Selber nach Nachmieter suchen trotz plötzlicher Mietpreiserhöhung

  • Hallo zusammen,
    ich habe meine Wohnung nicht fristgerecht gekündigt und bin deshalb dazu verpflichtet selber nach einem Nachmieter zu suchen. So weit so gut. Allerdings habe ich jetzt, nach ca. einem Monat, erfahren dass mein Vermieter die Kaltmiete um 100€ erhöht hat. Bin ich jetzt trotzdem noch dazu verpflichtet selber jemanden zu finden, oder muss der Vermieter sich, wegen der geänderten Konditionen, selber darum kümmern?

    Danke für eure Hilfe.

  • Grundsätzlich sind die Kündigungsfristen einzuhalten.

    Sofern hier vertraglich keine echte Nachmieterklausel vereinbart wurde, kann der Vermieter auch einfach jeden Nachmieter ablehnen.

    Warum bist Du verpflichtet, einen Nachmieter zu suchen? Wenn Du die Kündigungsfrist verpasst hast, reichst Du eben eine neue Kündigung mit Mietende zum 30.06.16 ein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Weil ich 2 Monate vor dem gewünschten Auszugstermin gekündigt habe. Ich beziehe schon zum 01.05 meine neue Wohnung und möchte bis dahin natürlich aus der alten Wohnung raus und nicht einen Monat doppelt bezahlen.
    Also kann der Vermieter die Konditionen ändern, wie er lustig ist und ich muss mich trotzdem selber darum kümmern, weil ich die Frist von 3 Monaten nicht eingehalten habe?

  • und ich muss mich trotzdem selber darum kümmern, weil ich die Frist von 3 Monaten nicht eingehalten habe?

    Mußt Du nicht. Du mußt nur bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete + Nebenkosten zahlen.

    Zitat

    Also kann der Vermieter die Konditionen ändern, wie er lustig ist

    So lange das nicht gegen irgend welche gesetzlichen Bestimmungen verstößt kann er das.

  • Mußt Du nicht. Du mußt nur bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete + Nebenkosten zahlen.


    Genau das will ich ja vermeiden. Na gut. Dann muss ich da wohl durch.
    Danke für die Tips.

  • Poebel,
    das sind verschiedene Dinge, die miteinander nichts zu tun haben:

    1.Einer geplanten Mietpreiserhöhung muss erst ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen vorausgehen. Dem müsstest Du zustimmen oder riskieren, auf Zustimmung verklagt zu werden. Auch hier gelten Fristen. Der VM kann vom Nachmieter eine höhere Miete verlangen, das ist jedoch nicht mehr Dein Bier.
    2. Kündigungsfristen ergeben sich aus § 573 BGB. Ob Du mietvertraglich dazu verpflichtet bist, bei vorzeitigem Mietendewunsch einen (akzeptablen) Nachmieter zu finden, wage ich stark zu bezweifeln. Bis zum vertraglichen Mietende hast Du die Bruttomiete zu zahlen. Wenn Du bereits früher eine neue Bleibe gefunden habe solltest, ist es womöglich unvermeidbar, dass Du ein oder zwei oder gar drei Monatsmieten doppelt zu zahlen hättest: eben, dann müsstest Du da wohl durch.

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