Einziehen bevor die Kündigungsfrist vom Vormieter

  • Guten Tag,

    Ich habe ein Problem mit dem Vormieter von der Wohnung, wo ich einziehen soll.

    Die Geschichte ist ein bisschen kompliziert:

    Der Vormieter hat zum 1.6.2016 seine Wohnung gekündigt. Er hatte aber bei der Besichtigung Ende Februar gesagt, die Wohnung ist zum 1.4.2016 schon frei.

    Der Maklerin habe ich das mitgeteilt und gestern wurde ich informiert, das der Mietvertrag schon fertig ist.
    Drin ist es geschrieben, dass ich am 1.4.2016 einziehen kann.

    Danach habe ich den Vormieter angerufen, so dass wir die Übergabe besprechen können. Niemand hatte ihm gesagt, dass jemand am 1.4.2016 einziehen wird, und er meinte, seine neue Wohnung ist noch nicht fertig und er kann zum 1.4.2016 nicht ausziehen... Ich muss aber meine Wohnung am 6.4.2016 unbedingt verlassen (Zwischenmiete), was die Maklerin wusste.

    Was kann ich da tun? die Vermieterin hat den Vertrag noch nicht unterschrieben. In der Zwischenzeit hatte ich schon andere Wohnungen abgesagt.

    Hab ich einfach pech gehabt oder ist die Maklerin schuldig? :(

    Gruß,

    Amaury

  • Na ja, das ist eben alles hörensagen. Wenn du einen schuldigen suchst, siehe in den Spiegel, sorry. Unabhägig davon ist es nun mal so, das solange keine Vertrag unterschrieben ist, du keine Wohnung hast, damit muß man immer rechnen, das sich beim Vormieter oder Vermieter die Sachlage ändern kann.
    Wie wahrscheinlich in deinem Beispiel Zitat:
    "seine neue Wohnung ist noch nicht fertig"

  • Sofern Du keinen unterschriebenen Mietvertrag hast, besteht auch kein Anspruch auf irgendwas.
    Die Maklerin ist nur eine Vermittlerin und entscheidet nicht über Vertragsinhalte.

    Letztendlich kann der Vormieter sogar noch bis zum 31.05.16 darin wohnen bleiben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • naja ich hätte von der Maklerin erwartet, dass Sie das mit dem Vormieter noch bespricht, dass die Wohnung tatsächlich ab dem 1.4. frei ist, bevor ich dann alle andere Wohnungen absage

  • naja ich hätte von der Maklerin erwartet, dass Sie das mit dem Vormieter noch bespricht, dass die Wohnung tatsächlich ab dem 1.4. frei ist, bevor ich dann alle andere Wohnungen absage


    Nochmal, besprechen kann man was man will, vieleicht wurde das sogar besprochen. Nützt aber alles nichts, denn die Wohnung des Vormieters ist, wie du schreibst, noch nicht fertig. Das hat mit "Schuld" alles wenig zu tun, sondern eher mit mangelndem vorausschauendem Verhalten deinerseits.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (18. März 2016 um 13:57)

  • Nochmal, besprechen kann man was man will, vieleicht wurde das sogar besprochen.

    Das sehe ich ähnlich. Die Maklerin wird sich das sicher nicht ausgedacht haben. Wenn es sich der Vormieter aber kurzfristig anders überlegt und kein Aufhebungsvertrag per 31.03.16 mit dem Vermieter vereinbart wurde, kann der Makler hier gar nichts tun.

    Wie gesagt: Du hast derzeit nicht einmal eine Garantie vor dem 01.06. die Wohnung beziehen zu können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • alles klar vielen Dank für die Hilfe :) ich hoffe wir klären das bald, ende des Monats ist schon nah

    Reichlich naiv. Ich erwarte schon seit Jahren einen Sechser im Lotto und nichts geschieht.

    vielen Dank aber reichlich nutzlos. Wenn die Vermieterin unterschrieben hätte, hätte dann die Maklerin ein Problem gehabt, weil sie nichts gecheckt hate.

  • Hallo almaro,

    bei solcher Art Meldungen hier wie von Dir kann ich miich nur wiederholen: Wenn ich "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.

    "Wenn die Vermieterin unterschrieben hätte, hätte dann die Maklerin ein Problem gehabt, weil sie nichts gecheckt hate."
    Hätte hätte Fahrradkette, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Hauptsache, sie hat ihr Honorar bekommen.:p

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. März 2016 um 15:17)

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