Ratenzahlung der Nebenkostenabrechnung seitens des Vermieters

  • Hallo liebes Mitrecht-Forums,

    mein Vermieter hat mir Ende des Jahres 2015 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 zugeschickt.
    Dort habe ich nun Anspruch auf fast 600 Euro. Die Zahlung ist immer noch nicht bei mir eingangen,
    soll aber nächsten Monat geschehen. Das größere Problem ist für mich, dass mir die Hausverwaltung kommuniziert
    hat, dass ich den Betrag nur in max. 150 Euro Raten ausgezahlt bekomme. Ist dies rechtens?
    Ein Vermieter muss nicht zwangsläufig eine Ratenzahlung des Mieters annehmen, gilt dies auch umgekehrt?

    Danke für eure Hilfe :)
    LG Senor

  • Das größere Problem ist für mich, dass mir die Hausverwaltung kommuniziert
    hat, dass ich den Betrag nur in max. 150 Euro Raten ausgezahlt bekomme. Ist dies rechtens?

    Ist nicht rechtens bzw. nur wenn der Mieter dem zustimmt.

    Einfachste Lösung, die Gutschrift mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

    Kurze schriftliche Info dazu an den Vermieter bzw. die HV und gut ist.

    Ersatzweise könnte man auch einen Mahnbescheid erlassen. Das dauert aber alles seine Zeit und die Aussicht das der Vermieter dann unverzüglich zahlt ist eher gering.


  • gilt dies auch umgekehrt?


    Das gilt auch hier. Siehe diese Seite: http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…ahlungsfristen/

    Erstattungsguthaben: Zahlungsfristen für Vermieter

    Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung ein Erstattungsguthaben zu Gunsten des Mieters, muss der Vermieter das Guthaben umgehend an den Mieter erstatten (BGH, NZM 2005, 342).
    Folgen für den Vermieter bei Nichtbeachtung der Zahlungsfrist

    Verzögert der Vermieter die Zahlung, stellt die Rechtsprechung gemäß § 286 III 1 BGB darauf ab, dass der Vermieter spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung beim Mieter in Verzug kommt (Schmid, ZMR 2000,663).

    Der Mieter hat natürlich die Möglichkeit, bei einem bestehenden Mietvertrag die laufenden Vorauszahlungen auf die Nebenkosten mit seinem Erstattungsanspruch zu verrechnen, sofern der Vermieter die Erstattung grundlos verweigert.

  • Hallo SenorWeber,
    Dein VM scheint wohl finanziell klamm zu sein. Ich würde das Guthaben ebenfalls mit den mtl. Mietezahlungen verrechnen nach vorheriger kurzer schriftlicher Mitteilung.

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