illegale aktivitäten des untermieters

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer Haus Wohngemeinschaft und bin Hauptmieter.

    Ein Untermieter möchte ein Kellerraum für ausschließlich private Zwecke dazu mieten.
    Sodass nur er alleine Zugang zu dem Raum hat, und dass das auch im Untermietvertrag dokumentiert ist.

    Allerdings vermute ich, dass der Untermieter in illegalen Geschäften verwickelt ist.

    Wie bin ich als Hauptmieter rechtlich abgesichert bei eventuellen Hausdurchsuchungen und in dem Kellerraum werden diverse illegale Sachen gefunden??

    Ich würde nur ungerne Probleme mit der Polizei bekommen.

    Vielen Dank schonmal

    goodvibes

  • goodvibes:

    "ich wohne in einer Haus Wohngemeinschaft und bin Hauptmieter.
    Ein Untermieter möchte ein Kellerraum für ausschließlich private Zwecke dazu mieten."
    - Das geht nur, wenn der Kellerraum zur Mietsache des Hauptmieters gehört.

    "Allerdings vermute ich, dass der Untermieter in illegalen Geschäften verwickelt ist."
    - Dann erstatte doch Anzeige.

    "Wie bin ich als Hauptmieter rechtlich abgesichert bei eventuellen Hausdurchsuchungen und in dem Kellerraum werden diverse illegale Sachen gefunden??"
    - Diese Frage sollte Dir die Polizei beantworten, mit Mietrecht hat das nichts zu tun.

  • Gehört denn zu Deiner Wohnung ein Kellerraum den Du vermieten könntest?

    Zitat

    Ich würde nur ungerne Probleme mit der Polizei bekommen.

    Dann lass es. Keiner kann Dich zwingen zu vermieten.


  • Allerdings vermute ich, dass der Untermieter in illegalen Geschäften verwickelt ist.

    Hergott nochmal! Sind wir hier im Kleinkindergarten?

    Dann vermieten Sie nicht

  • @ anitari
    Ja ich habe mehrere kellerräume. Der Untermieter würde einen bekommen und nur er hat dafür einen Schlüssel.
    Das wird doch dann rechtlich so gehandhabt wie sein persönlicher wohnraum oder?

    Es wäre schade einen anderen Untermieter zu suchen weil ansonsten wirklich alles super passt.

  • Das wird doch dann rechtlich so gehandhabt wie sein persönlicher wohnraum oder?

    In Bezug auf das Mietrecht nicht, es sei denn der Keller wird zusammen mit Wohnraum in einem Vertrag vermietet.

    Wird der Keller separat vermietet kannst Du den Vertrag jeder Zeit und ohne Grund kündigen.

    Ansonsten gilt auch für solche Räume Artikel 13 des Grundgesetz.

  • Hallo,

    bei unserem genialen Rechtsystem, wird es wohl kaum möglich sein, dich für die Aktivitäten deines Untermieters verantwortlich zu machen. Ich fände es aber sehr bedenklich, wenn du jemanden einen Raum vermietest, damit er dort illegalen Aktivitäten nachgehen kann.

    Was hat er deiner Meinung nach denn vor, Drogenküche, Hehler Lager, Bordell?

    Gruß
    H H

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