Mieter will Betriebskosten 2015

  • Guten Tag alle,

    mein Vermieter schickt mir die Betriebskostenabrechnung von 2015 mit der Begründung, dass alle umlagefähigen Nebenkosten von mir zu tragen wären, er legt quasi 80% der Kosten auf mich um.In der Auflistung sind meiner Meinung nach einige auferlegten Kosten schon mal von Grund auf nicht umlagefähig - aber das lassen wir mal außen vor.
    Laut Mietvertrag wurde bei mir eine Nebenkostenpauschale abgeschlossen, in der ich monatlich schon einen deutlichen Betrag entrichte.Unter Betriebskosten bzw. Vorauszahlungen ist im Mietvertrag nichts vereinbart.
    Somit sind doch meine Nebenkosten damit abgegolten oder täusche ich mich da, darf ein Vermieter ohne weitere Vertags-Vereinbarung das einfordern und bei Nichtzahlung auf rechtliche Schritte verweisen?


    gruß

  • Mach es Dir und uns ganz einfach.

    Lade die entsprechende(n) Seite(en), des Mietvertrages als Bild(er) hoch. Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Ich kann in dem Formular nichts von einer Nebenkostenpauschale lesen, da steht was von Nebenkosten. Mit dem Wisch ist nicht wirklich was anzufangen.

  • Nochmal lesbar hier einstellen!!!!

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    Ich versuchs mal so.

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    Bei "für sonstige Einrichtung zusätzlich Nebenkosten" ist ein nicht erkennbarer Betrag angegeben, also m.E. keine All-inclusiv-Miete.

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    Bei "für sonstige Einrichtung zusätzlich Nebenkosten" ist ein nicht erkennbarer Betrag angegeben, also m.E. keine All-inclusiv-Miete.

    Also oben ist ja eine Art Nebenkostenpauschale, ich zahle Strom, Müll, Kabel, Heizung, Warmwasser selbst + die aufgeführten Nebenkosten und soll jetzt noch für Betriebskosten im vierstelligen Bereich aufkommen - das Jahr beginnt ja gut! :)
    Müsste im Mietvertrag dies nicht deutlich aufgeführt werden bzw. unter Punkt §3 2.0 .
    Ergänzend hierzu lebe ich schon 15 Jahre in der Wohnung, warum hat er mir das in Vergangenheit nicht berechnet?


    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von zya (5. Februar 2016 um 20:49)

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    Bei "für sonstige Einrichtung zusätzlich Nebenkosten" ist ein nicht erkennbarer Betrag angegeben, also m.E. keine All-inclusiv-Miete.

    Wie Sie das für sich interpretieren ist Ihre Sache. In diesem Fall irren Sie aber gewaltig!
    In § 3, Abs. 2 ist eindeutig festgelegt dass, Sie Nebenkosten gemäß der Verordnung zu zahlen haben.
    Ledigliche eine Vorauszahlung wurde nicht vereinbart. Das ist auch keine Pflicht.
    Vorauszahlungen mindern jedoch die Nachzahlung, sodaß Sie nun die volle Zahlung praktisch nachholen müssen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (5. Februar 2016 um 21:23)

  • zya,
    wenn Du hier schon zuverlässige Infos möchtest, sollteste lediglich die KtoNr+BLZ unkenntlich machen; die andere Schmiererei war nicht hilfreich.

  • Hallo,

    Was für Schmiereien meinst du, ich habe lediglich die Eurobeträge unkenntlich gemacht,in wieweit ist das zur Beantwortung meiner Fragen wichtig?

    Geschwärzte von Oben bedeutet:

    Miete: 550 €
    Nebenkosten: 80€
    Summe : 630 €


    Ps:

    Zitat

    Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.


    gruß

    Einmal editiert, zuletzt von zya (5. Februar 2016 um 23:10)

  • ist doch alles klar, Miete + NK = Summe. Das ist monatlich zu zahlen. Welche Betriebskosten in den NK enhalten sind steht im Anhang Betriebskosten... (der hier nicht mit gepostet wurde) so steht es am Ende des Formulars.

    Du hast vertraglich eine Vorrauszahlung zu leisten, keine Pauschale. Akzeptier das doch.

  • ist doch alles klar, Miete + NK = Summe. Das ist monatlich zu zahlen. Welche Betriebskosten in den NK enhalten sind steht im Anhang Betriebskosten... (der hier nicht mit gepostet wurde) so steht es am Ende des Formulars.

    Du hast vertraglich eine Vorrauszahlung zu leisten, keine Pauschale. Akzeptier das doch.


    Die Sache ist unter §3 2. aufzuführen, das ist ja irreführend, da mir bei Vertragsunterzeichnung die Pauschale zugesagt wurde.
    Außerdem ist der Vertrag 15 Jahre alt, ich finde keinen Zusatz zum ankreuzen der explizit auf eine Pauschale hinweist.
    Worauf beruft er sich die letzten 15 Jahre, auf den sozialen Geist?
    Desweiteren wird mir eine Grundsteuer angerechnet, klar doch - ich akzeptier hier gar nichts.


    gruß

  • Du hast, so denn lt. MV umlegbar, auch deinen Anteil an der Grundsteuer zu entrichten.
    Hast du dir mal die Betriebskostenverordnung im Netz aufgerufen? Dort kannst du nachlesen, welche Kosten umgelegt werden dürfen

  • Ergänzend hierzu lebe ich schon 15 Jahre in der Wohnung, warum hat er mir das in Vergangenheit nicht berechnet?


    Das fragen Sie den Vermieter selbst. Ich würde Ihnen dafür eine gehörige Antwort erteilen.

  • Du hast vertraglich eine Vorrauszahlung zu leisten, keine Pauschale. Akzeptier das doch.

    Das sehe ich anders.

    In §3 Pkt. ist nichts eingetragen. Also nicht vereinbart das monatliche Vorauszahlungen zu leisten sind.

    Zitat

    Welche Betriebskosten in den NK enhalten sind steht im Anhang Betriebskosten... (der hier nicht mit gepostet wurde) so steht es am Ende des Formulars.

    § 27 der zweiten Berechnungsverordnung entspricht inhaltlich dem seit 2003 (2004?) geltenden §2 der Betriebskostenverordnung.

  • Hallo,

    Was für Schmiereien meinst du, ich habe lediglich die Eurobeträge unkenntlich gemacht,in wieweit ist das zur Beantwortung meiner Fragen wichtig?

    Geschwärzte von Oben bedeutet:

    Miete: 550 €
    Nebenkosten: 80€
    Summe : 630 €

    Hallo,

    stell doch mal das Schreiben des Vermieters, bzw. die Abrechnung auch ein ansonsten können wir nur mutmaßen was hier Sache sein soll.

    Gruß

    BHShuber

  • Das sehe ich anders.

    In §3 Pkt. ist nichts eingetragen. Also nicht vereinbart das monatliche Vorauszahlungen zu leisten sind.

    So seh ich das auch, erweitertes Problem ist ja dass er die obigen Nebenkosten nicht als Vorauszzahlung mit einrechnet, sondern die volle Summe der umlag. Betriebskosten von mir fordert.Weil wenn diese Nebenkosten eine Vorauszahlung wären und sie mit eingerechnet würden, dann wäre der anstehende Betrag schon zu 90% gedeckt.
    Das macht wenig Sinn, denn für was waren dann die von mir gezahlten monatlichen Nebenkosten, ja weil es eben eine Pauschale war bei Vertragsabschluss.
    Das empfinde ich fast schon als "Betrug", hier wird versucht doppelt abzukassieren, ich werde einen Anwalt einschalten.

    gruß

  • Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind bei der Endabrechnung natürlich zu berücksichten.

    Werden sie aber nicht, ich befürchte somit hat er sich "selbst ins Knie geschossen", er bestätigt hier indirekt die Pauschale und wird bei möglicher Klage in Erklärungsnot kommen. Solche Sachen bringt der aber nicht das erste mal, deshalb meine gewisse Distanz ;), mich wundert da nichts mehr.

    gruß

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