Reparaturen nach Auszug

  • Hallo!

    Wir haben ein Problem mit unserem alten Vermieter. Bei Einzug war die Wohnung total versifft und vollgestellt mit Dingen von den Vormietern (Mietnomaden). Wir erklärten uns bereit, die Wohnung wieder bewohnbar zu machen und bekamen dafür 3 Monatskaltmieten erlassen. Anschließend machte der Vermieter eine Begehung und nahm die Wohnung ab. Im Badezimmer war ein großer Badezimmerschrank mit passendem Waschbecken noch von den Vormietern vorhanden, den wir hängen lassen sollten, da das alte Waschbecken nicht mehr vorhanden war. Außerdem hatten wir in den Schlafräumen und im Flur normales Buchelaminat und im Wohnzummer dunkles Laminat verlegt.

    Jetzt bei Auszug wollte der Vermieter auf einmal nichts mehr von dem Badezimmerschrank wissen und meinte, dass dieser ja wohl total hässlich wäre und man einem potenziellen Nachmieter diesen nicht zumuten könnte. Wir brachten nochmal zur Sprache, dass dieser noch von den Vormietern sei und wir diesen dort lassen sollten wegen dem Waschbecken. Nachdem der Vermieter mit seiner "rechten Hand" telefoniert hatte (die damals auch dabei war) einigten wir uns darauf, den Schrank und das Waschbecken zu entfernen und er würde sich dann um ein neues bemühen. Auch den Laminatboden sollten wir vollständig entfernen, weil es sein kann das den neuen Mietern der Boden nicht gefallen könnte. Außerdem sollten wir die Türzargen (Metall) streichen, da diese außen mit normaler Wandfarbe überstrichen sind (leider auch noch vom Vormieter, wir haben diese leider nicht entfernen können). Bei Vertragsabschluss haben wir leider nicht so pingelig darauf geachtet, dass alles in dem Übergabeprotokoll steht, weil wir uns nicht wirklich damit auskannten.
    Wir entfernten den Boden und den Badezimmerschrank sowie das Waschbecken. Nach dem Abbau sahen wir, dass die Vormieter den Badezimmerschrank in die Fliesen gebohrt hatten, sahen uns aber im Recht, diese nicht ersetzen zu müssen. Die Türzargen konnten wir leider mangels fehlender handwerklicher Fähigkeiten nicht streichen, da diese ja mit spezieller Farbe hätten gestrichen werden müssen und vorher hätten diese ja auch noch irgendwie vorbereitet werden müssen.

    Als die Hausmeisterin die Wohnung bei uns abnehmen wollte (der Vermieter wohnt einige km entfernt, deshalb sollte sie das machen) meinte sie, dass wir die Fliesen wohl austauschen müssen. Ich versuchte zu erklären, dass das noch von den Vormietern sei und dass wir nicht vorher sehen konnte, dass der Schrank in die Fliesen gebohrt war. Sie meinte nur, dass das dem Vermieter egal sei und wir müssten sie ersetzen. Die Türzargen schrieb sie sich auch auf.

    Jetzt würde ich gerne wissen, was uns der alte Vermieter alles anlasten kann. Sind wir wirklich dafür zuständig die Instandsetzung der Fliesen zu übernehmen? Wie sieht das mit den Türzargen aus? Müssen wir das auch bezahlen?

    Ich entschuldige mich schonmal für den halben Roman und bedanke mich im Voraus für Antworten!

    Gruß,
    Eva1608

  • Es kommt hier auf Beweise an. Dass keine Übernahme- und Übergabeprotokolle erstellt wurden, könnte auch Euer Pech sein. Der VM wird womöglich genügend Zeugen haben, dass sich die Mietsache bei Mietbeginn in einem anderen Zustand befand bzw. anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden.
    Im übrigen kann der VM noch bis zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache "verdeckte" Schäden reklamieren.

  • Erstmal danke für die Antwort!

    Ein Übergabeprotokoll wurde zu Beginn des Mietverhältnisses erstellt, allerdings standen diese Dinge leider nicht darin. Ich wusste auch nicht worauf ich achten musste und welche Sachen in so ein Übergabeprotokoll gehören.

    Von dem Zustand der Wohnung haben wir zu Beginn zum Glück auch einige Fotos gemacht (z. B. der Müll der überall stand, der versiffte Teppichboden, usw.) Allerdings ist leider nirgendwo dieser Badezimmerschrank zu sehen.

    Naja, dann warten wir wohl mal auf eine Rückmeldung des Vermieters.

    Gruß,
    Eva1608

  • Wegen des Badezimmerschrankes sollten Sie sich keine Gedanken machen. Sie dürfen nämlich die Fliesen anbohren, um solch ein Teil aufzuhängen, denn das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Ankleben kann man solch einen schweren Schrank ja wirklich nicht.

    Mietrecht : Fliesen in Badenzimmern und Wohnung

    Die Entfernung des verlegten Laminats kann der VM im ZUge der Rückbaupflicht von den ausziehenden Mietern verlangen, die Türzargen würde ich so lassen, wie sie sind, vielleicht gibt es dazu ein Foto mit dem Zustand bei Einzug.

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