Wohnungsübergabe

  • Hallo an alle

    Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.. ich wurde von meinen Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt habe noch mit meinen Sohn zusammen gewohnt . Am 28.12.15 sind wir dann ausgezogen jeder nun in eine eigene Wohnung.
    Anfang Dezember sollte ich zur Wohnungsübergabe kommen, mein Vermieter teilte mir folgende Mängel mit, in dem Zimmer wo mein Sohn drin war hat er die Fensterrahmen mit Farbe bemahlt und besprüht ( Sohn war zu der Zeit 24 ) mein Vermieter meinte das dort ein neues Fenster eingebaut werden muss und ich möchte doch das über meine Haftpflichtversicherung machen.. er war der Meinung das diese den Schaden übernehmen muss . Ich habe es meiner Versicherung gemeldet diese hat aber abgelehnt da es mutwillig war von meinen Sohn. Was anderes wurde nicht ausgemacht es gab auch kein Übergabeprotokoll nichts schriftliches weiter. Jetzt rief mich meine Exvermieterin an und fragte mich wie wir es nun machen mit der Schadensbegleichung, ich könnte es auch in Raten zahlen auch wenn es 5 Jahre dauern würde. Daraufhin fragte ich warum ich den Schaden zahlen soll wenn mein Sohn diesen verursacht hat daraufhin sagte sie mir .. weil ich die Mieterin der Wohnung war. Im Mietvertrag stand nur ich drin mein Sohn war nur bei mir gemeldet hat bei mir gewohnt . Wenn mir nichts einfällt wegen der Schadensbegleichung dann will sie es ihren Anwalt übergeben und mich verklagen. Weil der Mietvertrag nur über meinen Namen lief kann sie nur an mich ran treten das ich für den Schaden den mein Sohn verursacht hat aufkommen muss . Geht das denn ist es wirklich so das nun ich daran glauben muss .. das wäre ganz schön unfair. Ach ja ich bekomme leider nur Hartz 4 ist was schlecht mit Ratenzahlung.
    Dann sage ich schonmal vielen Dank für eure Antworten.

    LG von silfa


  • Weil der Mietvertrag nur über meinen Namen lief kann sie nur an mich ran treten das ich für den Schaden den mein Sohn verursacht hat aufkommen muss . Geht das denn ist es wirklich so das nun ich daran glauben muss .. das wäre ganz schön unfair.


    Seh es doch mal von einer anderen Seite. Du hast es 24 Jahre versäumt, deinem Sohn beizubringen, dass man fremdes Eigentum nicht bemalen darf. Jetzt darfst du die Zeche zahlen, was dich aber nicht abhalten sollte, deinen Sohn in die Pflicht zu nehmen.

    Oder hast du ihn antiautoritär erzogen, dass er kein Unrechtsbewusstsein hat?

  • Wie wäre es, wenn du dir das Geld von deinem Sohn zurückholst. Das hätte auch gleich noch einen erzieherischen Effekt, hoffe ich mal.
    Das die Versicherung nicht für den Vandalissmus deines erwachsenen Sohnes aufkommt, überrascht mich wenig.

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