Unzureichnende Heizleistung

  • Da ich vor kurzem eine saftige Nachzahlung vom örtlichen Gasversorger erhalten habe seh ich mich gezwungen etwas zu unternehmen.

    In meiner 50m³ Wohnung befinden sich 4 Heizkörper, das ganze wird mit einer Gastherme beheizt. Um knappe 19-20 Grad im Wohnzimmer zu erreichen muss ich alle 4 Heizkörper fast voll aufdrehen. Diese 19-20 Grad erreiche ich aber auch nur nach gut 24-36 Stunden heizen oder eher länger. Damit ist dann aber auch ende, wärmer wird es einfach nicht.

    Wenn ich z.b. nur den Heizkörper im Wohnzimmer aufdrehe und die Türen zu den anderen Zimmern geschloßen halte, erreiche ich auch nach über 24 Stunden heizen kaum 17 Grad. Das kanns wohl nicht sein. Kenn das aus früheren Wohnungen auch nicht, da hatte ich die Heizung angemacht und nach ner Stunde wars angenehm warm im Raum.

    Was kann ich da an Mietminderung für veranschlagen ? Inwiefern liegt da die Beweispflicht bei mir ?

  • Bei mir sinds aber 16,700kWh und 1078 Euro für 50m³. Das ist halt bischen happig und dann trotzdem kalt in der Bude.

    Laut Gasanbieter sind 9000kWh bei 50m³ schon viel zu hoch. Lieg bei fast doppeltem Verbrauch. Müsste also tropische Temperaturen haben

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (6. Februar 2016 um 00:29)

  • @ Berny

    Mein Freund Google sagt mir 50% Mietminderung bei all den Mängeln, einstellen der NK Vorrauszahlung, neue Wohnung suchen und für jeden Furz der dann noch kommt vor Gericht ziehen...... denn da wird wegen der Kaution noch Theater geben, wegen der mitvermieteten Einbauküche, wegen der Renovierung etc.

  • Du weißt aber schon, dass der Heizkörper in dem Raum, in dem sich das Thermostat befindet, immer voll aufgedreht sein muss?


    Yes, Thermostat ist abgeschraubt, zumindest bei uns.

  • @ Berny

    Mein Freund Google sagt mir 50% Mietminderung bei all den Mängeln, einstellen der NK Vorrauszahlung, neue Wohnung suchen und für jeden Furz der dann noch kommt vor Gericht ziehen...... denn da wird wegen der Kaution noch Theater geben, wegen der mitvermieteten Einbauküche, wegen der Renovierung etc.

    Hallo,

    ja dann machen Sie das mal, die Rechnung wird umgehend von Seiten des Vermieters kommen.

    Wie wäre es denn, bevor mal nach einer Mietminderung schreit, den Vermieter über diesen Umstand zu informieren, mit der Bitte diesen Umstand zu prüfen, eventuell funktionier die Gastherme ja nicht richtig oder müssten gewartet werden oder sonst was.

    Zudem was genau erwarten Sie jetzt von Ihrem Vermieter, das würde mich jetzt mal interessieren?

    Das hier irgendetwas nicht ganz stimmen kann ist durchaus nachvollziehbar, also, Vermieter informieren, sehen wie und was passiert, dann auf die Reaktion des Vermieters entsprechende Schritte einleiten, eines nach dem anderen.

    Gruß

    BHShuber

  • das ganze wird mit einer Gastherme beheizt.


    Mit welchem Druck wird diese Therme denn gefahren? Als Mieter, der in verschiedenen Wohnungen die Vorteile einer solchen Heizung genossen hat, kenne ich keine Probleme beim Heizen. Außer der Druck war abgefallen.

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