Instandhaltung Laminatfußboden

  • Hallo, seit 2012 wohnen wir in einer Mietwohnung einer größeren Unternehmensgruppe.
    Wir haben Laminatfußboden im Wohnzimmer und 2 Fluren übernommen (nahtlos verbunden) und Laminat in einem Kinderzimmer.

    Das Laminat im Kinderzimmer sah damals und jetzt sehr viel besser aus als im Wohnzimmer und in den Fluren.
    Im Kinderzimmer noch schön spiegelnd, aber im WZ und den Fluren matt und bei jedem Schritt am Knarzen (Trittschalldämmung aus PAPPE). Zudem gehen die Fugen trotz nebelfeuchtem Wischen auf und blättern ab.
    Wir haben noch Fotos von der Besichtigung, da sah es auch schon so aus.

    Den Eintrag zu Laminatfußboden habe ich im Mietrechtslexikon zur Kenntnis genommen.

    Wir haben nun den Vermieter vor 4 Wochen per FAX angeschrieben und erneut vor 2 Wochen. Bis heute kam keinerlei Reaktion.

    Ist unser Schreiben zu uninteressant und indirekt geschrieben?!
    Wir können natürlich nicht beweisen, ob das Laminat schon 8 Jahre alt ist, aber ich denke, beim Vermieter ist vermerkt, wann was erneuert wurde....... ?! Was können wir noch tun um eine Reaktion auf unser Anliegen zu bekommen?

    Zitat

    im Sinne der Instandhaltungspflicht Ihrerseits und dem bei Anmietung übernommenen, aber erbärmlich knarzenden Laminatfußboden, möchten wir um eine Erneuerung des Laminatbelags im Wohnzimmer und den Fluren bitten. In Kinderzimmer 1 ist ebenfalls Laminat verlegt, der aber in einwandfreiem Zustand ist, daher auch nicht knarzt. Da dieser bei Anmietung ebenfalls übernommen wurde, demnach auch schon 4 Jahre alt sein dürfte, gehen wir folgend davon aus, dass das übliche Laminat in Wohnzimmer und Flur schon seine Lebenserwartung erfüllt haben dürfte, was man am knarzen und der matten Oberfläche feststellen kann.
    Wir bitten Sie daher am Besten um eine Besichtigung und Entscheidung zum Wohle der Mieter.

    2 Mal editiert, zuletzt von lieberunbekannt (11. März 2016 um 23:50)

  • Ehrlich gesagt, sehe ich da bislang noch nicht wirklich einen Anspruch auf Erneuerung? Wie du selbst schreibst, habt ihr das so angemietet, es ist eigentlich auch unerheblich wie alt der ist, entscheidend wäre der Zustand. Wann der Boden derart verschlissen ist, das eine Anspruch bestünde, ist dann wohl eine Frage an Juristen und Gutachter.
    Für wirklich stark knarzende Böden könnte man evtl. eine Mietminderung geltend machen, aber auch das ist wohl abhängig davon, wie schlimm das wirklich ist.


  • Hallo, seit 2012 wohnen wir in einer Mietwohnung einer größeren Unternehmensgruppe.


    Glückwunsch! Diese Art von Vermieter sind besonders rührig im Umgang mit Ihren Mietern.

    [/QUOTE] Zudem gehen die Fugen trotz nebelfeuchtem Wischen auf und blättern ab.
    Wir haben noch Fotos von der Besichtigung, da sah es auch schon so aus.[/QUOTE]

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Hofenntlich haben Sie sich die Annahme vorbehalten.

    Zitat

    Wir haben nun den Vermieter vor 4 Wochen per FAX angeschrieben und erneut vor 2 Wochen. Bis heute kam keinerlei Reaktion.

    Siehe mein erster Satz!

    "und dem bei Anmietung übernommenen, aber erbärmlich knarzenden Laminatfußboden"
    Aus meiner Sicht ein Eigentor in Bezug auf oben genannten Paragrafen.

    Zitat

    Ist unser Schreiben zu uninteressant und indirekt geschrieben?!

    Amüsant jedenfalls.

    Wie zum Beispiel:"Wir bitten Sie daher am Besten um eine Besichtigung und Entscheidung zum Wohle der Mieter(und zum Unwohle Ihrerseits) ;)

  • Zitat: "dem bei Anmietung übernommenen, aber erbärmlich knarzenden Laminatfußboden, möchten wir ..."


    Selten so "ge...schmunzelt". Ihr hattet die Wohnung seinerzeit im Ist-Zustand übernommen. Der VM schuldet Euch nichts.

  • Gut, nach dem Gelächter.....

    Es gibt ein durchschnittliches Haltbarkeitsdatum für Laminatfußböden von etwa 10 Jahren (davon abgesehen was der Mieter verschuldet).

    Wenn ich durch meine Anfrage erfahren sollte, dass das Laminat zB schon 12 Jahre alt wäre, wäre der VM doch trotzdem an der Reihe den Laminat zu besichtigen und auszutauschen. Nicht?!

    Und hat er nicht eine Instandhaltungspflicht, gleich wohl was wann wie übernommen wurde?!
    Folgend hat er doch zumindest die Pflicht mir Auskunft zu geben, wie alt die Bretter sind?! Nicht?

    Nebenbei, hätte im Übergabeprotokoll ja auch als Info für den VM stehen müssen dass es knarzt.
    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ich mir ein Eigentor geschossen habe!

    Einmal editiert, zuletzt von lieberunbekannt (13. März 2016 um 12:02)


  • Wenn ich durch meine Anfrage erfahren sollte, dass das Laminat zB schon 12 Jahre alt wäre, wäre der VM doch trotzdem an der Reihe den Laminat zu besichtigen und auszutauschen. Nicht?!


    Auf dem Fußballplatz werden Eigentore geschossen, im Mietrecht nicht. Und da ist der Vermieter in der Pflicht, wenn durch den Zustand von vermieteten Einrichtungen die Gesundheit der Mieter gefährdet ist. Das könnten z.B. im Bodenbereich hochstehende Teppiche oder Bodenfliesen sein, die zu Stolperfallen mutieren. Ob knarzender Laminat dazu gehört kann ich nicht beurteilen, dazu müsste dann ein Gericht befragt werden.

  • lieberunbekannt:

    "Es gibt ein durchschnittliches Haltbarkeitsdatum für Laminatfußböden von etwa 10 Jahren"
    - Laut welcher Rechtsverordnung?

    "Wenn ich durch meine Anfrage erfahren sollte, dass das Laminat zB schon 12 Jahre alt wäre, wäre der VM doch trotzdem an der Reihe den Laminat zu besichtigen und auszutauschen. Nicht?!"
    - Nein!

    "Und hat er nicht eine Instandhaltungspflicht, gleich wohl was wann wie übernommen wurde?!"
    - Der VM ja.

    "Folgend hat er doch zumindest die Pflicht mir Auskunft zu geben, wie alt die Bretter sind?! Nicht?"
    - Nöö.

    "Nebenbei, hätte im Übergabeprotokoll ja auch als Info für den VM stehen müssen dass es knarzt."
    - Dann hast Du eben etwas verpasst.

    "Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ich mir ein Eigentor geschossen habe!"
    - Glauben heisst nicht wissen, denn das weiss nur das Gericht.

  • Bin ich vom Mond oder was?!

    Was steht denn hier beim Deutschen Mieterbund zur ~ Lebensdauer von Laminat ????????

    Zitat

    Die Lebensdauer eines Laminatbodens bezifferte das Gericht nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) auf zehn Jahre.


    Also ich bin mir sicher, hier kann niemand den Zustand des Laminats beurteilen.
    Hat ja auch keiner gesagt.

    Der Vermieter mag vielleicht nicht verpflichtet sein, mitzuteilen wie alt das Laminat ist, aber
    wenn ich,...
    gleichwohl welche Mängel beim Einzug zu sehen waren
    (es wurde nichts festgehalten, außer dass Laminat liegt - also wer weiß von wie damals der Zustand war?!)

    .... den Vermieter auffordere seiner Instandhaltungspflicht nachzukommen, WEIL dieser abgewohnt wirkt, SOLLTE er doch handeln und nach dem rechten sehen???

    Wenn das jetzt auch von euch verneint wird - falle ich vom Glauben ab!

  • lieberunbekannt.

    "Bin ich vom Mond oder was?!"
    - Gut möglich.

    Denk' nach: Abgenutztes Laminat muss nicht zwangsweise beschäigt sein. Also gibt es nichts daran instandzusetzen.

    "Wenn das jetzt auch von euch verneint wird - falle ich vom Glauben ab!"
    - Wayne... interessiert's?

  • § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Schönheitswünsche seiner Mieter müssen nicht akzeptiert werden.

  • Schönheitswünsche seiner Mieter müssen nicht akzeptiert werden.


    Vielleicht begreift er es endlich mal...
    Und darüber nachgedacht, wie es denn praktisch aussehen würde, falls der VM alle 12 Jahre Laminate erneuern müsste: Wer organisiert und bezahlt denn das alles???

  • Naja, hier herrscht ja ein strammer Umgangston. Sehr egozentrisch.


    Muss ja auch, wenn ich daran denke, dass ich demnächst bei allen meinen fünf vermieteten Wohnungen die Bodenbeläge auszuwechseln habe, graut mir schon beim Gedanken an die ganzen Arbeiten. Muss ich den Mietern dann in der Zeit der Arbeiten Hotelaufenthalte finanzieren...?

  • Naja, hier herrscht ja ein strammer Umgangston. Sehr egozentrisch.

    Ja, lieberunbekannt.
    So ist das. Hier wird man immer wieder mit Wünschen der Mieter konfrontiert, welche nicht immer gesetzeskonform sind.
    Leider sind hier keine "Gutmenschen" am Werk und reden nach dem Willen des Fragestellers.
    Da verbiegt sich hie auch niemand. Es steht Ihnen völlig frei, das hier Geschriebe zu akzeptieren oder nicht.
    Wenn Ihnen dei Ratschläge nicht genügen, dann bemühen Sie einen professionellen Anwalt. Hier werden nur Meinungen kundgetan.

  • Bin ich vom Mond oder was?!

    Was steht denn hier beim Deutschen Mieterbund zur ~ Lebensdauer von Laminat ????????

    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.

    In dem benannten Artikel, bzw. dem Urteil geht es um Schadenersatzforderungen nach der Beendigung eines Mietverhältnisses. In dem benannten Fall konnte der Vermieter keine Schadenersatzforderungen stellen, da der Fußboden (im steuerrechtlichen Sinne) abgeschrieben, also nichts mehr wert war.

    Allein aufgrund der Tatsache, dass ein Bodenbelag abgeschrieben ist, bedeutet längst nicht, dass hierdurch ein Anspruch auf Ersatz besteht. Hier geht es nur um den Güterwert.

    Oder anders: Wenn dein PC steuerrechtlich abgeschrieben ist (das ist nach 3 Jahren der Fall), kaufst Du Dir dann automatisch einen neuen?

    Euer Problem ist hier, dass der Zustand bereits bei Einzug vorhanden war. Hier greift dann der Leitsatz "gemietet, wie gesehen". Der Vermieter schuldet Euch nur den Zustand laut Mietvertrag, bzw. bei Vertragsbeginn.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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