Eigentlich kannst du den Brief auch neu schreiben.
Du darfst deine Verwunderung zum Ausdruck bringen und die Kuendigung freundlich zurückweisen.
Wesentlich fuer dich ist dass dein VM gekündigt hat, ohne gesetzliche zulässige Gründe zu nennen.
Mach was draus ![]()
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
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Elon -
18. Februar 2016 um 18:42 -
Erledigt
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Um nicht noch einmal alles von vorn lesen zu müsen:
Wie lautet die Begründung für die Kündigung? Fristlose und/oder fristgerechte? -
Um nicht noch einmal alles von vorn lesen zu müsen:
Wie lautet die Begründung für die Kündigung? Fristlose und/oder fristgerechte?Das Frage ich mich auch .. .
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Das Frage ich mich auch .. .
Das ist keine Antwort!! -
Hallo!
Du hattest aber definitiv zu wenig Infos um überhaupt so urteilen zu können.. (mein Fehler) Ich denke nicht, dass die Lage auf Anhieb sooo klar ist. Schließlich gibt es nichts schwammigeres als das deutsche Mietrecht. Kann mir nicht vorstellen dass du wirklich eine Ahnung hast. Trotzdem Danke für dein Beitrag.
Gruß
Hallo,
Ach tatsächlich, ist das so?
Alleine aus diese Aussage von dir kann man schon lesen wie du tickst, ich kann den Schuh umgehend zurück geben, denn aus den wenige Worten, die für absolut treffend sind habe dich schon richtig eingeschätzt, kannst du herauslesen, wer keine Ahnung hat und wer schon, soso!
Nichts schwammigeres als das deutsche Mietrecht, auch das wieder eigenes subjektives Egomanendenken, denn nichts ist klarer geregelt als hier aber hierfür benötigt man ein Grundgerüst an Intellekt, der leider manchmal fehlt.
Ansonsten kann ich mich den Worten von Mainschwimmer nur anschließen, dich brauchen wir hier wirklich nicht.
Jede weitere Konversation erübrigt sich bei dir!
Gruß
BHShuber
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Hallo,
Ach tatsächlich, ist das so?
Alleine aus diese Aussage von dir kann man schon lesen wie du tickst, ich kann den Schuh umgehend zurück geben, denn aus den wenige Worten, die für absolut treffend sind habe dich schon richtig eingeschätzt, kannst du herauslesen, wer keine Ahnung hat und wer schon, soso!
Nichts schwammigeres als das deutsche Mietrecht, auch das wieder eigenes subjektives Egomanendenken, denn nichts ist klarer geregelt als hier aber hierfür benötigt man ein Grundgerüst an Intellekt, der leider manchmal fehlt.
Ansonsten kann ich mich den Worten von Mainschwimmer nur anschließen, dich brauchen wir hier wirklich nicht.
Jede weitere Konversation erübrigt sich bei dir!
Gruß
BHShuber
Hallo BHSHuber,
warum so grantelig? Natürlich hast du Recht und sein Fall ist total unschwammig uneindeutig, aber du hast auch jede Menge Erfahrung.
Für Ihn ist das die erste fristlose Kündigung und dann auch noch gegen seine wahrscheinlich einzige Wohnung.
Das muss doch nicht sein.Gruß
Akkarin -
Hallo BHSHuber,
warum so grantelig? Natürlich hast du Recht und sein Fall ist total unschwammig uneindeutig, aber du hast auch jede Menge Erfahrung.
Für Ihn ist das die erste fristlose Kündigung und dann auch noch gegen seine wahrscheinlich einzige Wohnung.
Das muss doch nicht sein.Gruß
AkkarinHallo,
in diesem Fall schon, den im Eingangspost hat er wenn man zwischen den Zeilen liest bereits anklingen lassen worauf er hinaus will.
Und wenn man den weiteren Verlauf genau liest kann man unschwer erkennen, dass er sich eigentlich was anderes an Antworten erhofft hat.
Warum, wie und was das Mietverhältnis hier so belastet hat wissen wir nicht aber das Verhalten lässt Vermutungen zu.
Ansonsten bin ich eigentlich schon ein Netter, manchmal zumindest

Gruß
BHShuber
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Mit Akkarin sollte man nachsichtig sein. Sie glaubt noch an das absolut Gute im Menschen. Ändert sich aber noch, wenn Sie merkt, dass hier mehr Schlitzohren den Hilfsbedürftige ihr Wesen treiben.
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Mit Akkarin sollte man nachsichtig sein. Sie glaubt noch an das absolut Gute im Menschen. Ändert sich aber noch, wenn Sie merkt, dass hier mehr Schlitzohren den Hilfsbedürftige ihr Wesen treiben.
Danke, das ist nett von dir

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Die Nettigkeit im ² zurück
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Die Nettigkeit im ² zurück
Das ist zu flach, nimm' doch besser m³...:D -
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