100%ige Erhöhung der Wohngebäudeversicherung zum Vorjahr

  • Liebe Forumteilnehmer,
    ich habe im Dezember '15 die Nebenkostenabrechnung 2014 erhalten. Leider noch pünktlich.
    Darin ist die Gebäudeversicherung mit ca. 1100 EUR auf 4 Wohnungen (Gesamt 398 m²Wohnfläche) umgelegt.
    Im Vorjahr handelte es sich noch um einen Versicherungsbetrag von 550 EUR.

    Nach Nachfrage beim Vermieter erhielt ich den Versicherungsschein und den Beitragsnachweis.
    Er teilte mir außerdem mit, dass in 2013 ein Rohrleitungsschaden im Haus "vermutet" wurde, weil eine Wand
    nass war. Deswegen habe er seine Versicherung aufgestockt, und dies habe die 100%ige Erhöhung mit sich gebracht.

    Ist dies rechtens?

    LG, Christine

  • Na gundsätzlich würde ich schon sagen das das geht, wenn es im MV vereinbart ist. Die Frage dürfte da eher nach der Höhe sein, und ob nicht die Grundsätze der Wirtschafltichkeit berührt sind. Das ist aber eigentlich immer eine Einzelfallentscheidung.

  • Es ist rechtens das der Vermieters zusätzliche Risiken, wie z. B. Leitungswasserschäden, nachträglich versichert.

    Ob das nun eine gleich eine Erhöhung um 100 % rechtfertigt kann man so pauschal, ohne den Versicherungsvertrag zu kennen, nicht sagen.

    Bei mir waren es etwa 30 %.

  • Es ist rechtens das der Vermieters zusätzliche Risiken, wie z. B. Leitungswasserschäden, nachträglich versichert.
    Ob das nun eine gleich eine Erhöhung um 100 % rechtfertigt kann man so pauschal, ohne den Versicherungsvertrag zu kennen, nicht sagen.
    Bei mir waren es etwa 30 %.


    Schliesse mich an. M.E. sind 100% schon recht heftig, und um das richtig zu beurteilen, müsste man sämtliche Unterlagen - also auch die der Vorjahre - einsehen.

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