Minn, hattest du eine Entschädigung erhalten?
zuvor unrenovierte Wohnung - Forderungen des Vermieters beim Auszug
-
wissenslust -
16. Februar 2016 um 20:29 -
Erledigt
-
-
-
Nein, hatte ich nicht.
-
Zitat
nochmal: die Wohnung wurde doch renoviert - malermäßig instandgesetzt ohne genaue Vorgaben, zum Auszug werden Farbtöne vorgegeben - ist doch eine Doppelbelastung des Mieters
Ja, hast Du auch. Grundsätzlich kann der Vermieter Dir nicht vorschreiben, wie Du die Wohnung während der Mietzeit gestaltest, allerdings kann er (teilweise) vorschreiben, wie die Wohnung bei Mietende auszusehen hat.
Das kann der Vermieter auch so machen, da dies durch den BGH gestützt wird.
ZitatDie Entschädigung verlangt er zurück, wenn nicht hell neutral. Also zwingt er mich zu ner Doppelbelastung bzw. nimmt mir die Entschädigung für die malermäßige Instandsetzung ohne Vorgabe.
Das ist ein nicht ganz uninteressanter Aspekt.
Wenn die Farbgebung der Wände unzulässig ist und Du der Forderung einer Beseitigung nicht nachkommen wirst, dann kann der Vermieter hierzu einen Maler beauftragen und Dir die Kosten in Rechnung stellen.Da Du schon erwähntest, dass die 300 EUR hier niemals ausreichen, würdest Du dann noch draufzahlen. Ergo wärst Du mit der Rückzahlung der 300 EUR gut bedient.
ZitatKann ich von der von ihm geforderten Rückzahlung, wenn ich nicht streiche, wenigstens die Kosten für das wie gefordert instandgesetzte Arbeitszimmer abziehen?
Auch wenn ich hier offensichtlich gegen eine Wand rede, versuche ich es nochmal:
Du hast das Arbeitszimmer vorab bunt gestrichen, bzw. mit einer Mustertapete versehen. Dies gilt unter Umständen als Beschädigung der Mietsache und muss auf deine Kosten beseitigt werden, egal ob es vorher einen Mieterlass von 300 EUR gab.
Ergo kannst Du hier gar nichts zurückfordern, sondern musst einfach nur Streichen.
Ansonsten auch hier nochmal: Ich verstehe gar nicht, warum Du nicht einfach (je nach Wohnungsgröße) 1-2 Eimer Farbe holst und über die Wände streichst. Der Spaß kostet Dich dann vielleicht 80 EUR und ein bisschen Zeit.
-
Zitat des BGH-Urteils von 2013:
"Die Beklagten sind wegen der Rückgabe des - mit neutral (hier: weiß) gestrichenen Wänden übernommenen - Mietobjekts in einem ausgefallenen farblichen Zustand, der eine Neuvermietung der Wohnung praktisch unmöglich machte, weil er für viele Mieter nicht akzeptabel ist, gegenüber der Klägerin schadensersatzpflichtig.
...
Eine ungewöhnliche Farbwahl bei der Dekoration einzelner Räume führt nach allgemeiner Meinung zu einer vom Vermieter nicht hinzunehmenden Ver- schlechterung der zurückgegebenen Mieträume, wenn eine Weitervermietung der Wohnung in diesem Zustand praktisch unmöglich ist. So hat auch der Senat bereits ausgesprochen, dass dem Vermieter vor dem Hintergrund einer beab- sichtigten Weitervermietung ein Interesse daran, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses mit einer Dekoration zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird, nicht abzusprechen ist und..."Dabei geht es um Räume, die vorher bereits renoviert waren und nicht wie bei mir unrenoviert.
Von daher steht immernoch die Frage, ob es sich bei einer zuvor unsanierten Wohnung, die ich ja lt. BGH ebenso unsaniert zurückgeben kann, überhaupt um eine Beschädigung dzrch farbige Tapete handeln kann.Wären die Wände wie bei Einzug immernoch unrenoviert, dann wäre die Wohnung doch genauso schwerer vermittelbar und ich müsste keine Ausgleichszahlung leisten.
Das ich dann nicht die 300 Euro behalten darf ist klar. Aber in meinem Fall ist ja nicht die gesamte Wohnung in "beschädigtem" Zustand
-
Zitat
Dabei geht es um Räume, die vorher bereits renoviert waren und nicht wie bei mir unrenoviert.Ich habe doch nun in einem vorherigen Beitrag eben dieses Urteil benannt und zitiert, wonach der Mieter unabhängig der Abwälzung von Schönheitsreparaturen diese grellen Farben, bzw. Mustertapeten beseitigen muss.
Ergo hat der BGH hier eindeutig zwischen Schönheitsreparaturen und Beschädigungen unterschieden. In deinem Fall gibt es zwar eine ungültige Schönheitsreparaturklausel, aber eben eine Beschädigung der Mietsache, die Du - unabhängig irgendwelcher anderer Klauseln - beseitigen musst.
Die Tatsache, dass es sich in diesem speziellen Fall um eine renovierte Wohnung gehandelt hat, ist für das eigentliche Urteil völlig unerheblich.
ZitatWären die Wände wie bei Einzug immernoch unrenoviert, dann wäre die Wohnung doch genauso schwerer vermittelbar und ich müsste keine Ausgleichszahlung leisten.
Kann schon sein, dürfte aber unerheblich sein. Warum die Richter des BGH genau so geurteilt haben, kann ich Dir nicht sagen. Die Tatsache, dass so geurteilt wurde, ist aber unumstößlich und bedarf keiner Diskussion.
ZitatAber in meinem Fall ist ja nicht die gesamte Wohnung in "beschädigtem" Zustand
Weil Du einen Teil der Beschädigungen auf eigene Kosten schon beseitigt hast?
Wie gesagt: Streiche die Wohnung halbwegs vernünftig und behalte die 300 EUR oder zahle den Betrag zurück und mache gar nichts. Eine andere Option hast Du meiner Meinung nach nicht.
Dein Problem ist einfach, dass Du nicht verstehst, dass die ungültige Schönheitsreparaturklausel (und die 300 EUR) in deinem Fall irrelevant ist.
-
ich wiederhole mich auch nochmal gerne:
- dann entferne ich die bunten Tapeten, gebe die Wohnung mit den grauen löchrigen Betonwänden zurück, dann sind keine Beschädigungen durch bunte Wände
- ABER das Arbeitszimmer ist als unbeschädigt / instandgesetzt abgenommen worden
- warum soll ich da die kompletten 300 Euro zurückzahlen? -
Da ich keine Lust habe, mich zu wiederholen,bzw. Du das offensichtlich gar nicht verstehen willst, bin ich raus.
-
Welche Beschädigungen soll ich denn im Arbeitszimmer auf eigene Kosten beseitigt haben? Ich hab dieses Zimmer vom unrenovierten Zustand entsprechend für eine unproblematische Weitervermietung instandgesetzt - nichts mit Beschädigungen
aber gut, dann verstehe ich dich nicht
vielleicht wer anders hier, der mir Angaben machen kann bzw. besser erklären kann, ob ich zumindest die Kosten für das ordnungsgemäße Zimmer verrechnen kann?
uns sollte ich doch die restlichen Zimmer streichen, hätte ich dich die eigentliche Aufgabe des VM übernommen und müsste dafür angemessen entschädigt werden. 300 Euro sind dafür nicht angemessen. Habe ich dann nicht das Recht eine angemessene Entschädigung, ergo eine Nachzahlung zu fordern? kann mir jmd dazu was verständlich erklären?
-
1 Monatsmiete / 300 € sind in keinem Falle angemessen.
Wurden aber als individuelle Vereinbarung so von beiden Seiten akzeptiert -
uns sollte ich doch die restlichen Zimmer streichen, hätte ich dich die eigentliche Aufgabe des VM übernommen und müsste dafür angemessen entschädigt werden. 300 Euro sind dafür nicht angemessen. Habe ich dann nicht das Recht eine angemessene Entschädigung, ergo eine Nachzahlung zu fordern? kann mir jmd dazu was verständlich erklären?
Oh man... Dann doch noch mal...
Du kapierst es echt nicht...Du hast die Wände durch Mustertapete beschädigt, also musst Du diese Beschädigung auf eigene Kosten beseitigen.
Warum sollte sich der Vermieter an den Kosten beteiligen, wenn Du etwas beschädigt hast? Hier wieder das Beispiel der kaputten Tür.
Du kapierst echt nicht, dass es hier nicht um Schönheitsreparaturen geht, sondern nur um Schadenersatz, den du schuldest.
Allein die Tatsache, das du jedes mal von "unrenoviert" sprichst, zeigt deutlich, das du das eigentliche Problem gar nicht erfasst.
Ich drücke das überspitzt aus: Selbst wenn der Vermieter Dir eine Wohnung mit Tapeten aus purem Gold übergeben hätte, du diese durch Mustertapete ersetzt hättest, müsstest Du jetzt Schadenersatz leisten.
Der Zustand bei Wohnungsübergabe ist hier völlig belanglos.
Einfache Formel: Mustertapete=Beschädigung= Schadenersatz.
Jetzt verstanden?
-
willkommen zurück
nein, ich kann ja auch die Mustertapete in den betreffenden Zimmern entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, dann ist nichts dadurch beschädigt, er bekommt natürlich die 300 wieder. (evtl. abzüglich des ordnungsgemäß renovierten Zimmers!? hierzu warte ich ja noch auf eine Antwort)
-
Nein, die Antwort hast du schon bekommen. Wie willst du die Kosten für die Instandsetzung zweifelsfrei nachweisen?
Bist Du immer so umständlich? Was spricht denn dagegen, einen Eimer Farbe zu kaufen, die restlichen Räume auch zu streichen und die 300 € zu behalten?
Weisst du eigentlich, dass Entfernen der Tapete anstrengender ist und mehr Zeit in Anspruch nimmt, als das Streichen?
-
Ich würde sie auch einfach überstreichen, so wie man auch eine bunte Wand überstreichen sollte. Ärger kann man sich so ersparen.
Wobei auch ich nicht die ´pauschale Aussage Mustertapete=Beschädigung=Schadensersatz für Vermieter unterschreiben würde. Dafür gibt es dafür wiederum zuviele unterschiedliche Urteile (Sternchentapete im Kinderzimmer, Harry-Potter-Bordüre etc).
Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Gerichtsurteil dazu in Zukunft häufiger von Vermietern dazu missbraucht werden kann, um für jedes Farbtüpfchen an der Wand Schadensersatz verlangen zu wollen. -
Hallo Wissenslust,
mach doch mal fotos von den farbigen Wänden und poste die.
Eine Mustertapete, die so ausgefallen ist, dass es unmöglich ist, die Wohnung weiterzuvermieten, wäre in der Tat eine Sachbeschädigung. Allerdings gibt zig Tapeten , die Muster haben oder bunt sind und trotzdem ist es nicht unmöglich die Wohnung weiterzuvermieten. also zeig mal deine Tapeten -
Ja, das ist eine gute Idee, es war ja auch die Rede von Streifentapete. Die dürfte wohl kaum als "Beschädigung" gelten.
-
so sehen die Tapeten aus:
-
Halte ich für ok
-
die sind natürlich auch nicht alle glatt, so dass es mit einfachem überstreichen auch nicht getan wäre
o.l. - WZ 1 Wand, Rest weiß
o.r. - SZ 2 Wände, Rest weiß
u.l. - Flur alle Wände
u.r. - Küche dort wo keine Fliesen sind -
Ist einfach bei sowas immer schwierig. Ich halte die Farben für unproblematisch, die Muster ebenso. das ist einfach immer so subjektiv, ab wann sowas als "unvermietbar" gelten soll.
-
hübsch

Bild 4 ist schwer einzuordnen, aber Bild 1-3 ist okay. Das wird schwierig die als unzumutbar zu verkaufen.
LAnge Rede kurzer Sinn:
Vor Gericht bist du allein in Gottes Hand. Dein Vermieter aber auch, und er muss ja klagen.
Ich sehe potential sich für 150€ Ruhe zu kaufen.
Alternativ sehe ich sehr gute Chancen, einen Prozess zu gewinnen. Das kostet dann Nerven.
Zeig ihm die Alternativen: du musst mal gar nix. er muss wenn klagen, und ob das so trägt.. hier sind 50€ für Bild 4. ruhe ist. scheint mir die beste Lösung. -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!