Mietvertrag nicht rechtens - trotzdem unterschreiben?

  • Mietvertrag für ein Zimmer in 4er WG

    Seit gestern liegt mir der Vertrag vom Vermieter vor.
    In dem Vertrag stehen Absätze wie zB das Besuch nur tagsüber erlaubt ist, und eine Übernachtung nur mit Absprache des Vermieters erlaubt ist. Pro Übernachtung behält der Vermieter sich vor 15€ für den Besuch zu berechnen.

    Darüber hinaus beschreibt der Vermieter, dass er zu jeder Zeit für Reperatur/Zählerstand ablesen usw. Zugang zu den Gemeinschaftsräumen der Wg wie Küche, Bad und Wohnzimmer hat. Allein für das Betreten der Zimmer der Bewohner der Wg müsse ein Einverständnis eingeholt werden für zb Besichtigung für Nachmieter.

    Laut Mietrecht ist sowas doch gar nicht rechtens.
    Erstens geht es doch den Vermieter nichts an wer und wann Besuch kommt, und zweitens muss der Vermieter doch jegliche Schlüssel an mich also den Mieter abgeben, und hat somit doch nur Zugang zur Wohnung, wenn ich ihm aufmache und zustimme oder liege ich da falsch?

    Kann ich diese Sachen ignorieren, den Vertrag unterschreiben und mich einfach nicht dran halten, was den Besuch angeht? Oder muss ich das alles ansprechen und somit eine Absage für das Zimmer riskieren?

    Danke schonmal im Voraus :)

  • Die Forderungen sind absoluter Blödsinn. Ih würde mich nicht daran halten.
    Aber ich würde so einen Vertrag garnicht erst unterschreiben und den Vertrag mit einigen bissigen Bemerkungen zurückschicken.
    Ich hatte das auch schon mal getan, als ein Vermieter strikt Kinder ablehnte.

  • Mietvertrag für ein Zimmer in 4er WG

    Morgen,

    Du mietest lediglich ein Zimmer, nicht die ganze Wohnung.

    Die Wohnung könnte man als eine Art "Wohnheim" ansehen. Sprich die Gemeinschaftsräume darf der Vermieter ohne Ankündigung und ohne wichtigen Grund betreten.

    Zitat

    und zweitens muss der Vermieter doch jegliche Schlüssel an mich also den Mieter abgeben, und hat somit doch nur Zugang zur Wohnung, wenn ich ihm aufmache und zustimme oder liege ich da falsch?

    Nur alle Zimmerschlüssel.

    Zitat

    In dem Vertrag stehen Absätze wie zB das Besuch nur tagsüber erlaubt ist, und eine Übernachtung nur mit Absprache des Vermieters erlaubt ist. Pro Übernachtung behält der Vermieter sich vor 15€ für den Besuch zu berechnen.

    Das ist natürlich mietrechtlicher Dummfug.

    Mein Rat, anderes Zimmer suchen.

  • Mietvertrag für ein Zimmer in 4er WG

    Seit gestern liegt mir der Vertrag vom Vermieter vor.
    In dem Vertrag stehen Absätze wie zB das Besuch nur tagsüber erlaubt ist, und eine Übernachtung nur mit Absprache des Vermieters erlaubt ist. Pro Übernachtung behält der Vermieter sich vor 15€ für den Besuch zu berechnen.

    Darüber hinaus beschreibt der Vermieter, dass er zu jeder Zeit für Reperatur/Zählerstand ablesen usw. Zugang zu den Gemeinschaftsräumen der Wg wie Küche, Bad und Wohnzimmer hat. Allein für das Betreten der Zimmer der Bewohner der Wg müsse ein Einverständnis eingeholt werden für zb Besichtigung für Nachmieter.

    Laut Mietrecht ist sowas doch gar nicht rechtens.
    Erstens geht es doch den Vermieter nichts an wer und wann Besuch kommt, und zweitens muss der Vermieter doch jegliche Schlüssel an mich also den Mieter abgeben, und hat somit doch nur Zugang zur Wohnung, wenn ich ihm aufmache und zustimme oder liege ich da falsch?

    Kann ich diese Sachen ignorieren, den Vertrag unterschreiben und mich einfach nicht dran halten, was den Besuch angeht? Oder muss ich das alles ansprechen und somit eine Absage für das Zimmer riskieren?

    Danke schonmal im Voraus :)

    Hallo,

    ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen um den zu erwartenden Schwierigkeiten schon von vornherein aus dem Weg zu gehen, sollte ein solches Mietverhältnis erst gar nicht eingegangen werden, das spart Zeit, Geld und Nerven.

    Auch wenn man hier im Recht ist, schützt das einen nicht davor unter Umständen sein Recht durchsetzen zu müssen, oftmals mit Rechtsanwalt und Gericht.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich glaube nicht, dass man die Gemeinschaftsräume als Wohnheim ansehen kann. Denn er mietet das Zimmer für sich alleine an, aber die Gemeinschaftsräume gehören ja anteilig auch zu seiner Mietsache. Ansich ist das schon Unfug, was der Vermieter fordert. Auch das mit der Übernachtung. Du könntest das alles ignorieren, aber der zukünftige Stress ist vorprogrammiert. Und einen Schlüssel für die Wohnung hat er sicherlich auch. Da würde ich in jedem Fall auch das Haustürschloss wechseln und nach Auszug wieder tauschen.

  • Denn er mietet das Zimmer für sich alleine an, aber die Gemeinschaftsräume gehören ja anteilig auch zu seiner Mietsache.

    Richtig. Aber eben nur anteilig, so ähnlich wie das Treppenhaus. Und das darf der Vermieter ja auch Grund und Ankündigung betreten.

    Alleinige Mietsache, und somit tabu für den Vermieter, ist hier lediglich das Zimmer innerhalb der Wohnung.

  • Richtig. Aber eben nur anteilig, so ähnlich wie das Treppenhaus. Und das darf der Vermieter ja auch Grund und Ankündigung betreten.

    Ich hab mich jetzt nicht belesen. Hast du hierfür einen Nachweis? Denn das sehe ich nicht so, weil ein Treppenhaus gehört nicht zu der Wohnung und dient nicht dem Wohnzwecke und es ist ebenfalls keine in sich geschlossene Einheit. Bei einer Mietsache steht dem Mieter das alleinige Besitzrecht zu, dass ist beim Treppenhaus auch nicht der Fall. Daher finde ich den Vergleich nicht passend.

  • Ich hab mich jetzt nicht belesen. Hast du hierfür einen Nachweis? Denn das sehe ich nicht so, weil ein Treppenhaus gehört nicht zu der Wohnung und dient nicht dem Wohnzwecke und es ist ebenfalls keine in sich geschlossene Einheit. Bei einer Mietsache steht dem Mieter das alleinige Besitzrecht zu, dass ist beim Treppenhaus auch nicht der Fall. Daher finde ich den Vergleich nicht passend.

    Gut der Vergleich mit dem Treppenhaus hinkt etwas.

    Das alleinige Besitzrecht gilt im Fall des Fragestellers nur für das Zimmer.

    Dia anderen Räume dürfen lediglich mitgenutzt werden.

  • Dia anderen Räume dürfen lediglich mitgenutzt werden.

    Absolut, aber der Vermieter darf es halt nicht mitbenutzen und er darf auch nicht jederzeit vorbeikommen oder sonst etwas.

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