Pfusch am Bau, Feuchtigkeit, Schimmel

  • Hallo zusammen,

    meine Wohnung ist ein großes Ärgernis. Wir hatten binnen 2 einhalb Jahren mehrmals Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung. Erst in der Küche, diese wurde dann Saniert. Dann im Schlafzimmer feuchtigkeit, das war Ende 2015. Da wurde ein kleiner Luftentfeuchter 3 Wochen hingestellt und die Vermieter waren der Meinung es ist damit getan.
    Anang Januar fliel mir auf, dass es wieder Feucht ist an der Schlafzimmer Außenwand (gleiche Stelle wie zuvor). Also Vermieter geschrieben, die habe aber nicht reagiert. Anfang Februar fiel mir nach einer furchtbaren Nacht dann auf, dass die Wand ganz Schimmlig ist. Also Vermieter bescheid gesagt, Bilder geschickt und im Schlafzimmer geschlafen. Vermieter sagte, er käme in 3 Wochen (!) mit einem Gutachter, so lange ist NICHTS passiert.
    Zu diesem Zeitpunkt haben wir uns dann entschlossen wegen Untätigkeit Auszuziehen. Wir haben schnell eine passende Wohnung gefunden und wollten da gerne schon zu Anfang April einziehen. Haben das dem Vermieter so mitgeteilt, da wir das Sonderkündigungsrecht auf unserer Seite sehen. Der war mit der Kündigung aber nur zu folgenden Bendingunge einverstanden: 1. Volle Miete soll weiterhin gezahlt werden, obwohl der Raum unbenutzbarist, 2. Renovierungsarbeiten dürfen durchgeführt werden, 3. Wohnungsbesichtigungen sollen erlaubt werden.
    War für mich alles aktzeptabel, bis auf die Miete. Das sehe ich wirklich nicht ein. Also keine Einigung. Da wir aber unbedingt aus der Wohnung raus wollten, haben wir den Mietvertrag für die neue unterschieben.
    Gestern war dann der Gutachter da, er sagt: Erhebliche Bauliche Mängel, es dauert Monate, wenn nicht Jahre, bis das alles ganz Trocken wird. Und das auch nur, wenn es fachgerecht ausgeführt wird. Der Putz muss ab und die Sporen fliegen durch die Gegend, der Raum ist also unbenutzbar für uns. Die Vermieter wollten auch noch, dass wir das Bett abbauen, damit die daran besser arbeiten können.
    Da ich die gestern einfach nur noch los werden wollte, habe ich einen Aufhebungsvertrag zu deren bedingungen Afgesetzt mit dem Enddatum 31.3. Den haben die natürlich auch unterschieben. Heute ärgere ich mich aber darüber, da ich das Recht eigentlich auf meiner Seite sehe. Sonderkündigung steht mir ohnehin zu, die sind mir also nicht damit entgegen gekommen. Und wieso soll ich die volle Miete für den Raum zahlen wenn ich den nicht benutze und wenn noch dazu bald eine Baustelle darin sein wird, die ich ja zulassen muss.
    Kann ich jetzt noch etwas dagegen tun, oder habe ich es mir durch den Aufhebungsvertrag verbockt?! Kann ich den Widerufen? Bringt ein Anwalt hier noch was? Ich schmeiße lieber dem das Geld in den Rachen, anstelle den Vermieter so eine Frechheit durchgehen zu lassen. Sie waren ja lange einfach untätig.

    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo,

    wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hast, bist Du daran auch gebunden.

    Grundsätzlich könntest Du aufgrund des Mangels eine Mietminderung durchführen, allerdings hast Du aufgrund dieser Individualvereinbarung wohl auf dieses Recht verzichtet.

    Wurde der Aufhebungsvertrag denn von allen Vertragspartnern, d.h. auch von allen Hauptmietern unterschrieben?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • niala100,
    ein Sonderkündigungsrecht hätteste nur, falls das Gesundheitsamt die Unbewohnbarkeit bescheinigt.
    An den Aufhebungsvertrag seid Ihr natürlich jetzt gebunden.

  • Kann ich jetzt noch etwas dagegen tun, oder habe ich es mir durch den Aufhebungsvertrag verbockt?! Kann ich den Widerufen? Bringt ein Anwalt hier noch was? Ich schmeiße lieber dem das Geld in den Rachen, anstelle den Vermieter so eine Frechheit durchgehen zu lassen. Sie waren ja lange einfach untätig.

    Danke für eure Hilfe.

    Hallo,

    na ja, das Recht auf seiner Seite zu sehen und das Recht auf seiner Seite zu haben sind zwei paar Stiefel.

    Wie hier schon beschrieben, durch den Aufhebungsvertrag habt ihr eure Karten verspielt, einzigen Ansatzpunkt sehe ich in dem Gutachten, allerdings brauchts da schon einen findigen Advokaten für Mietrecht der hier noch was rausholen kann oder zumindest den Versuch startet.

    Das ist aber mit Kosten verbunden und ein erfolgreiches Ergebnis steht in den Sternen.

    Gruß

    BHShuber

  • na ja, das Recht auf seiner Seite zu sehen und das Recht auf seiner Seite zu haben sind zwei paar Stiefel.

    Wie hier schon beschrieben, durch den Aufhebungsvertrag habt ihr eure Karten verspielt, einzigen Ansatzpunkt sehe ich in dem Gutachten, allerdings brauchts da schon einen findigen Advokaten für Mietrecht der hier noch was rausholen kann oder zumindest den Versuch startet.


    ... und über das Mietende 31.03.2015 entscheidet dann das Gericht in 2016...:o

  • ... und über das Mietende 31.03.2015 entscheidet dann das Gericht in 2016...:o

    Hallo Berny,

    hä? Mietende 31.03.2015, wie kommst du darauf? hab ich da was nicht richtig gelesen?

    Man schreibt nur dass Ende 2015 Luftentfeuchter aufgestellt wurden und dann im Januar erneut Schimmel auftrat.

    Gruß

    BHShuber:confused:

  • Hallo Berny,
    hä? Mietende 31.03.2015, wie kommst du darauf? hab ich da was nicht richtig gelesen?
    Man schreibt nur dass Ende 2015 Luftentfeuchter aufgestellt wurden und dann im Januar erneut Schimmel auftrat.


    Uups, danke für die Korrektur (war gerade damit beschäftigt, Gas- und Strompreise zu vergleichen).
    Natürlich Mietende 31.03.2016, evtl. Gerichtsentscheid in 2017...;)

  • Uups, danke für die Korrektur (war gerade damit beschäftigt, Gas- und Strompreise zu vergleichen).
    Natürlich Mietende 31.03.2016, evtl. Gerichtsentscheid in 2017...;)

    Hallo Berny,

    kein Thema :cool:

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,
    ein ähnliches Problem hatte ich auch in meiner Wohnung, nur dass ich auf den Vermieter nicht länger als 7 Tage warten wollte. Er wollte mich ein paar Monate hinhalten. Ich habe einen Gutachter beauftragt, den ich auf dieser Seite http://www.schadendiagnostik.de/bausachverstaendiger-bonn gefunden habe. Meinen Anwalt habe ich auch eingeschaltet. Die Wohnung wollte ich sofort verlasen und nach dem Begutachten hat mein Anwalt alles andere gemacht. Der Vermieter musste mir später noch Schadensersatz zahlen.
    Gruß

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