Kaution einbehalten wegen angeblich ausstehender Betriebskosten

  • Gut dann mach doch mal folgendes: scann einfach die Stelle deines MVs über Betriebskosten ein und stell sie online. oder handyfoto.
    Dann kann man auch drüber reden, aber so wesentliche dinge wie das ist eine Pauschale verschweigen und trotzdem eine fundierte Antwort erwarten, isz schon viel verlangt, gerade jetztwo meine Glaskugel zur Reparatur ist.

  • Kann ich gerne machen,hatte aber oben mehrfach erwähnt,dass alles andere beglichen ist:o wenn jetzt noch einer so freundlich ist mir zu sagen wie das geht finde mich auf dieser Seite noch nicht wirklich zurecht

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    keine Ahnung ob das jetzt funzt. Zur Erklärung des Textes,Salztabletten habe ich selber gekauft und den Garten auch selber gepflegt ,habe nie einen Gärtner gesehen.

  • Richtig bedanken tust du dich, wenn der Vermieter sich bis Ende 2017 Zeit lässt. Solange hat er nämlich Zeit.


    Anka,
    diese Antwort ist nicht zynisch, sondern gesetzeskondom. Gesetze und Rechtsverordnungen kennen weder Zynismus noch Sentimentalitäten. Der VM hat noch ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums Zeit, die BK-Abr. zu erstellen und Dir zu übergeben. Kannst Dich hier also zum 01.01.2018 wieder melden, wenn es bis dahin nicht geklappt haben sollte.
    Die maximale Frist für die Zurückbehaltung der Kaution ist übrigens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache.

  • ja nee, nett ganz, es sind ja keine vorrauszahlungen vereinbart. das ist teilinklusiv und verbrauchsabhängig direkt mit dem Versorger im ZFH mit VM wohnt in der anderen Wohnung. Bleibt noch Wasser/ Abwasser nach Wohnfläche.

    Die übrigen NKs halte ich für glatt unwirksam. Ist ja die Totale Wundertüte, woher soll ich denn wissen, was das kostet? nachher sind das über 10.000€ nenene. => 307. Und muss der Mieter alleine zahlen oder wird nach Wohnfläche verteilt?

    Da die Wohnung bereits neuvergeben ist, würde ich ehrlich gesagt, schon mal anfangen die Kaution zurückzufordern. Auf die 6 Monate kann der VM sich ja gerne berufen, wenn er mag. Aber das hindert nicht jetzt schon am fordern, nur am Klagen .

  • Wasser und Abwasser sind schon beglichen,habe eigene Wasseruhren gehabt! Dass der Rest viel zu ungenau formuliert wurde,hat mir heute eine Rechtsanwältin am Telefon auch bestätigt. Sie meinte auch,klagen hätte leider erst nach 6 Monaten Sinn . Und da würde ich wohl auch nicht dran vorbeikommen,weil der die Kaution sicher nicht freiwillig rausrückt. Sie meinte auch,das könnte ich dann auch ohne Anwalt versuchen,aber wie macht man das? Hat jemand eine Ahnung wie das dann abläuft?
    Danke für eure Antworten

  • Was spricht denn gegen einen netten Brief ( einwurfeinschreiben) oder eine email hallo Vm, kaution her, dalli, aber flott!
    ( Du kannst das bestimmt besser formulieren, als ich - rechtliches gedöns würde ich weglassen und ernsthaft fragen, ist doch alles bezahlt, bis auf die Wintergartenreinigung- gib mir doch bitte meine Kaution wieder. die 30 € für die anteilige Reinigung kriegste schon wenns dann soweit ist)

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