Besichtigungstermin nur mit vorheriger Selbstauskunft?!

  • Hallo Ihr da draußen,

    ehrlich gesagt fühle ich mich mehr als diskriminiert. Darf ein zukünftiger Vermieter die Besichtigung einer Wohnung verweigern, nur weil ich meine vertraulichen Daten erst nach einem Kennenlernen preisgeben will? Ich geb die doch nicht einem Wildfremden.

    Ich meine ja... Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit. Meinen Ausweis kann er gerne vor der Tür sehen. Meinen aktuellen Mietvertrag kann er ja von mir aus auch sehen...

    ...Aber erst, wenn mir die Wohnung gefällt und der Vermieter mir sympatisch erscheint, dann erst gebe ich meine volle Selbstauskunft mit Verdienstnachweis usw. raus.

    Meiner Meinung nach ist das genauso, als würde mich ein Supermarktbesitzer nicht in den Supermarkt lassen, bevor er nicht gesehen hat, ob und wie viel Geld ich in der Börse habe.

    Geht das, darf der sowas.


  • Darf ein zukünftiger Vermieter die Besichtigung einer Wohnung verweigern, nur weil ich meine vertraulichen Daten erst nach einem Kennenlernen preisgeben will? Ich geb die doch nicht einem Wildfremden.


    Da tun Sie recht. Allerdings sollten Sie sich auch mal die Gretchenfrage stellen: Wer will was von wem?

    Kurz gesagt: Der derf das!

  • Ähm... naja beide wollen was? Er will ja auch schließlich vermieten? Tut mir leid, aber das hilft mir nicht weiter, was den tatsächlichen Sachverhalt betrifft. Das ist ein ganz normaler Handel, da gibt es immer zwei Seiten.

    Es wäre hilfreicher, wenn ich dazu rechtliche Grundlagen als Antwort bekäme. Sowas wie HGB § XXX besagt...

    z.B. sowas: Im Handelsrecht kann auch Schweigen die Annahme eines Angebots bedeuten (§ 362 HGB).
    oder
    irgendwas wie: Gesetzt YX §YX besagt, das ein potenzieller Mieter nicht vorab abgelehnt / abgelehnt werden darf. Weil er erst nach einer Besichtigung seine vertraulichen Daten preisgeben will. Oder das Urteil von Gericht XY lautet... ... ...

    Danke.

  • Hallo arilesdra,

    das ist kein Mietrecht, mit dem HGB haben wir hier nichts zu tun.
    Wenn ich eine Wohnung anbiete, lasse ich eigentlich jeden ernsthaft erscheinenden Mietinteressenten mit Namensnennung herein.

  • Liebe Frau!
    Sie verwechseln hier scheinbar die Gepflogenheiten eines Gewerbeunternehmens mit dem eines Privatgeschäftes.
    Eine Vermietung unter Privatleuten ist ein solches Privatgeschäft. Diese sind in Ihren Entscheidungen bei der Personenwahl völlig frei und können die Bedingungen dafür aushandeln.
    Wenn Sie allerdings durch solches Gehabe vor einer Bewerbung bereits Ihre Karten verspielen, soll es dem Vermieter nur recht sein.
    Ich würde da sehr sensibel reagieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (16. Februar 2016 um 08:17)


  • ehrlich gesagt fühle ich mich mehr als diskriminiert. Darf ein zukünftiger Vermieter die Besichtigung einer Wohnung verweigern, nur weil ich meine vertraulichen Daten erst nach einem Kennenlernen preisgeben will? Ich geb die doch nicht einem Wildfremden.

    Geht das, darf der sowas.

    Das ist natürlich ungewöhnlich. Trotzdem solltest du dich nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob er das darf. Was bringt dir das? Im zweifel darf er immer noch nicht an dich vermieten, ergo ist die ganze Debatte reichlich sinnlos.
    Aber trauere nicht der Wohnung nach, sondern sei lieber froh, denn es gibt natürlich auch verschrobene Vermieter.


  • irgendwas wie: Gesetzt YX §YX besagt, das ein potenzieller Mieter nicht vorab abgelehnt / abgelehnt werden darf. Weil er erst nach einer Besichtigung seine vertraulichen Daten preisgeben will. Oder das Urteil von Gericht XY lautet...

    So ein Gesetz gibt es nicht, PUNKT

    Allein der Vermieter bestimmt an wen er zu welchen Bedingungen vermietet bzw. wen er zur Besichtigung kommen läßt.


    ...Aber erst, wenn mir die Wohnung gefällt und der Vermieter mir sympatisch erscheint ...



    Aber erst wenn mir als Vermieter der Interessent bzw. seine Selbstauskunft gefällt und sympatisch erscheint vermiete ich (vielleicht) an ihn.

    Im Prinzip gebe ich Dir aber recht.

    Ich halte es für übertrieben zu verlangen "die Hosen runter zu lassen" eh man sich überhaupt gesehen hat.

  • Ähm... naja beide wollen was? Er will ja auch schließlich vermieten? Tut mir leid, aber das hilft mir nicht weiter, was den tatsächlichen Sachverhalt betrifft. Das ist ein ganz normaler Handel, da gibt es immer zwei Seiten.

    Es wäre hilfreicher, wenn ich dazu rechtliche Grundlagen als Antwort bekäme. Sowas wie HGB § XXX besagt...

    z.B. sowas: Im Handelsrecht kann auch Schweigen die Annahme eines Angebots bedeuten (§ 362 HGB).
    oder
    irgendwas wie: Gesetzt YX §YX besagt, das ein potenzieller Mieter nicht vorab abgelehnt / abgelehnt werden darf. Weil er erst nach einer Besichtigung seine vertraulichen Daten preisgeben will. Oder das Urteil von Gericht XY lautet... ... ...

    Danke.

    Hallo,

    Sie haben keine Rechtsgrundlage für irgendwas!

    Sie möchten eine Wohnung mieten, steht auf einem Blatt, der Vermieter möchte noch vor einer Besichtigung Unterlagen von Ihnen, gewiss, das ist nicht üblich, ehrlich gesagt, würde ich das auch nicht machen!

    Zwei Möglichkeiten, Sie geben die Unterlagen oder verzichten auf die Wohnung.

    Eine Verpflichtung besteht keinesfalls persönliche Unterlagen noch vor einer Besichtigung peiszugeben, wenn das schon so anfängt, kann man von einem unerfahrenen Privatvermieter ausgehen und ob ein Mietverhältnis mit diesem dann ein wunderbares sein wird, kann man sich jetzt schon ausmalen.

    Gruß

    BHShuber

  • Kommt auf die Ecke an. In Bielefeld oder Görlitz wuerde so ein Sieb merkwürdig anmuten. In stark gefragten Großstadtlagen wundert es mich nicht
    Der VM hat da eh die Qual der Wahl, also muss er ja irgendwie vorsieben.
    Verboten ist das in keinem Fall.

  • Ja also so ganz ohne gesetzliche Regelung läuft das sicher alles nicht. z.B. Darf der Vermieter(ob privat oder nicht) einen nicht von vornherein ablehnen weil man, schwanger, schwarz, evangelisch usw. ist. Klar wird der sowas nie offen zugeben, aber dürfen täte er es nicht. Und das mit dem HGB.. war ja nur ein Beispiel. :I

    Ja und was, wenn ich eine Selbstauskunft vom Vermieter verlange? :D Gibts sowas? Gleiches Recht für alle? Darf er dies dann ausschlagen? Echt, ich würde es am liebsten drauf anlegen. Weil könnte ja sein, dass er so einer ist, der Kautionen grundlos einbehält :). Er müsste sich dann eine Bestätigung von seinem vorherigem Mieter geben lassen, das er sowas nie gemacht hat. Ja oder ich will wissen was er so verdient, nur damit ich ausschließen kann, dass er gar nicht erst auf den Gedanken kommt... *grmrpgfp*

    Doch mich ärgert sowas. Die Welt mag zwar schlecht sein, aber so doch auch wieder nicht, oder? Nein danke, so einen Vermieter brauch ich nicht. Ich hab einen super Netten. Ich war ja nur interessiert, weil diese Wohnung ein Zimmer mehr hätte...

    Ok ja, dann danke. Und viel Spaß noch am wohnen :)

  • Ja und was, wenn ich eine Selbstauskunft vom Vermieter verlange? :D Gibts sowas? Gleiches Recht für alle? Darf er dies dann ausschlagen? Echt, ich würde es am liebsten drauf anlegen.


    Natürlich darfst du das verlangen, der Vermieter darf es aber, genau wie du, ablehnen.

  • Darf der Vermieter(ob privat oder nicht) einen nicht von vornherein ablehnen weil man, schwanger, schwarz, evangelisch usw. ist.


    Würde wohl kein VM machen, sondern höflich sagen: "Tut mir leid, aber wir haben gerade anderweitig vermietet".
    Ich empfehle Dir, hier nicht weiter zu bohren, bringt (Dir) nichts.

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