Mieterhöhung nach Mieterwechsel beliebig oder an Umgebung gebunden?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe folgende Frage: Ich suche momentan mit meiner Freundin eine Wohnung in Köln, sind jetzt endlich fündig geworden und haben eine Zusage. Die Kaltmiete lag bei den Vormietern kalt bei 837€ (die wohnten dort 8 Jahre, falls das relevant ist). Jetzt würde der Vermieter gerne den Preis den Kölner Verhältnissen anpassen und geht auf 999€ kalt. Der Preis ist ok, trotzdem wurmt es einen ja doch irgendwie. Meine Frage: gibt es beim Mieterwechsel irgendeine Grenze der Erhöhung? Ist das irgendwie an den Mietspiegel der Nachbarschaft gebunden? Letztendlich geht es mir nur darum dass ich nicht ja sage und das ganze am Ende nicht korrekt war. Renovierungen bis auf Behebung eines Wasserschadens werden nach Auszug der Vormieter vom Eigentümer nicht gemacht. Der Preis pro qm erhöht sich durch die Erhöhung von 12,30€ auf 14,69€.

    Vielen Dank für Eure Einschätzung!
    Gruß
    Simon

  • Ich suche momentan mit meiner Freundin eine Wohnung in Köln, sind jetzt endlich fündig geworden und haben eine Zusage. Die Kaltmiete lag bei den Vormietern kalt bei 837€ (die wohnten dort 8 Jahre, falls das relevant ist). Jetzt würde der Vermieter gerne den Preis den Kölner Verhältnissen anpassen und geht auf 999€ kalt. Der Preis ist ok, ...


    ... womit mir mal wieder vor Augen geführt wird, dass meine ge-erbte Immobilie in der falschen Stadt steht...:eek:

  • Soweit ich das beim Lesen(ich habe selbst gerade mit der Thematik Mieterhöhung zu kämpfen) verstanden habe: Prinzipiell gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Das heisst wenn der Vermieter weiss, dass er schon irgendjemand finden kann, der das zu diesem Preis abnimmt, dann kann er, sogar dummerweise selbst WENN es eine Mietpreisbremse gäbe, jeden Betrag fordern den er möchte, sofern dem explizit vom Mieter ohne Ausnutzung eines Zwangsverhältnisses zugestimmt wird.

    Das ist auch der Grund warum die Mietpreisbremse völlig unsinniger und unwirksamer Bullshit ist, da ja gerade in Gebieten mit knappem Angebot Leute eher verzweifelt dazu bereit sind überzubezahlen. Und bei Neuverträgen (es sei denn es ist der ehemalige Mieter, dem nur zur Erhöhug gekündigt wurde) gilt dadurch fast schon Narrenfreiheit tragischerweise.

    Zitat: "Die Mietpreisbremse alleine kann die Wohnungsknappheit in Ballungsräumen natürlich nicht beseitigen. Da Mietinteressenten weiterhin in der Schlange stehen, können sie dem Vermieter anbieten, freiwillig eine höhere Miete zu zahlen, um sich einen Vorteil gegenüber den Mitkonkurrenten zu verschaffen"

    Das alles hindert dich natürlich nicht daran zu versuchen zu verhandeln. Wenn auf den Preis bestanden wird, wäre eine weitere Möglichkeit wenigstens eine Erhöhungssperre in den Vertrag mitreinzuschreiben, zB dass man sich einigt auf 3 oder 5 Jahre keine Erhöhungen.
    Ich würde außerdem lupengenau bei dem Vertrag auf weitere Fallen, Klauseln und Erhöhungslogik achten.

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