Auszug aus der WG

  • Sehr geehrte Forenmitglieder,

    derzeit bewohne ich eine WG mit zwei anderen Mädchen (M1 und M2). Mein Mietvertrag wurde im Oktober 2014 jedoch mit einem Herren (H1), dem im Sommer letzten Jahres durch die Vermieterin gekündigt wurde, und M1 geschlossen. H1, M1 und ich sind alle drei im Vertrag als Hauptmieter vermerkt. Bisher hat M2 keinen Vertrag, da unsere Vermieterin H1 im Originalvertrag durchstreichen möchte und M2s Angaben hineinsetzen möchte. Den Vorschlag einen neuen Mietvertrag zu erstellen, da das bloße Streichen mir als Urkundenfälschung erscheint, lehnt meine Vermieterin ab.

    Nun möchte ich die WG verlassen, zum Einen durch einige Mängel in der WG und zum anderen, da ich mich dazu entschieden habe gerne mit meinem Partner zusammenzuziehen. Meine Mitbewohnerinnen sind einverstanden damit, dass ich einen geeigneten Nachmieter suche.
    Meine Vermieterin jedoch, möchte dies so nicht. Sie lässt uns nur gemeinschaftlich den Vertrag kündigen und möchte dann die WG auflösen.

    Mein Partner und ich haben eine Wohnung zum 1.3. in Aussicht und sind dadurch sehr daran interessiert dieses Problem zu lösen.

    Gibt es eine Möglichkeit für mich aus dem Vertrag zu kommen, oder könnte ich übergangsweise einen Untermieter stellen?

  • Zitat

    Gibt es eine Möglichkeit für mich aus dem Vertrag zu kommen,

    Ja, den Vertrag gemeinsam mit den anderen Personen die als Mieter im Vertrag stehen kündigen. Was aktuell zum 31. Mai 2016 möglich ist.

    Wollen dieses das nicht, sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

  • Ja, den Vertrag gemeinsam mit den anderen Personen die als Mieter im Vertrag stehen kündigen.

    Hat der Vertrag denn so überhaupt Wert, obwohl ja einer Person in diesem Vertrag schon von Seiten der Vermieterin gekündigt wurde?

  • Hat der Vertrag denn so überhaupt Wert, obwohl ja einer Person in diesem Vertrag schon von Seiten der Vermieterin gekündigt wurde?

    Der Vermieter kann nur der Partei Mieter als ganzes Kündigen, nicht einzelnen Personen davon.

    Sprich diese Teilkündigung ist unwirksam.

  • Der Vermieter kann nur der Partei Mieter als ganzes Kündigen, nicht einzelnen Personen davon.

    Sprich diese Teilkündigung ist unwirksam.

    Ja, damals ist es aber so gelaufen und der gekündigte Mieter hat dies so akzeptiert und ist ausgezogen. Ist der Vertrag denn nun noch gültig? Oder generell anfechtbar?
    Vielen Dank übrigens!

  • Ja, damals ist es aber so gelaufen und der gekündigte Mieter hat dies so akzeptiert und ist ausgezogen. Ist der Vertrag denn nun noch gültig? Oder generell anfechtbar?
    Vielen Dank übrigens!

    Natürlich ist der Vertrag noch gültig.

  • Hat der Vertrag denn so überhaupt Wert, obwohl ja einer Person in diesem Vertrag schon von Seiten der Vermieterin gekündigt wurde?


    Ein Vertrag ist nicht nach "Wert" zu beurteilen, sondern nach Rechtsgültigkeit.
    Ja, die VMn hat recht.

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