Mietvertrag für 2 Jahre

  • hallo zusammen.
    ich habe folgendes problem:
    habe im märz meine erste Wohnung gemietet.
    der Vermieter hat mich gefragt, ob es ok wäre wenn ich für zwei Jahre den Vertrag unterschreibe? Ich habe zugasagt und unterschrieben. Nach dem einzug habe ich festgestellt das es voll die Bruchbude ist, was man auf dem Blick nicht sah.
    Meine Frage:
    1.kann der vermieter mir so einen Mietvertrag überhaubt erstellen?
    2. kann ich den Vertrag unwirksam machen und eine Kündigung einreichen?

  • Hallo kostarg,

    Lehrgeld zahlt jeder ...

    "der Vermieter hat mich gefragt, ob es ok wäre wenn ich für zwei Jahre den Vertrag unterschreibe? Ich habe zugasagt und unterschrieben."
    Das ist ok so.

    "Nach dem einzug habe ich festgestellt das es voll die Bruchbude ist, was man auf dem Blick nicht sah."
    Bitte detailliert beschreiben.

    "1.kann der vermieter mir so einen Mietvertrag überhaubt erstellen?"
    Ja.

    "2. kann ich den Vertrag unwirksam machen"
    Höchstwahrscheinlich nicht.

    "und eine Kündigung einreichen?"
    Ja, zum nächstmöglichen Ablauf...


  • 2. kann ich den Vertrag unwirksam machen und eine Kündigung einreichen?

    Wenn der Kündigungsausschluss über diese 2 Jahre einer Prüfung standhält, dann bedeutet das aber, dass dieser Vertrag erst in 2012 gekündigt werden kann.

    Darum den Mietvertrag von einem Experten (Mietrechtsanwalt oder Mieterverein) checken lassen. Vielleicht ist die Klausel ja fehlerhaft und es gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!