möglich bestätigen lassen.

    Dann gilt was im Mietvertrag vereinbart ist, allerdings steht es frei über die Beschaffenheit des Bodens, bzw. wie das bei Mietbeginn aussehen sollte, mit dem Vermieter zu verhandeln.

    Miteinander reden hilft!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo klaus1,
    Geschäfte mit dem Vormieter sind rein privatrechtlich, mit dem Vermieter mietrechtlich. Das sollte auseinandergehalten werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!