Rohrbruch und Wasserschaden

  • Im Haus gabs vor kurzem einen Rohrbruch, daraufhin wurde mehrfach Stundenweise das Wasser abgedreht.

    Nun stehen seit einer Woche bereits einige Trocken und Heizgeräte im Treppenhaus um die Fassade zu trocknen. Das ganze natürlich auf Allgemeinstrom. Allgemeinstrom dürfen wir Mieter natürlich zahlen. ZUdem sind diese Geräte auch nicht grade leise und beschallen 24 Stunden am Tag auch bis ins Wohnzimmer.

    1. Muss der Vermieter die Stromkosten dafür nicht selber tragen ?
    2. Gebäudeversicherung wird durch diesen Schaden erhöht, kann der VM das dann einfach auf uns Mieter umlegen ?
    3. Dürfen wir wegen der Lärmbelästigung eventuell die Miete mindern ?

  • [quote='1']
    1. Muss der Vermieter die Stromkosten dafür nicht selber tragen ?
    Ja!
    In der Regel ist ein Zwischenzähler zugeschaltet. Über den Hausstrom darf das aber nicht abgerechnet werde, denn da würde es wieder bei Ihnen landen.


    2. Gebäudeversicherung wird durch diesen Schaden erhöht, kann der VM das dann einfach auf uns Mieter umlegen ?
    Ja!

    3. Dürfen wir wegen der Lärmbelästigung eventuell die Miete mindern ?
    Ob das überhaupt lohnt ertscheint mir fraglich

  • Azze:

    "Nun stehen seit einer Woche bereits einige Trocken und Heizgeräte im Treppenhaus um die Fassade zu trocknen. Das ganze natürlich auf Allgemeinstrom. Allgemeinstrom dürfen wir Mieter natürlich zahlen."
    - Ist normal. Die Geräte müss(t)en eigene Zähler haben, der Rest ist Mathematik. Der VM wird sich die Stromkosten von der Gebäudeversicherung zurückholen.

    "Gebäudeversicherung wird durch diesen Schaden erhöht,"
    - Woher willst Du das jetzt schon wissen?

    "Dürfen wir wegen der Lärmbelästigung eventuell die Miete mindern ?"
    - Google könnte helfen...

  • 1. Die Geräte haben keinen Zähler , das läuft einfach auf Allgemeinstrom
    2. Wurde mir vom VM mitgeteilt
    3. hab ich gemacht und nichts zu dem Fall passendes gefunden

  • Azze:

    "Die Geräte haben keinen Zähler , das läuft einfach auf Allgemeinstrom"
    - Kannste also nur schätzen... - oder Allgemeinstrom bei den NK abziehen. Soll doch der VM den unlegbaren Anteil beweisen...

    "Wurde mir vom VM mitgeteilt"
    - Holzauge sei wachsam.

    "hab ich gemacht und nichts zu dem Fall passendes gefunden"
    - Habe hier einige Urteile, Quintesssenz: ~20% Bruttomietminderung.

    Btw.: Habe z.Zt. leider(gottseidank) voll vermietet...:(:)

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