Hallo.
In meiner derzeit gemieteten Wohnung befindet sich eine Küche, die zur Mietsache gehört. Die Klappe des Herdes ist nun defekt (sie "bremst" / "stoppt" nicht mehr selbständig). Dies ist keinesfalls auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen, ich habe mich weder auf die offene Klappe gestellt noch sie versucht, weiter zu öffnen als die Scharniere es zulassen. Es ist einfach irgendwann so passiert.
Ich ziehe zum Ende März aus und klar bin ich mir bewusst, dass ich für entsprechende Schönheitsreparaturen zuständig bin. Zählt diese Herdklappe auch dazu oder ist das eher als "normaler Verschleiß" anzusehen?
Mit besten Grüßen,
Beko