Nebenkostenvorrauszahlung zurückfordern

  • Da mein Vermieter ja die Frist für die NKA 2014 nicht eingehalten hat ( Mietdauer in 2014 vom 1.3.14 - 31.12.2014) NKA für 2014 erhalten erst am 27.1.16 ! Hat er ohnehin keinen Anspruch auf eine Nachzahlung. Nun lese ich das ich die Vorrauszahlungen für den Zeitraum sogar zurückfordern kann ? Wie muss ich da vorgehen ? Kann ich das einfach dann von den laufenden Vorrauszahlungen abziehen ?

  • Danke für den Beitrag. Die Rechtsberatung werde ich mir auch bald holen, grade bei meinem aktuellen Vermieter wird das eh noch viel Spaß geben. Leider greift meine kürzlich abgeschloßene Rechtschutzversicherung bei Mietrechtsangelegenheiten erst nach 3 Monaten.

  • @ Berny

    Hier gabs bisher keinen Abrechnungszeitraum. Der VM hat wohl noch nie eine NKA erstellt, frag mich eh wieso die anderen Mieter das so hinnehmen. Die NKA nun war seine erste..... Aber er rechnet der einfachheitshalber vom 1.1. - 31.12. wohl gemerkt diese Angabe fehlt ja auch auf der NKA da wird nur 2014 angegeben.

    Absolut stümperhaft ..... gab ihm ja den guten Rat sich jemanden zu suchen der eine korrekte NKA erstellen kann (Hausverwaltung) da sagte er nur grinsend "Kann ich ja machen und die Kosten dann auf die Mieter umlegen" als ich erwiederte das dies keine umlagefähigen Kosten sein und er das nicht darf guckte er nur ungläubig und war anderer Meinung. Darum , ich habe keine Lust mehr mich mit dem auseinander zu setzen. Nur noch alles schriftlich nun und bald per Anwalt.

  • Habe mir die Teile mal abgespeichert, werde die morgen mal bearbeiten und mich wieder melden. Der Mülltonnenpreis für 35L ist jedenfalls schon mal korrekt. Das Haus hat 404m² und Du 49m²? Wv. Mieter im Haus?

  • Der VM gibt jedenfalls an das es gesammt 404m³ sind. Das ich davon 49m³ habe steht aber auch nirgends. IM MV ist jedenfalls keine m³ Zahl genannt. Aktuell sind es wohl 12 Personen im Haus bei 8 Wohnungen die nun alle vermietet sind.

    der Preis für die Mülltonne ist in 2014 auch korekt. Aber in 2015 ist die Jahresgebühr von 253 auf 190 gesunken

    Glaub ich werde mal die Rechnungen anfordern und genau prüfen... da ist sicher noch mehr nicht korekt (Gab ja auch länmgere Zeit Leerstand im Haus). Was mich aber echt geärgert hat ist der offensichtliche Beschiss mit dem Kabelanschluß und der Wartungskosten für die Therme. Wie geschrieben 2014 wurde nicht gewartet , 2015 dann aber schon , nur dafür wird der keine Rechnung haben, ich weiß ja das der Sanitärmensch das "nebenbei" gemacht hat :)

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (5. Februar 2016 um 23:38)

  • Für 25-l, 35-l und 50-l Abfallgefäße ergibt sich unter der Annahme, dass alle weiteren Kostenblöcke der Abfallgebührenkalkulation (Stadt, GEM, Sickerwasserentsorgung, Transportkosten) unverändert bleiben, eine Verringerung der Gebühren um etwa 26 Prozent. Für ein 35-Liter-Gefäß (ohne Eigenkompostierungsabschlag) wäre statt derzeit 256,32 Euro ein Betrag von ca. 190 Euro zu zahlen (Verminderung um 66 Euro).

    http://www.moenchengladbach.de/index.php?id=522&user_wfp2pressenewsdetails_pi1[news_id]=12875&cHash=205b6de58afcf2acf33740321ab4912a

    so stehts da jedenfalls

  • Für 25-l, 35-l und 50-l Abfallgefäße ergibt sich unter der Annahme, dass alle weiteren Kostenblöcke der Abfallgebührenkalkulation (Stadt, GEM, Sickerwasserentsorgung, Transportkosten) unverändert bleiben, eine Verringerung der Gebühren um etwa 26 Prozent. Für ein 35-Liter-Gefäß (ohne Eigenkompostierungsabschlag) wäre statt derzeit 256,32 Euro ein Betrag von ca. 190 Euro zu zahlen (Verminderung um 66 Euro).


    Damit befasse ich mich nicht. Bei den beiden Häusern die ich vergewaltige gibt's nur 35L-Behälter, und die kosteten 2014 256,32€ und 2015 212,89€ und 2016 212,41€.

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