Mieterhöhung bei Untervermietung eine 2 Zimmer App.

  • Hallo an alle!

    Mein Vermieter (ich bin Untermieter) will die Miete erhöhen bzw. diese dem Mietspiegel anpassen, das ist erstmal in Ordnung.

    Ich bin Untermieter einer 2 Zimmer-Wohnung. Früher waren die beiden Zimmer getrennt mit zwei separaten Eingängen und jeweils eine kleine Kochnische und Bad. Vor vielen Jahren wurden die beiden Zimmer mit einem Durchbruch zusammen gelegt und eine Kochnische und ein Bad entfernt und daraus jeweils eine Abstellkammer gemacht. Ein Zimmer hat also eine Kochnische und Abstellkammer und das andere ein Bad und Abstellkammer.

    Laut Untermietvertrag miete ich 2 Appartments, laut Teilungserklärung (habe ich beim Grundbuchamt erfragt) sind beide Appartments als eine 2-Zimmerwohnung deklariert.

    Weil ich aber 2 Appartments miete setzt der Vermieter die Miete von beiden Appartments (20qm + 22qm) getrennt an und addiert sie hinterher (406€ + 344 € = 751€). Wenn ich aber von einer ganzen Wohnung ausgehe (42qm) würde eine Miete von 550€ rauskommen.

    Der Vermieter sagt aber, dass ich 751€ zahlen muss, weil ich laut Mietvertrag zwei einzelne Appartments miete.

    Meine Frage und meine Argumentation: Kann ein Zimmer ohne Bad bzw. ein Zimmer ohne Küche untervermietet werden? Ich möchte argumentieren, dass der Vermieter gar kein Zimmer getrennt untervermieten darf, weil der Untermieter sonst z.B. kein Bad hätte. Demnach kann er bzw. muss er beide Zimmer zusammen vermieten und somit kann er sie auch nicht getrennt abrechnen.

    Hoffentlich könnt ihr mir helfen!
    DANKE!!

    Einmal editiert, zuletzt von Bisi (17. März 2016 um 17:08)

  • Hallo an alle!

    Mein Vermieter (ich bin Untermieter) will die Miete erhöhen bzw. diese dem Mietspiegel anpassen, das ist erstmal in Ordnung.

    Ich bin Untermieter einer 2 Zimmer-Wohnung. Früher waren die beiden Zimmer getrennt mit zwei separaten Eingängen und jeweils eine kleine Kochnische und Bad. Vor vielen Jahren wurden die beiden Zimmer mit einem Durchbruch zusammen gelegt und eine Kochnische und ein Bad entfernt und daraus jeweils eine Abstellkammer gemacht.

    DANKE!!

    Hallo,

    diese Konstellation geht über eine Untervermietung hinaus, das ist bereits eine Gebrauchsüberlassung.

    Der Unterschied, Untervermietung ist einzelne Räume einer Wohnung, Gebrauchsüberlassung ist die Untervermietung der ganzen Wohnung.

    So nun sollte echt mal festgestellt werden ob der Untervermieter hierfür überhaupt vom Eigentümer/Vermieter eine Erlaubnis hat, bevor er hier großmächtig Mieterhöhungen in den Raum stellt.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BHShuber,

    vielen Dank deine Antwort. Der Hinweis "Gebrauchsüberlassung" ist sehr interessant! Danke dafür.
    Der Eigentümer hat meinem Vermieter die Mieterhöhung erlaubt, zumal sich die Mieterhöhung an den Mietspiegel richtet.

    Gruß Bisi.

  • Hallo Bisi,
    so richtig wird dies wohl nur ein Gericht feststellen können. Bis dahin werden auch noch Anwälte, Gutachter ung Gerichtskassen die Hände aufhalten...:rolleyes:

  • Gibt es denn kein Gesetz, dass vorschreibt, dass z.B. eine Wohnung mindestens ein Bad haben muss oder mindestens eine Kochmöglichkeit?


    Es gibt immer noch Wohnungen mit Donnerbalken auf dem Hof und einer Herdplatte... und Wasserhahn.

  • Gibt es denn kein Gesetz, dass vorschreibt, dass z.B. eine Wohnung mindestens ein Bad haben muss oder mindestens eine Kochmöglichkeit?


    Es gibt immer noch Wohnungen mit Donnerbalken auf dem Hof und einer Herdplatte... und Brunnen.:rolleyes:

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