Rückgabe des Eigentümers

  • Hallo alle zusammen,
    Ich habe gestern meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 bis 2015 bekommen. Der Vermieter hat mir seine Rücklagen berechnet. Meine Frage: ist das überhaupt zulässig. Wäre für schnelle Antworten dankbar

    Einmal editiert, zuletzt von Dirgni56 (24. Februar 2016 um 11:18)

  • Zitat

    Ich habe gestern meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 bis 2015 bekommen.

    Wie ist der Abrechnungszeitraum konkret?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Rücklagen, Kosten für Instanhaltung/-setzung und Verwaltungskosten sind nicht umlegbar.

    Betriebskostenverordnung
    § 1
    Betriebskosten

    (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

    (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
    1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
    2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

    Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr wäre eine evtl. Nachzahlung für 2014 verfristet, sprich nicht mehr zu zahlen.

    Es ist vermutlich eine Eigentumswohnung.

    Sind die Abrechnungen namentlich an Dich gerichtet?

  • ich hege den gleichen Verdacht wie antari: Kann das sein dass auf der Abrechnung obendrüber das Wort Hausgeldabrechnung steht und dein vermieter die einfach "weitergereicht" hat?

  • ich hege den gleichen Verdacht wie antari: Kann das sein dass auf der Abrechnung obendrüber das Wort Hausgeldabrechnung steht und dein vermieter die einfach "weitergereicht" hat?


    Das frage ich den TE ebenfalls.

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