Hallo zusammen ich habe da mal eine frage.
Kennt sich jemand mit dem Mietrecht aus??
es geht um folgendes. mein fenster im wohnzimmer lässt sich nicht mehr richtig schließen d.h. am unteren rand ist eine etwa 2 cm dicke spalte. und dadurch zieht die kälte rein.der handwerker der von der hausverwaltung geschickt wurde konnte das fenster nicht wirklich reparieren da das fenster an der untere seite komplett eine bogen hat deshalb lässt es sich nicht schließen.darauf hin sagte er mir das diese fenster(mit holzrahmen) sehr alt wäre und man am besten neue einsetzen lassen sollte.auf der untere seite brauchte er dann eine dichtung an und das wars.jetzt möchte meine hausverwaltung das ich die kosten der reperatur selbst tragen soll. ist das richtig?? denn eigentlich muss der vermieter doch sorge tragen das alles in ordnung in der wohnung ist oder nicht.
brauche dringend hilfe
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jojo2109 -
1. Dezember 2010 um 15:37 -
Erledigt
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Zitat
.. jetzt möchte meine hausverwaltung das ich die kosten der reperatur selbst tragen soll
Mit welcher Begründung? Reparaturen sind grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Und Arbeiten an zugigen bzw. verzogenen Fenster zählen zu den Reparaturen.
Sie sollten Ihren Vermieter schriftlich auf den bestehenden Mangel hinweisen und unter Fristsetzung um Abhilfe bitten. Erst dann haben Sie Möglichkeiten, weitere Schritte in die Wege zu leiten.
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hallo
mit der begründung das nach $8 des mietvertrages solche kleineren Instandsetzungsarbeiter vom Mieter zu tragen sind.ich meine ich kann ja schlecht das verzogene fenster selber richten. -
hallo
mit der begründung das nach $8 des mietvertrages solche kleineren Instandsetzungsarbeiter vom Mieter zu tragen sind.ich meine ich kann ja schlecht das verzogene fenster selber richten.
Ich würde nachweislich dem VM schreiben, dass er gemäss § 535 BGB verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Somit werden Sie hierdurch gebeten, zeitnah denoOrdnungsgemässen Zustand der Mietsache, hier insbesonders das inrede stehende Fenster, herzustellen. Hierfür gebe ich Ihnen angesichts des erfolgten Wintereinbruchs eine Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens.
Zur Sicherheit würde ich (vorerst nur für mich) Fotos vom Fenster mit Tageszeitung und erkennbarem Datum oder Schlagzeile machen. -
Zitat
mit der begründung das nach $8 des mietvertrages solche kleineren Instandsetzungsarbeiter vom Mieter zu tragen sind
Sorry, aber was soll das sein 'Kleinere Instandsetzungsarbeiten'? Wo fangen die an und wo hören die auf? Dies ist eine Vereinbarung, die 'anno dunnemals' gerne in Mietverträgen verwendet wurde, bevor die Kleinreparaturenregelung eingeführt wurde. Und genau diese Vereinbarung ist auch der Grund für die Kleinreparaturenregelung.
Näheres zu Kleinreparaturen werden Sie hier im forum bzw. auch beim 'googlen' sicherlich finden.
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